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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland können Personen mit einem Pflegegrad ab 2 finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe erhalten. Pflegegrade werden im Rahmen der Pflegeversicherung vergeben und basieren auf dem Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person.

Ab Pflegegrad 2 stehen Betroffenen Leistungen aus der Pflegeversicherung zu, die sie für verschiedene Zwecke verwenden können, um ihre Pflegebedürftigkeit zu bewältigen. Dazu gehört auch die Finanzierung einer Haushaltshilfe. Die Kostenübernahme kann in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder anderen Entlastungsleistungen erfolgen.

 

Es ist wichtig, sich mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen, um die konkreten Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2 zu klären. Die Pflegekasse kann Auskunft darüber geben, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können und wie der Antrag auf Unterstützung gestellt werden kann.

 

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die älteren Menschen oder Pflegebedürftigen bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt hilft, wie etwa beim Reinigen oder Kochen. Unter gewissen Bedingungen können die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden, insbesondere wenn die betreffende Person einen anerkannten Pflegegrad hat.

 

Für wen ist eine Haushaltshilfe sinnvoll?

Wenn ältere Personen oder solche, die auf Pflege angewiesen sind, Hilfe im Haushalt benötigen, etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen, kann eine Haushaltshilfe eine wertvolle Unterstützung sein. Diese übernimmt die täglichen Aufgaben im Haushalt, die für Senioren oder Pflegebedürftige anstrengend sein können oder die sie nicht mehr alleine bewältigen können.

 

Durch die Dienstleistung der Haushaltshilfe werden nicht nur ältere Menschen und Pflegebedürftige entlastet, sondern auch deren pflegende Angehörige.

 

Die Haushaltshilfe fügt sich dabei nahtlos in ein Angebot anderer Dienstleistungen ein, die das Leben von Senioren und Pflegebedürftigen erleichtern. Dazu gehören etwa die Lieferung von Mahlzeiten oder die Alltagsbegleitung.

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Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kann eine Vielzahl von Aufgaben im Haushalt übernehmen, abhängig von den individuellen Bedürfnissen der Person oder Familie, die ihre Dienste in Anspruch nimmt. Einige der häufigsten Aufgaben, die eine Haushaltshilfe übernehmen kann, umfassen:

 

  • Reinigung: Das Reinigen von Böden, Oberflächen, Möbeln, Badezimmern und Küchen gehört zu den grundlegenden Aufgaben einer Haushaltshilfe. Dazu gehört auch das Staubsaugen, Wischen, Abstauben und das Reinigen von Sanitäranlagen.
  • Wäschepflege: Das Waschen, Trocknen, Bügeln und Zusammenlegen von Kleidung und Bettwäsche kann ebenfalls Teil der Aufgaben einer Haushaltshilfe sein.
  • Kochen von Mahlzeiten: Viele Haushaltshilfen unterstützen bei der Zubereitung von Mahlzeiten, einschließlich Einkauf, Planung von Speiseplänen und Kochen. Dies kann besonders hilfreich sein, um sicherzustellen, dass ältere Menschen oder Pflegebedürftige eine ausgewogene Ernährung erhalten.
  • Einkaufen: Haushaltshilfen können auch beim Einkaufen von Lebensmitteln, Haushaltswaren und anderen notwendigen Gegenständen behilflich sein.
  • Organisation: Dazu gehört das Ordnen von Schränken, Regalen und anderen Bereichen des Hauses sowie das Unterstützen bei der Verwaltung von Post, Terminen und anderen organisatorischen Aufgaben.
  • Begleitung: Manche Haushaltshilfen bieten auch Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen oder anderen Aktivitäten außerhalb des Hauses an.

 

Es ist wichtig zu verstehen, dass die konkreten Aufgaben einer Haushaltshilfe stark von den individuellen Bedürfnissen und den getroffenen Absprachen abhängen können.Es ist ratsam, diese im Voraus klar zu definieren und zu kommunizieren, um sicherzustellen, dass die Haushaltshilfe die gewünschte Unterstützung bietet.

 

Haushaltshilfe sinnvoll einsetzen

Eine Haushaltshilfe kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine enorme Erleichterung darstellen. Doch dafür ist es wichtig, dass die Haushaltshilfe akzeptiert wird. Das klingt zwar selbstverständlich, ist aber nicht immer der Fall.

 

Oft haben pflegebedürftige Personen über viele Jahre ihren Haushalt selbst geführt. Feste Vorstellungen darüber, wie bestimmte Dinge erledigt werden sollen, können zu Konflikten führen, etwa beim Putzen der Fenster oder Aufhängen der Wäsche.

