Agentur Für haushaltshilfe

Haushaltshilfe nach Geburt und in der Schwangerschaft

Haushaltshilfe nach Geburt und für Schwangere

Die Schwangerschaft ist für die meisten werdenden Eltern eine wahre Freude. Ein neues Leben wächst heran, doch mit fortschreitender Schwangerschaft können die körperlichen Einschränkungen zunehmen.
Oftmals können schwangere Frauen ihre täglichen Hausarbeiten auf Grund der Schwangerschaft daher nicht mehr vollumfassend selbstständig ausüben. Das ist jedoch keinerlei Problem!

 

Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag in der Schwangerschaft und nach der Entbindung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen diese nicht mehr ausführen können. 

Beispiele für die Haushaltshilfe nach der Geburt und in der Schwangerschaft

Haushaltshilfe für Wöchnerinnen nach der Geburt

Auch nach der Entbindung sind viele Mütter und junge Familien am Limit ihrer Kapazitäten. Vollkommen verständlich, ein Neugeborenes wirbelt den Alltag und Schlafrhythmus ganz schön auf.  Doch nicht jede junge Mutter ist gesundheitlich sofort nach der Entbindung wieder fit. Nutzen Sie daher ihren Anspruch auf eine Alltags- und Haushaltshilfe.

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Haushaltshilfe nach Geburt und für Schwangere per Ärztlicher Verordnung

Alles was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Die auf Grund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.

 

Wir kümmern uns im nächsten Schritt um die Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Stimmt diese zu, können Sie unser individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Hilfepaket kostenlos in Anspruch nehmen:

 

  • Reinigen der Wohnung
  • Lebensmitteleinkäufe erledigen
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren

Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie bislang Ihren Haushalt selbst geführt und die Kinder versorgt haben. Umfang und Dauer der Sachleitung richtet sich nach Ihren individuellen Verhältnissen, wie der Schwere Ihrer Erkrankung.

 

Für uns ist es wichtig, dass Ihnen geholfen wird und Sie entlastet werden, solange bis Sie wieder gesund auf beiden Beinen stehen. Die Agentur für Haushaltshilfe rechnet mit jeder Krankenkasse ab. Sagen Sie uns, wo Sie versichert sind und wir regeln den Rest!

In 3 Schritten zur kostenfreien Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie unser Team prüfen, ob Sie kostenfreien Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben.

Beratungsgespräch

Wir beraten Sie zu unseren Leistungen sowie der Kostenübernahme. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit den Kostenträgern.

Hilfe vor Ort

Nach Abwicklung aller Formalitäten beginnt umgehend die Betreuung durch eine qualifizierte Haushaltshilfe vor Ort.

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Unsere Hilfe im Überblick:

Unsere Leistungen:

Haushaltshilfe nach Geburt:
Unsere Kundenstimmen & Erfahrungsberichte

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Haushaltshilfe in der Schwangerschaft: Freibetrag und Entlastungsguthaben

Unsere Hilfe ist gestützt auf Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung und verursacht im Rahmen der Freibeträge keine zusätzlichen Kosten. Nutzen Sie Ihren individuellen Freibetrag und Ihr Entlastungsguthaben für sich.

Alle Helfer sind versichert

Ausschließlich qualifiziertes Personal

Betreuung vor Ort

Kompetente Beratung durch Teamleiter

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft & Nach der Geburt

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