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Auszahlung des Pflegegelds 2024: An diesen Tagen bekommen Sie ihr Geld

Inhaltsverzeichnis

Das Pflegegeld ist eine bedeutende Sozialleistung, die vielen Pflegebedürftigen und ihren Familien finanzielle Unterstützung bietet. Es wird monatlich von der Pflegekasse überwiesen und dient dazu, die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Freunde zu erleichtern. Doch wann genau erfolgt die Auszahlung des Pflegegelds im Jahr 2024? Alle relevanten Infos finden Sie hier:

 

Anspruch und Antragstellung

Personen, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens den Pflegegrad zwei haben, haben Anspruch auf das Pflegegeld. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Es ist ratsam, den Erstantrag so früh wie möglich zu stellen, da das Pflegegeld von der Pflegekasse rückwirkend bis zum Tag des Antrags bezahlt wird. Sogar für Personen, die sich in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung befinden, besteht die Möglichkeit, über den Pflegedienst einen Eilantrag bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen.

 

Wünschen Sie das Pflegegeld zu erhalten sprechen Sie daher frühzeitig mit behandelnden Ärzten, Pflegeberatungs-Agenturen und/oder dem sozialen Dienst. Diese Stellen sind ihre ersten Ansprechpartner beim Thema „Beantragung des Pflegegelds“.

 

Höhe des Pflegegelds

Die Höhe des Pflegegelds hängt vom jeweiligen Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt auch die Pflegeleistung aus. In der Regel kann die pflegebedürftige Person wählen, ob sie Pflege-Sachleistungen oder Pflegegeld empfangen möchte. Bei Pflege-Sachleistungen handelt es sich um professionelle Pflege, während eine Kombinationsleistung sowohl Pflege-Sachleistungen als auch Pflegegeld ermöglicht.

 

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro

 

Auszahlungstermine Pflegegeld 2024

Es ist verständlich, dass viele Empfänger der Pflegeleistung darauf angewiesen sind, genau zu wissen, wann das Pflegegeld auf ihrem Konto eingeht. Die Auszahlung des Pflegegelds erfolgt in der Regel bis zum ersten Werktag des jeweiligen Kalendermonats durch die Pflegekassen. Hier sind die Auszahlungstermine für das Jahr 2024 im Überblick:

  • Januar 2024: Dienstag, 02.01.2024
  • Februar 2024: Donnerstag, 01.02.2024
  • März 2024: Freitag, 01.03.2024
  • April 2024: Dienstag, 02.04.2024
  • Mai 2024: Donnerstag, 02.05.2024
  • Juni 2024: Montag, 03.06.2024
  • Juli 2024: Montag, 01.07.2024
  • August 2024: Donnerstag, 01.08.2024
  • September 2024: Montag, 02.09.2024
  • Oktober 2024: Dienstag, 01.10.2024
  • November 2024: 01. oder 04.11.2024
  • Dezember 2024: Montag, 02.12.2024

Verwendung des Pflegegelds

Wichtig zu wissen ist, dass das Pflegegeld nicht an die Pflegeperson von der Pflegekasse überwiesen wird, sondern an die pflegebedürftige Person selbst. Diese hat dann die freie Verfügung über die Verwendung des Geldes und kann es gegebenenfalls auch an die pflegende Person weitergeben. Um als Pflegeperson direkt über das Geld verfügen zu können, ist jedoch eine Vollmacht erforderlich.

 

Weitere Informationen zum Pflegegeld

 

Was ist Pflegegeld? Was bedeutet Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die Menschen mit Pflegebedarf zur Verfügung steht. Es soll dazu dienen, die Kosten für die Pflege zu decken und den Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

 

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Nicht jeder, der pflegebedürftig ist, hat automatisch Anspruch auf Pflegegeld. Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um diese Leistung zu erhalten. In der Regel richtet sich der Anspruch nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Ab einem Pflegegrad 2 steht Bedürftigen erst Pflegegeld zu. Ein Pflegegrad 1 reicht hierfür leider nicht.