 

Um solche Konflikte zu vermeiden, empfehlen wir, das Gespräch mit der Haushaltshilfe zu suchen. Seriöse Anbieter fördern von Anfang an eine offene Kommunikation. Auf diese Weise können Erwartungen ausgetauscht und ein gemeinsames Verständnis für die anstehende Arbeit geschaffen werden.

 

Vertrauen ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von entscheidender Bedeutung. In der Regel gewöhnen sich Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, im Laufe der Zeit schnell an ihre Haushaltshilfe. Angehörige können dabei helfen, indem sie zunächst vor Ort sind und sicherstellen, dass die Chemie stimmt.

 

Es ist auch wichtig, die Haushaltshilfe effizient einzusetzen. Die Zeit, die sie vor Ort verbringt, sollte sich vor allem auf Aufgaben konzentrieren, die für den Pflegebedürftigen besonders anstrengend sind. Natürlich können die Aufgaben später angepasst werden, aber auch hier ist Kommunikation entscheidend.

 

Finanzierung einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse

Im Falle einer akuten und schweren Krankheit oder als Übergangshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt bietet die Krankenkasse unterstützende Leistungen an. Für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen können Sie eine „Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt“ bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Diese Unterstützung wird nur gewährt, wenn keine im Haushalt lebende Person verfügbar ist, um den Kranken zu pflegen oder den Haushalt zu führen.

 

Die Höhe der Leistung hängt davon ab, wer die Hilfe erbringt. Wenn eine Privatperson aus Ihrem Umfeld, wie ein Bekannter oder Nachbar, als Haushaltshilfe fungiert, zahlt die Krankenkasse einen festen Satz von 10,25 Euro pro Stunde, in der Regel für maximal acht Stunden täglich. Somit können maximal 82 Euro pro Tag erstattet werden, was für den Zeitraum von vier Wochen (28 Tage) einen Beitrag von bis zu 2.296 Euro bedeutet.

 

Wenn die Haushaltshilfe von einer professionellen Kraft erbracht wird, muss die Krankenkasse einen direkten Vertrag mit dieser Fachkraft abschließen und direkt mit ihr abrechnen. In diesem Fall bleibt ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten zu tragen. Dies bedeutet eine Eigenleistung von mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag. Für den Zeitraum von vier Wochen (28 Tage) fallen somit Eigenleistungen von 140 bis 280 Euro für diese Unterstützung an.

 

Finanzierung einer Haushaltshilfe durch die Pflegekasse

Wenn langfristig eine kontinuierliche Unterstützung erforderlich ist, ist es ratsam, einen Pflegegrad zu beantragen. Denn ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen, die zur Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden können, sofern die pflegebedürftige Person zu Hause betreut wird und alleine lebt. Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

 

Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen können auch Gelder aus der Verhinderungspflege verwendet werden, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Ab Pflegegrad 2 stehen hierfür jährlich 1.612 Euro zur Verfügung, unabhängig vom konkreten Pflegegrad. Da das Pflegegeld nicht zweckgebunden ist, kann es ebenfalls für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe genutzt werden.

 

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag, wie im § 45b SGB XI 1§ 45b SGB XI festgelegt: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.“ Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und kann durch diesen Entlastungsbetrag finanziert werden. Der Entlastungsbetrag kann im jeweiligen Kalenderjahr genutzt werden.

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Was steht mir ab Pflegegrad 2 zu?

Je nach Pflegegrad verändern sich die Leistungen, die von der Pflegekasse finanziert werden. Mit Pflegegrad 2 steht Ihnen folgendes zu:

 

 

Gut zu wissen:

Hier ist ein anderes Beispiel: Angenommen, Sie haben bis zum Monat Mai noch keine Entlastungsleistungen in Anspruch genommen, der Betrag wird somit in den nächsten Monat übertragen. In diesem Fall haben Sie über fünf Monate hinweg einen Betrag von insgesamt 625 Euro angespart (125 Euro x 5 Monate). Es ist wichtig zu wissen, dass ungenutzte Beträge nicht verfallen, sondern in die kommenden Monate übertragen werden. Sogar über das Kalenderhalbjahr hinaus bleiben diese Beträge erhalten. Konkret bedeutet dies, dass die Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2023 erst am 30. Juni 2024 verfallen würden. Weiterhin sollten Pflegende Angehörige sowie Pflegebedürftige regelmäßig überprüfen bei Verschlechterung des Gesundheitszustands, ob eine Höherstufung des Pflegegrads möglich ist.

