Die Nr.1 in Deutschland:
Kostenlose Betreuung im Alltag und Unterstützung im Haushalt deutschlandweit!
Finden Sie hier unsere Hilfe vor Ort in Ihrer Nähe:
Marktführer für Entlastungsleistungen und professionelle Haushaltshilfe
Die Nr. 1 für Haushaltshilfe und Alltagshilfe in Deutschland
Mitarbeiter
Niederlassungen
Zufriedene Kunden pro Monat
Ausschließlich zertifizierte und festangestellte Mitarbeiter
Partner aller namhaften Pflegedienste in Deutschland
In 3 Schritten zur kostenfreien Haushaltshilfe
Kontaktaufnahme
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie unser Team prüfen, ob Sie kostenfreien Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben.
Beratungsgespräch
Wir beraten Sie zu unseren Leistungen, sowie der Kostenübernahme. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit den Kostenträgern.
Hilfe vor Ort
Nach Abwicklung aller Formalitäten beginnt umgehend die Betreuung durch eine qualifizierte Haushaltshilfe vor Ort.
Unsere Hilfe im Überblick:
- Ausschließlich festangestellte Haushaltshilfen
- Ansprechpartner vor Ort
- kurzfristig verfügbar
- versichert
- zuverlässig & professionell
Unsere Leistungen:
- Komplettpaket
- inklusive Beantragung durch uns
- direkte Abrechnung mit Krankenkassen
Unsere Haushaltshilfe im Überblick
Haushaltshilfe: Wir arbeiten mit allen Krankenkassen
Unsere neuesten Bewertungen aus Google
Jetzt Beratungstermin zum Thema Haushaltshilfe vereinbaren!
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen*Pflichtfelder
**Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Geschäftsanbahnung. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit per E-Mail an datenschutz@afh-nrw.de widersprechen. In diesem Fall werden wir die zu Ihnen gespeicherten Daten umgehend fristgerecht löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind. Weitere Informationen, auch etwa über weitere Rechte, die Ihnen zum Schutz Ihrer Daten zustehen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Karriere bei der Agentur für Haushaltshilfe GmbH
Lust auf neue Herausforderungen? Wir stellen ein!
Ausbildung, Duales Studium, Haushalts- und Alltagshelfer oder eine Karriere als Teamleitung. Die Agentur für Haushaltshilfe wächst und sucht kompetente, zuverlässige und engagierte Mitarbeiter. Schauen Sie in unserem Karrierebereich vorbei und bewerben Sie sich noch heute. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Häufige Fragen zur Haushalts- & Alltagshilfe
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedene Situationen, in denen man als Versicherter Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) V.
Generell können Versicherte eine Haushaltshilfe beantragen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt selbstständig zu führen und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung handelt.
Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe gilt nicht nur für Schwangere, sondern auch für Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sind. Dabei können die Gründe sehr vielfältig sein - von einer akuten Erkrankung über eine Operation bis hin zu einer chronischen Erkrankung.
Wichtig zu beachten ist, dass der Anspruch auf Haushaltshilfe nicht automatisch besteht, sondern individuell geprüft wird. In der Regel wird hierfür eine ärztliche Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person den Haushalt aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr selbst führen kann oder aber ein Pflegegrad.
Die Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse übernommen und kann für bis zu vier Wochen gewährt werden. In besonderen Fällen ist auch eine Verlängerung möglich. Hierzu muss jedoch ein erneuter Antrag gestellt werden.
Bei einem Pflegegrad übernimmt nicht die Krankenkasse die Kosten sondern die Plfegekasse.
Gibt es eine Vertragsbindung?
Nein! Sollten Sie unsere Hilfe nicht mehr nutzen wollen, teilen Sie das entweder unserer Bezirksleitung oder unserem Büro mit. Unsere Kunden sind nicht an einen Vertrag gebunden, da wir uns von den Kunden nur die Abtretungserklärung unterzeichnen lassen. Diese beinhaltet Name, Anschrift, Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegegrad, das aktuelle Guthaben unserer Kunden und die Datenschutzerklärung. Somit könnten Sie jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden, ohne an einen Vertrag gebunden zu sein.
