Pflege und Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen

Inhaltsverzeichnis

Der Alltag mit einem Kind, sei es pflegebedürftig oder nicht, ist voller Höhen und Tiefen. Es gibt Tage, an denen alles reibungslos läuft, und Tage, die als Elternteil eine besondere Herausforderung darstellen. Eine Pflegebedürftigkeit bei Kindern bringt die ganze Familie vor neue Herausforderungen. Oft stehen Eltern plötzlich vor der Aufgabe, die Pflege ihres Kindes zu organisieren und sich schnell anzupassen. Die Leistungen der Pflegekasse sollen dazu beitragen, den Pflegealltag zu erleichtern. Ein Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen sind dabei nicht an ein bestimmtes Alter gebunden.

 

Eltern und Familienmitglieder erhalten hier einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Pflegeorganisation und -finanzierung bei einem pflegebedürftigen Kind. Wir ermutigen Sie dazu, alle verfügbaren Leistungen in Anspruch zu nehmen, um Ihren Pflegealltag zu erleichtern.

 

Wann ist ein Kind pflegebedürftig?

Wenn Ihr Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen nicht die gleiche Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweist und in seinem täglichen Leben eingeschränkt ist, könnte es pflegebedürftig sein. Nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) gilt ein Kind als pflegebedürftig, wenn es aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in seiner altersgerechten Selbstständigkeit und/oder Fähigkeiten eingeschränkt ist.

 

Pflegebedürftigkeit bedeutet gesetzlich, dass eine Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation in ihren Fähigkeiten und ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und daher auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Diese Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft sein, das heißt, sie muss für mindestens sechs Monate bestehen.

 

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit von Kindern wird davon ausgegangen, dass eine gewisse „natürliche“ Pflegebedürftigkeit besteht. Selbst gesunde Kinder verfügen nicht über die gleiche Selbstständigkeit und Fähigkeiten wie Erwachsene und sind in vielen Bereichen auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Daher wird die Pflegebedürftigkeit bei Kindern anhand eines Vergleichs mit altersgerecht entwickelten Kindern beurteilt.

 

Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit bei Kindern

Es gibt viele Gründe, warum Kinder eine spezielle Pflege benötigen können. Einige Kinder werden bereits mit chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen oder Behinderungen geboren, obwohl nur etwa drei Prozent aller Behinderungen angeboren sind.

 

Häufiger treten jedoch schwere Erkrankungen und Behinderungen erst im Laufe der Kindheit auf. Ein Unfall kann auch plötzlich dazu führen, dass ein Kind pflegebedürftig wird.

 

Häufige Ursachen von Pflegebedürftigkeit bei Kindern sind verschiedene Krankheiten und Behinderungen, darunter:

  • Chronische Erkrankungen wie Kinderrheuma, Morbus Crohn oder Mukoviszidose
  • Schwere Krankheiten wie Krebs im Kindesalter
  • Neurologische Entwicklungsstörungen wie Autismus-Spektrum-Störungen
  • Psychische Erkrankungen wie ADHS, Depressionen und Angststörungen
  • Geistige Behinderungen, die durch verschiedene Ursachen wie Sauerstoffmangel bei der Geburt oder das fetale Alkoholsyndrom (FAS) verursacht sein können
  • Körperliche Behinderungen wie Kinderlähmung oder Unfälle
  • Kombinierte geistige und körperliche Behinderungen wie das Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Hauterkrankungen wie Neurodermitis
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus
  • Seltene Krankheiten wie Kinderdemenz (NCL)
  • schwere Allergien

 

Pflegegrade bei Kindern

Wenn Ihr Kind aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen speziellen Pflegebedarf hat, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben.

 

In Deutschland wird Pflegebedürftigkeit anhand von Pflegegraden bewertet, die von 1 bis 5 reichen und den Grad der Beeinträchtigung sowie die benötigte Unterstützung festlegen. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringfügige Beeinträchtigung, während Pflegegrad 5 eine schwerwiegende Beeinträchtigung mit speziellen pflegerischen Anforderungen kennzeichnet.

 

Mit einem offiziell anerkannten Pflegegrad haben Sie die Möglichkeit, unterstützende Pflegeleistungen für sich und Ihr Kind zu beantragen, die Ihnen im Alltag helfen können.

 

Sonderregelungen für Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche

Im Allgemeinen werden die Pflegegrade bei Kindern mit denselben Bewertungsinstrumenten wie bei Erwachsenen ermittelt. Es gibt jedoch zwei Sonderregelungen, die beachtet werden müssen.

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Sonderregelung für Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten

Die Kriterien für die Feststellung eines Pflegegrades bei Kleinkindern und Säuglingen sind anders als die für Erwachsene. Dies liegt daran, dass selbst gesunde Kinder in den ersten Lebensjahren auf eine umfassende Versorgung angewiesen sind und die Unterstützung ihrer Eltern benötigen. Daher wird eine natürliche Pflegebedürftigkeit angenommen. Aus diesem Grund gibt es für pflegebedürftige Kinder unter 18 Monaten eine Sonderregelung: Sie werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als Erwachsene.

 

Sonderregelungen für Kinder unter 11 Jahren

Da Kinder bis zum elften Lebensjahr ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten entwickeln, können die gleichen Maßstäbe bei der Feststellung des Pflegegrades wie bei Erwachsenen nicht angewendet werden. Bei der Bewertung wird daher immer ein Vergleich mit gleichaltrigen gesunden Kindern herangezogen.

 

Für Kinder und Jugendliche ab 11 gilt: Es wird angenommen, dass gesunde Kinder ab einem Alter von elf Jahren in allen relevanten Bereichen der Pflegegrad-Bewertung selbstständig sind. Daher werden ab diesem Alter die gleichen Kriterien wie bei Erwachsenen für die Begutachtung eines Pflegegrades herangezogen.

 

Pflegestufe (Pflegegrad) für Kinder berechnen

Seit Januar 2017, im Zuge der Pflegereform 2017, wird Versicherten der sozialen Pflegeversicherung bei Bedarf ein Pflegegrad zugeteilt, basierend auf der Schwere ihrer Beeinträchtigung. Dies wird anhand ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten ermittelt.

 

Auch bei Kindern und Jugendlichen kann Pflegebedürftigkeit vorliegen, sei es von Geburt an oder aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. In solchen Fällen haben die Betroffenen oder ihre Eltern Anspruch auf Leistungen.

 

Bevor finanzielle Unterstützung und andere Hilfen gewährt werden können, muss der Pflegebedarf festgestellt werden. Da Kinder altersentsprechend unterschiedliche Pflegebedürfnisse haben können, ist eine genaue Betrachtung erforderlich.

 

Dabei werden die Fähigkeiten und Selbstständigkeit des Kindes im Vergleich zu Gleichaltrigen betrachtet. Wenn hier Beeinträchtigungen festgestellt werden, kommt eine Einstufung in einen Pflegegrad in Betracht.

 

Sechs Module liefern hierbei wichtige Informationen zur Bewertung:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychologische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

 

Für jedes Modul werden Punkte vergeben und anschließend gewichtet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt dann den Pflegegrad des Kindes. Für Kinder unter 18 Monaten gilt eine Sonderregelung, sie werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft.

 

Pflegebedürftige Kinder: Vorbereitung auf den Gutachtertermin

Nachdem der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wurde kommt ein speziell geschulter Gutachter, der den Pflegebedarf Ihres Kindes feststellen wird. Dafür wird ein Hausbesuch vereinbart, an dem Sie und Ihr Kind anwesend sein sollten. Auch eine zusätzliche Pflegeperson kann wertvolle Informationen liefern.

 

Zu Beginn des Termins findet ein Gespräch statt, bei dem Einfühlungsvermögen gefragt ist. Eltern, die sich um pflegebedürftige Kinder kümmern, haben bereits viel zu bewältigen. Die Einstufung des eigenen Kindes in einen Pflegegrad kann als belastend empfunden werden.

 

Die Begutachtung von Kindern erfordert daher besondere Expertise, die durch speziell geschulte Gutachter gewährleistet wird. Neben einfühlsamer Gesprächsführung verfügen sie über umfassende medizinische Kenntnisse. Gegebenenfalls können auch Experten mit Erfahrung in der Pflegebegutachtung hinzugezogen werden.

 

Der Gutachter wird Sie bitten, den Entwicklungsverlauf Ihres Kindes zu schildern und Informationen zur Pflegeroutine sowie zum Hilfebedarf zu geben. Es können Fragen zum Beispiel nach der Selbstständigkeit Ihres Kindes bei Anziehen auftreten.

 

Sie können den Gutachter bei seiner Arbeit unterstützen, indem Sie wichtige Unterlagen vorbereiten und bereithalten.

 

Folgende Unterlagen sind für die Begutachtung von Bedeutung:

  • Arztberichte
  • Krankenhausberichte
  • Untersuchungsbefunde
  • Vorsorgeheft
  • Dokumente von Kindergarten oder Schule
  • Pflegeprotokoll

 

Fragen bei der Pflegebegutachtung Ihres Kindes

Während der Pflegebegutachtung, die in Ihrem Zuhause stattfindet, wird Ihnen und Ihrem Kind eine Reihe von Fragen gestellt. Diese Fragen zielen darauf ab, einen umfassenden Einblick in den Gesundheitszustand und die Entwicklung Ihres Kindes zu bekommen. Als Elternteil werden Sie zu verschiedenen Aspekten befragt, darunter:

  • Die vorhandenen Erkrankungen Ihres Kindes.
  • Die hervorstechenden körperlichen, seelischen, psychischen und geistigen Beeinträchtigungen.
  • Die Meilensteine in der frühkindlichen Entwicklung, wie das Krabbeln, Gehen, Sprechen und die Sauberkeitserziehung.

 

Des Weiteren werden Sie gebeten, die Fähigkeiten Ihres Kindes einzuschätzen, insbesondere im Vergleich mit anderen Kindern desselben Alters. Beispielsweise wird nach der Selbstständigkeit bei der Bewegung, der Körperpflege, der Ernährung, dem An- und Ausziehen und der Kontrolle von Ausscheidungen gefragt.

 

Die Begutachtung beinhaltet Fragen zu den folgenden Bereichen:

1. Gesundheitszustand und Erkrankungen: Welche Erkrankungen hat Ihr Kind?

2. Körperliche, seelische, psychische und geistige Beeinträchtigungen: Welche Einschränkungen stehen im Vordergrund?

3. Entwicklung: Wann hat Ihr Kind gekrabbelt, gelaufen und die ersten Worte gesprochen? Wann war die Sauberkeitserziehung abgeschlossen?

4. Selbstständigkeit: Wie gut kann sich Ihr Kind selbstständig bewegen? Wie sieht es mit der Körperpflege aus? Wie gestaltet sich die Ernährung? Wie gut klappt das An- und Ausziehen? Wie funktioniert die Kontrolle der Ausscheidungen?

 

Diese Fragen helfen dabei, den Pflegebedarf Ihres Kindes einzuschätzen und die richtigen Unterstützungsleistungen zu bestimmen.

 

Für Kinder unter 18 Monaten wird zusätzlich nach Problemen bei der Nahrungsaufnahme gefragt. Dabei soll beschrieben werden, wie oft und wie lange das Kind im Durchschnitt isst oder trinkt.

 

Bei der Begutachtung von Kindern sollte das betroffene Kind anwesend sein, da der Gutachter auch Kontakt zu Ihrem Kind aufnehmen wird. Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen zu machen, da der Gutachter je nach Alter und Entwicklung des Kindes spielerisch mit ihm interagieren wird. Durch das Spielen kann er die Fähigkeiten und Einschränkungen Ihres Kindes überprüfen.

 

Möglicherweise wird Ihr Kind dazu aufgefordert, ein Bild zu malen, ein Puzzle zu lösen oder eine einfache Rechenaufgabe zu bearbeiten. Oft werden auch altersgerechte Fragen gestellt, wie zum Beispiel: Wie läuft es in der Schule? Was wünschst du dir zum Geburtstag?

 

Manchmal wird der Gutachter Ihr Kind auch bitten, bestimmte Aktivitäten zu demonstrieren, wie zum Beispiel das Zähneputzen, um die Angaben der Eltern zu überprüfen.

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Kinder erhalten maßgeschneiderte Leistungen

Manche Eltern zögern, einen Pflegegrad für ihr Kind zu beantragen, weil sie unsicher sind, ob der Pflegebedarf ihres Kindes wirklich signifikant höher ist als bei gleichaltrigen Kindern. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, sich mit anderen Familien auszutauschen und zu erfahren, wie viel Zeit und Mühe die Versorgung ihres Kindes in Anspruch nimmt. Auch der Kinderarzt kann wertvolle Einsichten liefern und bei der Einschätzung des Pflegebedarfs helfen.

 

Grad der Behinderung bei Kindern

Pflegebedürftigkeit und Behinderung bei Kindern sind nicht immer miteinander verknüpft: Nicht jedes Kind mit einem Pflegegrad hat eine Behinderung, und nicht jedes Kind mit einer Behinderung hat einen Pflegegrad.

 

Wenn die Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes aufgrund einer Behinderung besteht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, abhängig vom Grad der Behinderung (GdB). Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 bewertet.

 

Ab einem GdB von 50 können Sie einen Schwerbehindertenausweis für Ihr Kind beantragen. Mit diesem Ausweis stehen Ihnen und Ihrem Kind einige Vorteile zu, wie beispielsweise kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder die Nutzung von Behindertenparkplätzen.

 

Ein Schwerbehindertenausweis kann den Alltag mit einem behinderten Kind erheblich erleichtern. Wenn Ihr Kind also Anspruch auf einen solchen Ausweis hat, sollten Sie diesen unbedingt beantragen.

 

Für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis sind in der Regel regionale Versorgungsämter zuständig.

 

Pflegeleistungen für pflegebedürftige Kinder

Die Pflegeleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen und Ihrem Kind im Alltag zu helfen. Wenn Ihr Kind einen anerkannten Pflegegrad hat, hat es – ähnlich wie ältere Menschen mit Pflegegrad – Anspruch auf bestimmte Leistungen von der Pflegekasse. Welche Art von Pflegeleistungen Ihnen und Ihrem Kind zustehen, hängt von der Art der benötigten Pflege ab. Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird durch den jeweiligen Pflegegrad festgelegt. Generell gilt: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Pflegeleistungen.

 

Für die Pflege eines Kindes zuhause können pflegende Angehörige folgende Pflegeleistungen beantragen:

 

Pflegegeld für ein Kind

Sobald das Pflegegutachten vorliegt, entscheidet die Pflegeversicherung darüber, ob ein Pflegegrad festgelegt wird und welcher dies ist. Pflegegeld wird gewährt, wenn Ihr Kind mindestens Pflegegrad 2 aufweist. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie das Pflegegeld bei Ihrer Pflegekasse beantragen müssen. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab dem Tag Ihrer Antragstellung.

Pflegegrad 1: 0 Euro

Pflegegrad 2: 347 Euro

Pflegegrad 3: 599 Euro

Pflegegrad 4: 800 Euro

Pflegegrad 5: 990 Euro

 

Alternative Leistungen für pflegende Eltern

Nicht immer ist das Pflegegeld die geeignete Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern oder für die pflegenden Angehörigen. Möglicherweise sind Sie berufstätig und können sich daher nicht selbst um die Pflege kümmern. In solchen Fällen können Pflegesachleistungen eine passende Lösung sein. Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie dann im Alltag unterstützen. Der monatliche Höchstbeitrag verändert sich mit dem entsprechenden Pflegerad.

 

Pflegesachleistungen für Kinder mit Pflegegrad

 

Pflegegrad 1: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 2: 796,00 €

Pflegegrad 3: 1.497 €

Pflegegrad 4: 1.859 €

Pflegegrad 5: 2.299 €

 

Tages- und Nachtpflege für Kinder mit Pflegegrad

 

Des Weiteren gibt es Einrichtungen für Tages- oder Nachtpflege, die sich auf die Pflege von Kindern spezialisiert haben. Die Tagespflege bietet sich an, wenn Sie tagsüber arbeiten müssen. Die Nachtpflege ist eine Option, wenn nachts ein besonders hoher Pflegeaufwand erforderlich ist. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für diese Einrichtungen, wobei der Pflegegrad hierbei eine entscheidende Rolle spielt.

 

Pflegegrad 1: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege.

Pflegegrad 2: 721 €

Pflegegrad 3: 1.357 €

Pflegegrad 4: 1.685 €

Pflegegrad 5: 2.085 €

 

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für Kinder mit Pflegegrad

 

Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sind ebenfalls Möglichkeiten. Diese Formen der Pflege sind nur vorübergehend und können genutzt werden, wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege sicherzustellen, oder wenn Sie eine Auszeit benötigen. Sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege sind mit einem Betrag festgelegt, der unabhängig vom Pflegegrad beansprucht werden kann.