 

Abrechnung der Haushaltshilfe über die Pflegesachleistungen

Für Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause betreut werden, stehen monatliche Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich für Dienstleistungen von professionellen Pflegediensten genutzt, wobei die Abrechnung üblicherweise direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse erfolgt.

 

Falls ein Pflegebedürftiger nicht den gesamten ihm zugewiesenen Betrag für Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, besteht die Option, bis zu 40 Prozent dieses Betrags für andere anerkannte Leistungen gemäß § 45a des Sozialgesetzbuchs XI 2§ 45a des Sozialgesetzbuchs XI zu verwenden. Diese Leistungen müssen dazu beitragen, die Pflegenden zu entlasten oder dem Pflegebedürftigen dabei helfen, seinen Alltag möglichst eigenständig zu bewältigen.

 

Wenn eine Haushaltshilfe die von der Landesregierung festgelegten Qualifikationskriterien erfüllt, wird sie zur Unterstützung zugelassen. Es ist ratsam, sich an die Pflegeversicherung zu wenden und Informationen darüber einzuholen, worauf bei der Suche nach einer Haushaltshilfe zu achten ist. Oft arbeiten professionelle Pflegedienste mit Haushaltshilfen zusammen, die die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen.

 

Die Erstattung der Kosten für die Haushaltshilfe kann bei der Pflegeversicherung beantragt werden, indem die entsprechenden Rechnungen eingereicht werden.

 

Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege

Um die pflegenden Angehörigen in der Pflege zu entlasten, gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege. Dieses Geld ist dafür gedacht, den Pflegenden eine Auszeit zu ermöglichen, sei es für eine Pause oder falls sie selbst einmal erkranken.

 

Der Betrag für die Verhinderungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad und beträgt 1.612 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann auch genutzt werden, um eine anerkannte Haushaltshilfe zu engagieren. Wenn der jährliche Betrag für die Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft wird, steht in dem Fall die Hälfte dieses Betrags für die Haushaltshilfe zur Verfügung.

 

Abrechnung der Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag

Jeder, der zu Hause gepflegt wird und mindestens den Pflegegrad 1 hat, hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag gemäß § 45b des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) 3§ 45b des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI). Dieser Betrag kann bis zu 125 Euro monatlich betragen und ist speziell dafür vorgesehen, pflegende Angehörige oder andere Nahestehende zu entlasten. Das Geld kann auch genutzt werden, um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern. Es darf jedoch ausschließlich für zugelassene Dienstleistungen verwendet werden, wie zum Beispiel für ambulante Pflegedienste oder Haushaltshilfen, die den Qualitätsstandards des jeweiligen Bundeslandes entsprechen.

 

Wenn Sie eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass diese die notwendigen Qualifikationen erfüllt. Haushaltshilfen von anerkannten Pflegediensten sind in der Regel unproblematisch, aber wenn Sie eine privat gefundene Haushaltshilfe beschäftigen möchten, sollte diese über eine anerkannte Agentur arbeiten.

 

Es ist wichtig, dies im Voraus mit Ihrer Pflegekasse zu klären. Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie Belege über die Kosten für die Haushaltshilfe vorlegen, aus denen eindeutig die erbrachten Leistungen hervorgehen.

 

Abrechnung der Haushaltshilfe über das Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, von der Pflegekasse monatlich das sogenannte Pflegegeld. Dieser Betrag beginnt bei 316 Euro pro Monat für Pflegegrad 2 und steigt mit höheren Pflegegraden bis zu 901 Euro für Pflegegrad 5. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen frei zur Verfügung. Normalerweise verwenden Pflegebedürftige das Pflegegeld als eine Art Entschädigung für pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde, die sie unterstützen.

 

Allerdings können Pflegebedürftige das Pflegegeld auch für eine Haushaltshilfe verwenden, wenn sie dies wünschen (am besten nach Absprache mit den pflegenden Angehörigen). In diesem Fall ist nicht einmal erforderlich, dass die Haushaltshilfe den Qualitätskriterien der Pflegekasse entspricht.

 

Mit dem Umwandlungsanspruch eine Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2 finanzieren

Durch die Umwandlung von ambulanten Sachleistungen gemäß Paragraf 45a des Sozialgesetzbuches XI 4Paragraf 45a des Sozialgesetzbuches XI haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn Sie einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben.

 

Sie haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen zu nutzen, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu decken. Die genaue Höhe Ihrer Pflegesachleistung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

 

Wie beim Entlastungsbetrag muss die Haushaltshilfe gemäß den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes von der Pflegekasse anerkannt sein, damit Sie Anspruch auf die Umwandlung von ambulanten Sachleistungen haben.

 

Haushaltshilfe beantragen

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Optionen, um eine Haushaltshilfe zu engagieren. Zum Beispiel können Sie eine Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse erhalten. Sie können auch eine Haushaltshilfe direkt einstellen, was mit sozialversicherungspflichtigen Aspekten verbunden ist. Eine beliebte Möglichkeit ist auch, eine Haushaltshilfe aus Polen zu engagieren. Die Kosten variieren je nach Wahl. Wenn Sie selbst die Kosten tragen, können Sie die Haushaltshilfe steuerlich absetzen.

 

Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen, weil Sie pflegebedürftig sind, empfehlen wir Ihnen, eine Haushaltshilfe über Ihre Pflegekasse zu beantragen. Hier sind die Voraussetzungen, um den Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe zu nutzen:

 

  1. Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
  2. Sie wählen einen zertifizierten Anbieter: Ihre Pflegekasse kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Dienstleister zertifiziert sind. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Nachfrage, um Verzögerungen zu vermeiden.
  3. Sie reichen einen Antrag ein: Dieser bürokratische Schritt ist zwar lästig, aber notwendig, um den Anspruch festzulegen und die Leistungen zu erhalten. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, ist keine erneute medizinische Einstufung erforderlich.
  4. Sie bewahren alle Belege sorgfältig auf: Der Entlastungsbetrag wird als Erstattungsbetrag angesehen. Daher müssen Sie alle Belege aufbewahren, einreichen und dann Ihr Geld zurückerhalten.

 

Eine Haushaltshilfe finden

Die Suche nach einer zuverlässigen Haushaltshilfe für Senioren kann eine Herausforderung sein. Pflegedienste und spezialisierte Haushaltshilfedienste sind oft regional stark nachgefragt und ausgelastet. Jedoch erfüllen diese Fachkräfte die erforderlichen Qualifikationsanforderungen der öffentlich-rechtlichen Träger.

 

Wenn Sie eine Haushaltshilfe für Senioren privat finanzieren möchten, können Sie im Freundes- und Bekanntenkreis nachfragen, ob jemand Interesse an einer solchen Tätigkeit hat. In diesem Fall ist die Eignung der Hilfsperson vor allem für Sie wichtig, weniger eine offizielle Qualifizierung.

 

Es erfordert möglicherweise etwas Geduld, um eine passende Haushaltshilfe für Senioren zu finden. Manchmal können Kirchengemeinden oder andere Einrichtungen Ihnen dabei helfen, geeignete Personen zu identifizieren. Auch regionale Zeitungen sind eine Möglichkeit, eine Anzeige zu schalten, um eine Haushaltshilfe für Senioren zu finden. Oftmals finden ältere Menschen ihre Unterstützung im Haushalt durch Empfehlungen aus der Nachbarschaft oder dem Bekanntenkreis.

 

Gut zu wissen: Anspruch auf Hilfsmittel

Die Kranken- und Pflegekassen bieten eine Vielzahl weiterer Leistungen an. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie ein Elektromobil kostenlos erhalten können? Viele Modelle, die bis zu 6 Kilometer pro Stunde fahren, werden auf ärztliches Rezept von der Krankenkasse übernommen. Es gibt auch schnellere Modelle, die von Selbstzahlern erworben werden können und zwischen 1.500 und 5.000 Euro kosten.

 

Darüber hinaus sind über 30.000 weitere Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine zentrale Sammlung von Artikeln für Ärzte, Krankenkassen und Versicherte. Kosten für Hilfsmittel wie Pflegebetten, Bettaufstehhilfen, Badewannenlifte und Patientenlifter werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Für diese Hilfsmittel gilt eine Zuzahlungsregelung von 10 Prozent, jedoch maximal 10 Euro.

 

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Menschen mit Pflegegrad haben haben die Möglichkeit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro monatlich in Anspruch zu nehmen.

 

Bei der Hilfe im Paket können Sie einfach aus einer Vielzahl von Produkten wählen und sich Ihr eigenes, individuelles Paket zusammenstellen. Die Abrechnung bei Ihrer Pflegekasse übernimmt die Hilfe im Paket.

Quellen
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