 

Welche Arten von Pflegegeld gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Pflegegeld, die je nach Situation und Bedarf unterschieden werden. Dazu gehören beispielsweise das Pflegegeld für Kinder mit Behinderung, das Pflegegeld für Erwachsene sowie das Pflegegeld für Menschen mit demenzbedingten Erkrankungen.

 

Wie beantragt man Pflegegeld?

Bevor man Pflegegeld beantragen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel eine ärztliche Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie die Erfassung des individuellen Pflegebedarfs.

 

Der Antragsprozess

Der Antragsprozess für Pflegegeld kann je nach Bundesland und Krankenkasse variieren. Im Allgemeinen muss ein Antragsformular ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Anschließend erfolgt eine Prüfung durch die Pflegekasse und ggf. den MDK.

 

Wie wird die Höhe des Pflegegeldes festgelegt?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit sowie nach dem jeweiligen Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt in der Regel auch das Pflegegeld aus. Siehe unsere Übersicht über die Höhe des Pflegegeldes zu Beginn dieses Artikels.

 

Was darf man mit dem Pflegegeld machen?

Das Pflegegeld ist grundsätzlich zweckgebunden und soll dazu dienen, die Kosten für die Pflege zu decken. Es kann jedoch auch für andere Zwecke verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, wie beispielsweise für Hilfsmittel oder unterstützende Dienstleistungen.

 

Einschränkungen bei der Verwendung

Es gibt jedoch auch Einschränkungen bei der Verwendung des Pflegegeldes. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, das Pflegegeld einfach zu verschenken oder für nicht pflegerelevante Zwecke auszugeben.

 

Kombination mit anderen Leistungen

Das Pflegegeld kann in der Regel mit anderen Leistungen wie beispielsweise der Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld kombiniert werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Pflegebedürftigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.

 

Steuerliche Aspekte des Pflegegeldes

In bestimmten Fällen kann das Pflegegeld steuerliche Auswirkungen haben. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die steuerlichen Aspekte des Pflegegeldes zu informieren.

 

Der Bezug von Pflegegeld über Ihre Krankenversicherung ist von der Steuer befreit. Diese Befreiung gilt auch dann, wenn Sie das Pflegegeld an einen Familienangehörigen weitergeben, der Sie unterstützt. Diese Weitergabe gilt als Erfüllung einer „sittlichen Pflicht“ zur Pflege (1§3 Einkommensteuergesetz (EStG)) und bleibt steuerfrei.

Besteht jedoch keine familiäre Beziehung zu der Pflegeperson oder wird diese nicht als moralische Verpflichtung Ihnen gegenüber angesehen, gilt die Steuerbefreiung nicht. In solchen Fällen wird das übertragene Pflegegeld als steuerpflichtiges Einkommen der Pflegeperson behandelt.
Alle Einkünfte sind den Steuerbehörden zu melden. Das Finanzamt legt dann den Umfang einer eventuellen Besteuerung fest.

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Wie lange dauert es, bis ein Pflegegeldantrag bearbeitet wird?

Die Bearbeitungsdauer eines Pflegegeldantrags kann je nach Bundesland und Krankenkasse variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen, bis über den Antrag entschieden wird. Grundlegend gilt der Grundsatz: Desto früher, desto besser. Pflegegeld wird auch rückwirkend gezahlt und je nach Auslastung der Kassen können Anträge sogar Monate brauchen.

 

Kann man Pflegegeld auch rückwirkend beantragen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Pflegegeld rückwirkend zu beantragen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestanden hat, der Antrag jedoch erst später gestellt wurde.

 

Gibt es eine Einkommensgrenze für die Pflegegeldberechtigung?

Nein, grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze für die Pflegegeldberechtigung. Allerdings kann das Einkommen des Pflegebedürftigen Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes haben.

 

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?

Wenn sich der Pflegebedarf ändert, sollte dies umgehend der Pflegekasse gemeldet werden. Je nach Veränderung kann sich auch die Höhe des Pflegegeldes ändern.

 

Können Pflegegeldempfänger in ein Pflegeheim ziehen?

Ja, auch Pflegegeldempfänger können in ein Pflegeheim ziehen. In diesem Fall entfällt jedoch in der Regel das Pflegegeld, da die Pflegekosten durch die Heimunterbringung abgedeckt werden.

Quellen
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