 

Wenn Sie die primäre Pflegeperson für Ihr Kind sind, jedoch vorübergehend erkrankt sind und deshalb nicht in der Lage sind, die Pflege Ihres Kindes zu übernehmen, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht es, die Pflege Ihres Kindes vorübergehend anders zu organisieren. Dabei kann eine andere Person bezahlt werden, die die Pflege Ihres Kindes zu Hause als Ihre Vertretung zeitweise übernimmt – sei es stunden-, tage- oder wochenweise. Diese Ersatzpflege kann entweder durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch Privatpersonen wie Nachbarn, Freunde oder Verwandte erfolgen.

 

Wenn Sie als primäre Pflegeperson verhindert sind, gibt es eine weitere Option zur Organisation der Pflege Ihres Kindes – die Kurzzeitpflege. Dabei handelt es sich um einen zeitweisen Aufenthalt Ihres Kindes in einer stationären Pflegeeinrichtung, der durch die Kurzzeitpflege finanziell unterstützt wird. Die Kurzzeitpflege deckt einen begrenzten Zeitraum ab und kann bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Sie kann nicht nur genutzt werden, wenn Sie als Hauptpflegeperson verhindert sind, sondern auch dann, wenn Ihr Kind vorübergehend eine besonders intensive Pflege benötigt und stationär versorgt werden muss, beispielsweise im Rahmen einer Kinderintensivpflege. Auch Erholungsaufenthalte für Ihr Kind, wie das Kurzzeitwohnen, können über die Kurzzeitpflege finanziert werden.

 

Verhinderungspflege: Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.685€.

Kurzzeitpflege: Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.854€

 

Darüber hinaus kann auch eine persönliche 24-Stunden-Betreuung oder eine unterstützende Haushaltshilfe von Vorteil sein. Auf diese Weise können Eltern die Pflegekräfte persönlich kennenlernen und eine individuellere Pflege für ihr Kind sicherstellen.

 

Unterstützung bei der Kinderpflege zuhause? Heilerziehungspfleger und Sozialassistenten helfen Ihnen

Es gibt verschiedene Berufe, die sich darauf spezialisiert haben, sich um pflegebedürftige Kinder zu kümmern. Während Kinderpfleger im täglichen Berufsleben nicht unbedingt mit dieser Aufgabe konfrontiert werden, haben sich Heilerziehungspfleger bewusst dafür entschieden, sich dieser anspruchsvollen Herausforderung anzunehmen.

 

Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger erfolgt entweder durch eine schulische Ausbildung oder eine Weiterbildung an Fachhochschulen, die in der Regel 2 bis 3 Jahre dauert. Nach Abschluss dieser Ausbildung wird eine staatliche Abschlussprüfung abgelegt, um den Titel des Heilerziehungspflegers zu erhalten.

 

Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger legt den Grundstein dafür, später in verschiedenen Einrichtungen tätig zu sein, darunter Tagesstätten, Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder entsprechenden Werkstätten. Darüber hinaus gehören auch Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, ambulante Dienste, Kindertagesstätten, Schulen oder Rehabilitationskliniken zum Arbeitsumfeld von Heilerziehungspflegern.

 

Kombinationsleistungen für die Kinderpflege Zuhause

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause pflegen, jedoch auch Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst erhalten, können Sie eine finanzielle Unterstützung in Form von Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden anteilig aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen berechnet und variieren je nach Pflegegrad in ihrer finanziellen Höhe.

 

Zusätzliche Leistungen durch den Entlastungsbetrag

Sie haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu beantragen, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Pflege Ihres Kindes zu finanzieren. Dies kann beispielsweise eine Haushaltshilfe oder eine Begleitung im Alltag sein, wie eine stundenweise Betreuung für Ihr Kind.

 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für Kinder mit Pflegegrad

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Pflegeleistungen der Pflegekasse übernehmen Kranken- und Pflegekassen auch verschiedene Hilfsmittel für Kinder mit Behinderungen oder Pflegebedarf, entweder anteilig oder vollständig. Ein Beispiel sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Ihr Kind beanspruchen kann, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde. Sobald Ihr Kind diesen Pflegegrad hat, hat es Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Sie können diese Hilfe im Paket individuell zusammenstellen und beispielsweise nach Hause liefern lassen. In der Box können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen, Mundschutz und Bettschutzeinlagen enthalten sein.

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