Wieviel Hilfe bekomme ich?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich. Wir rechnen in Nordrhein-Westfalen mit Ihrer Pflegekasse einen Stundensatz von 36,00 Euro brutto zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von 5,00 Euro/Anfahrt ab. Bei 99 % unserer neuen Kunden besteht ein Guthaben aus den Vormonaten, da der Betrag nicht in Anspruch genommen wurde. Dieses vorhandene Guthaben planen wir mit Ihnen. Wir prüfen ebenfalls welche weiteren Budgets aus der Pflegeversicherung für Sie in Frage kommen. Unsere Kunden kommen somit im Schnitt auf einen Hilfeumfang von 8- 10 Stunden pro Monat voll finanziert über Ihre Pflegekasse.
Alltagshilfe trotz Pflegedienst? Macht das Sinn?
Ja! Absolut! Da wir nicht pflegerisch tätig werden und der Pflegedienst in der Regel zeitlich sehr eng bemessen ist, macht es absolut Sinn beides parallel in Anspruch zu nehmen. Oft versorgt der Pflegedienst Sie geeignet medizinisch und trotzdem bleiben viele Dinge im Haushalt liegen. Hier kümmern wir uns gerne darum.
Was bedeutet Entlastungsbetrag bzw. Guthaben?
Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 b SGB XI) ist festgeschrieben, dass alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1, Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich haben. Bis zu 1.500 € im Jahr. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Sachleistung, die nicht auf das Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages ist für alle Pflegegrade gleich.
Nicht genutzte Entlastungsleistungsbeträge eines Monats können angespart werden und summieren sich bei der Pflegekasse. Diese können später vollumfänglich genutzt werden. Der Anspruch auf nicht genutzte Beträge verfällt in der Regel erst zum 30.06. des Folgejahres.
Kommt immer die gleiche Helferin?
Ja! Unser Anspruch ist es, Ihnen regelmäßig wiederkehrend die gleiche Helferin zu schicken. Sie sollen Vertrauen aufbauen und sich wohlfühlen können!
Wie erfahre ich mein Guthaben?
Im Erstgespräch mit unseren Teamleitern füllen Sie unsere Abtretungserklärung aus. Gleichzeitig setzen wir uns mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und stellen die für Sie geltenden Ansprüche fest. Unsere Abtretungserklärung reicht dann aus, um dauerhaft Entlastungsleistungen mit Ihrer Pflegeversicherung abzurechnen.
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?
In der ersten Woche Abwesenheit stellen wir in der Regel keine Ersatzhelferin. Sollten Sie unbedingt Hilfe benötigen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Ab der zweiten Woche Abwesenheit stellen wir in Absprache mit Ihnen eine Ersatzhelferin, so lange bis Ihre gewohnte Helferin wieder zur Verfügung steht.
Der Haushaltshilfe-Ratgeber
Psychische Erkrankungen: Tipps zum Pflegegrad beantragen
Für viele Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, kann die Zuerkennung eines Pflegegrades und damit verbundene Leistungen wie Pflegegeld eine enorme Erleichterung im Alltag bedeuten.
MD Begutachtung (früher MDK): Fragen, Vorbereitung, Tipps & Tricks
Die Abkürzung MD steht für den Medizinischen Dienst. Dieser ist verantwortlich für die Begutachtung von gesetzlich Versicherten, die einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben. Der
Pflegegrad 3 Haushaltshilfe: Leistungen, Voraussetzungen und Geldleistungen für mehr Unabhängigkeit
Der Pflegegrad 3 ist für Menschen vorgesehen, die von einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit betroffen sind. Dies kann durch verschiedene Umstände, wie Krankheit, psychische Problemlagen