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Compliance

Das Fundament des Erfolges der AfH ist das dieser von ihren Kunden entgegengebrachte Vertrauen. Schon deswegen ist ein stets rechts- und regelkonformes Verhalten ihrer Mitarbeiter für die AfH essenziell. Darüber hinaus ist dem Unternehmen sehr am Wohl seiner Mitarbeiter, seiner Kunden und sonstigen Vertragspartner gelegen. Daher ist es erforderlich, dass die AfH von möglichem Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter Kenntnis erlangt, um dieses umfassend untersuchen, aufklären und abstellen zu können.

 

Zu diesem Zweck hat die AfH eine zentrale Meldestelle eingerichtet und Frau Rechtsanwältin Dr. von Coelln zur externen Ombudsperson berufen. Mitarbeiter und Vertragspartner der AfH können sich jederzeit vertrauensvoll und auf Wunsch auch anonym an die Ombudsperson wenden und bei dieser potenzielles Fehlverhalten melden.

 

Den meldenden Personen („Hinweisgebern“) entstehen hierdurch keine Kosten. Zudem sind Hinweisgeber, die solche Meldungen in gutem Glauben abgeben, gesetzlich vor jeder Form der Benachteiligung geschützt, die sie aufgrund ihrer Meldung befürchten könnten. Die AfH wird Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot ausnahmslos ahnden.

Die Ombudsperson der AfH erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail: