Es ist keine Seltenheit, dass Menschen, vor allem Frauen, pflegebedürftige Angehörige Zuhause pflegen. Die Betreuung einer pflegebedürftigen Person erfordert viel Kraft, Energie und Zeit. Die alltägliche Pflege kann sowohl psychisch als auch physisch sehr belastend sein und die pflegenden Angehörigen täglich an ihre Grenzen bringen. Selbst mit einer unterstützenden Kraft sollten regelmäßige Auszeiten von der Pflege keine Ausnahme sein. Ein Erholungsurlaub, eine Kur oder eine Reha für pflegende Angehörige kann dabei helfen abzuschalten, Abstand von der täglichen Pflege zu schaffen und neue Energie für den anspruchsvollen Alltag zu tanken.
Denn häufig wird die Gesundheit und das Wohlbefinden des Angehörigen erstmal zurückgestellt, wenn eine nahestehende Person pflegebedürftig wird, jedoch sollte die eigene Gesundheit nicht außer Acht gelassen werden. Denn nur wer selber fit und gesund ist kann sich auch um die Gesundheit anderer kümmern.
Hier finden Sie Informationen zu Erholungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Wieso ist eine Kur oder eine Reha für pflegende Angehörige so wichtig?
Die Pflege einer nahestehenden Person ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Als Pflegender ist man rund um die Uhr im Einsatz und muss in Notfällen fit sein. Man sorgt sich um den geliebten Menschen und gibt sein Bestes, um ihm das Leben zu erleichtern. Allerdings können langanhaltende Konflikte zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson aufgrund der großen Belastung auftreten und die Beziehung belasten. Es ist wichtig, dass der pflegende Angehörige seine eigenen psychischen und körperlichen Beschwerden nicht vernachlässigt und auch an sich selbst denkt.
Was ist eine Reha?
Eine Reha ist als Maßnahme, um eine bestehende Krankheit einzudämmen und die Gesundheit wiederherzustellen. Somit kann sie bei einer bestehenden Beschwerde für Entlastung sorgen und die Schmerzen der pflegenden Person lindern. Die Maßnahmen werden meist in einem Rahmen von drei Wochen durchgeführt, jedoch kann eine Reha nach Bedarf auch verlängert werden. Bei einer Reha werden Ziele für einen Therapieerfolg definiert. Diese könnten folgendermaßen lauten:
- Stressbewältigung
- Abstand vom Pflegealltag nehmen
- ein erhöhtes Selbstbewusstsein
- Schuldgefühle verringern
- Verhaltensweisen bei depressiven Verstimmungen erlernen
Während einer Reha steht besonders die aktive Mitarbeit im Vordergrund. Viele Reha Maßnahmen, wie Physio-, Ergo- und Psychotherapie stehen auf dem Plan. Auch die Zeit nach der Reha wird thematisiert, denn durch die Reha-Maßnahme soll eine Aufrechterhaltung der Gesundheit des pflegenden Angehörigen gewährleistet werden.
Was ist eine Kur?
Im Verlauf einer Kur geht es, im Gegensatz zu einer Reha-Maßnahme, um die Prävention von Krankheiten. So helfen spezielle Kuren für pflegende Angehörige langfristig gesund zu bleiben. Durch einen individuellen Therapieplan, der Maßnahmen, wie medizinische Behandlungen, Physiotherapie, Einzel- und Gruppengespräche, Bewegungs- und Entspannungsübungen und eine Ernährungsberatung beinhaltet kann die Gesundheit gestärkt und die täglichen Pflegeaufgaben weniger belastend gestaltet werden. Die Dauer einer Kur beträgt in der Regel drei Wochen und kann bei Bedarf sogar noch verlängert werden. Der Vorteil an Kur-Kliniken ist, dass Sie oft über malerische Kur-Parks verfügen, in denen sich die Patienten erholen und auskurieren können. Eine Liste der schönsten Kur-Parks in Deutschland, finden Sie hier!
Gibt es einen Anspruch auf eine Kur oder Reha für pflegende Angehörige?
Viele Studien zeigen, dass pflegende Angehörige häufiger unter Krankheitsbildern, wie chronische Rückenschmerzen, psychische Störungen, Depressionen oder Gelenkschmerzen leiden, als Menschen die keiner pflegenden Tätigkeit nachgehen. Diese und andere Beschwerden können ein Hinweis darauf sein, dass die Grenzen der Belastbarkeit durch die Pflege erreicht sind und der Pflegende eine wirksame Unterstützung benötigt.
Außerdem kommt es durch die starke Belastung der häufig zu einem Burn-Out. Dies liegt meist daran, dass neben der Pflege des Angehörigen kaum noch Zeit bleibt, den Hobbys nachzugehen oder sich eine Auszeit zu nehmen. Die eigenen Bedürfnisse des Pflegenden werden zurückgestellt wodurch oftmals der Wunsch nach Erholung und Auszeiten unerfüllt bleibt.
Die grundlegenden Regelungen für den Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Kur für pflegende Angehörige sind im §23 SGB V und §40 SGB V festgelegt. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2013 wurden die Rechte pflegender Angehöriger weiter gestärkt. Die Rehabilitation für pflegende Angehörige gilt als medizinische Vorsorgeleistung, damit die Belastung durch die Pflege abgefangen wird.
Es verpflichtet Kranken- und Pflegekassen dazu, die Bedürfnisse von Pflegenden in Bezug auf Rehabilitation stärker zu berücksichtigen. Somit haben grundsätzlich alle, die einen Pflegebedürftigen umsorgen und aus medizinischen Gründen Erholung benötigen einen Anspruch auf Reha Maßnahmen oder eine Kur.
Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Reha oder eine Kur für pflegende Angehörige
Voraussetzung für das Recht auf eine Reha oder Kur für pflegende Angehörige ist unter anderem, dass ein ärztliches Attest vorliegt. Sie müssen aber nicht warten, bis Beschwerden, wie Stress und Schlafstörungen für sehr schwerwiegende Krankheiten verantwortlich sind. Auch vorher schon steht Ihnen eine Unterstützung zu. Symptome wie:
- dauerhafte Erschöpfung,
- Schlafstörungen,
- Magenschmerzen,
- Herzprobleme,
- Rückenschmerzen,
- Antriebslosigkeit,
- depressive Verstimmungen,
- Gelenkschmerzen,
geben einen Hinweis darauf, dass gehandelt werden sollte und der Pflegende eine Auszeit benötigt.
Zudem muss der Pflegebedürftige einen Pflegegrad haben, denn hat die Pflegekasse keine Angaben zu der zum Pflegebedürftigen, so besteht kein Anspruch auf eine Kur- oder Rehamaßnahme. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Pflegesituation seit mindestens sechs Monaten besteht und der Pflegeversicherung bekannt ist. Das sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Reha oder eine Kur.
Schritt für Schritt-Anleitung: So beantragen Sie eine Kur oder Reha
Das Arztgespräch
Gehen Sie zu Ihrem Arzt und berichten Sie ausführlich über alle körperlichen Beschwerden. Sprechen Sie über die aktuelle Lebenssituation und die damit verbundenen seelischen Belastungen. Lassen Sie keine Details aus und nutzen Sie die Möglichkeit des direkten Austauschs mit dem Arzt. Schildern Sie Ihr Leben genau. Gehen Sie auf eventuelle Schmerzen während oder nach der Pflege ein, Schlafstörungen, schlechte Laune und Kopfschmerzen. Dieser wird eine Kur oder andere Unterstützungsangebote vorschlagen – wenn nicht fragen Sie einfach nach, denken Sie dran Sie haben das Recht auf eine Kur oder Reha für pflegende Angehörige, auch als Familienmitglied einer zu pflegenden Person.Beachten Sie, dass bei der Vorsorge ambulant vor stationär gilt. So werden Ihnen vorerst ambulante Maßnahmen in Ihrer Nähe, wie Physiotherapien oder Gesprächstherapien empfohlen. Zudem kann es dazu kommen, dass eine Kur in einer Einrichtung genehmigt wird, die Sie nur tagsüber besuchen können.Dies lässt sich für pflegende Angehörige oft nicht bewältigen, lassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass eine ambulante Möglichkeit nicht zielführend ist und sich nicht in den Alltag integrieren lässt.
Ausfüllen und Einreichen des Antrags
Der Antrag für den Aufenthalt in einem Rehazentrum oder für eine Kur kann bei der gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen, können Sie sich an Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkte oder auch an die Krankenkasse wenden. Zudem gibt es in NRW spezielle Kurberatungsstellen.Der Arzt begründet die Notwendigkeit der Maßnahme auf einem Verordnungsbogen. Der ausgefüllte Antrag samt einer ärztlicher Bescheinigung wird dann an die Krankenkasse gesendet. Normalerweise entscheidet die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über den Antrag. Falls sie ein zusätzliches ärztliches Gutachten einholt, verlängert sich die Wartezeit um ungefähr zwei Wochen. Sollte es passieren, dass Sie Ihren Antrag bei der Krankenkasse einreichen, aber eigentlich die Rentenversicherung für die Leistung zuständig ist, leitet die Krankenkasse den Antrag automatisch weiter. Sie erhalten dann Ihren Bescheid von der Rentenversicherung.
Widerspruch bei Ablehnung des Antrags
Oftmals kommt es zu einer Ablehnung der Kur oder der Reha. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen denn Sie haben die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen. Denken Sie daran, dass es sich dabei um Ihr Recht handelt. In der Regel beträgt die Frist zur Einreichung des Widerspruchs vier Wochen.
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Wer versorgt die zu pflegende Person in Ihrer Abwesenheit?
Wird die Kur oder die Reha für pflegende Angehörige bewilligt so stellt sich natürlich die Frage danach, wer die Aufgaben übernimmt, die vorher von dem pflegenden Angehörigen erledigt worden sind. Dafür gibt es verschiedene Optionen.
Die Kurzzeitpflege: Während einer Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige, über den Zeitraum der Reha oder der Kur, in einem Pflegeheim in der Umgebung betreut. Ab Pflegegrad zwei übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die Pflege und die Betreuung. So hat der Angehörige die Möglichkeit die persönlichen Bedürfnisse zu priorisieren und den Pflegealltag kurzzeitig hinter sich zu lassen.
Die Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege sorgt für die Dauer des Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung oder während der Kur für den Pflegebedürftigen. Diese Unterstützung bei der Pflege zahlt die Pflegeversicherung für höchstens sechs Wochen im Jahr. Dafür muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad zwei zugeordnet sein und seit mindestens sechs Monaten Zuhause von Ihnen gepflegt werden.
Kur für pflegende Angehörige – ambulant oder kompakt
Pflegende Angehörige können entweder eine ambulante (Ambulante Vorsorgekur) oder kompakte (Kompaktkur) eine Kur machen. Beide Kuren sind Teil der ambulanten Vorsorgeleistungen der Krankenkasse bzw. zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung.
Die Ambulante Vorsorgekur: Eine ambulante Vorsorgekur wird gewählt, wenn es sich um eine Krankheit handelt, bei der eine ambulante Behandlung nicht ausreichend ist. Nach der Kommunikation mit dem Arzt kann diese in einem von 390 Heilbädern stattfinden. Bei einer Dauer von 2-3 Wochen gibt es einen Eigenanteil von 10€ pro Kalendertag.
Die Kompaktkur: Für eine Kompaktkur muss eines von 30 bestimmten Krankheitsbildern vorhanden sein, auch diese findet in einem von 390 Heilbädern statt, jedoch ist dieses von der Krankenkasse bereits vorbestimmt. Die Kur dauert ungefähr drei Wochen und hat denselben Eigenanteil, wie eine Ambulante Vorsorgekur: 10€ pro Kalendertag.
Reha für pflegende Angehörige – ambulant oder stationär
Reha-Maßnahmen dienen zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Operationen oder chronischen Krankheiten. Auch hier unterschiedet man zum einen zwischen einer ambulanten Reha und einer stationären Reha für pflegende Angehörige.
Die ambulante Reha: Wenn eine ambulante Behandlung nur unzureichend ist wird eine ambulante Reha vorgeschlagen. Diese findet in örtlichen Rehakliniken statt. Eine Reha für pflegende Angehörige erstreckt sich im Allgemeinen über drei Wochen. Stellt sich während des Aufenthaltes heraus, dass drei Wochen nicht ausreichen, beantragt der behandelnde Arzt für Sie eine Verlängerung. Der Arzt analysiert während der Rehabilitation Ihre Gesundheitsbeschwerden und definiert Ihre persönlichen Ziele für einen Therapieerfolg. In dieser Zeit kommt es täglich für vier bis sechs Stunden zu verschiedenen Therapien. Auch hier ist der Eigenanteil von 10€ pro Kalendertag gegeben.
Die stationäre Reha: Die stationäre Reha wird in Betracht gezogen, wenn eine ambulante Behandlung bzw. Kur als unzureichend eingestuft wird. Bei dieser Reha Maßnahme bestimmt die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung die Rehaeinrichtung und den Ort, jedoch können Wünsche des Angehörigen in Betracht bezogen werden. Auch diese Rehabilitation erstreckt sich über einen drei wöchigen Zeitraum.
Kuren für pflegebedürftige Kinder und ihre Angehörigen
Insbesondere für Familien, die ein Kind mit Pflegegrad haben, kann eine Kur wieder viel Kraft geben und für den fordernden Pflegealltag stärken. Denn zwischen all den Verpflichtungen im Alltag, die täglich warten ist es oft gar nicht möglich den Bedürfnissen einer Familie gerecht zu werden.
Für solche Fälle gibt es verschiedene Arten der Unterstützung für Familien:
Die Familien-Reha/ Kinderkur: Bei dieser Rehabilitationsmaßnahme geht es primär um die Gesundheit des pflegebedürftigen Kindes. Sie hat das Ziel eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern.
Die Mutter Kind Kur / Vater Kind Kur: Pflegende Eltern haben durch solch eine Kur die Möglichkeit sich eine Auszeit vom täglichen Abläufen zu nehmen. Sie bietet verschiedenen Therapieangebote zur Stärkung der Elter-Kind-Beziehung.
Kurzzeitwohnen: Durch das Kurzzeitwohnen kann der alltäglichen Belastung entgangen werden. Kurzzeitwohnen bietet eine entspannte Unterkunft für Ihr Kind, welches durch Heilpädagogen betreut wird.
Wie häufig dürfen eine Kur bzw. Reha wiederholt werden?
Die Reha für Pflegende angehörige bzw. die Kur können bei Bedarf alle vier Jahre wiederholt werden. Sollte eine besondere Belastung vorliegt sind Ausnahmen möglich. Eine besondere Belastung liegt beispielsweise dann vor, wenn der zu Pflegende als Schwerbehindert eingestuft wird und rund um die Uhr umsorgt werden muss. So könnte die Rehabilitation auch nach zwei Jahre wiederholt werden.
Vorteile und Schwierigkeiten – Kur und Reha für pflegende Angehörige
In einer Kur oder Reha für pflegende Angehörige stehen das Wohlbefinden und die Gesundheit im Mittelpunkt. Im Pflegealltag treten pflegende Angehörige oft hinter ihre Angehörige zurück, was in der Kur oder Reha vermieden wird.
Die Vorteile einer Kur oder Reha für pflegende Angehörige:
- Es kann Abstand von der täglichen Pflegesituation genommen werden.
- Die eigenen Bedürfnisse stehen im Vordergrund.
- Es kommt zu einer professionellen Behandlung der Beschwerden.
- Erwerb von Fähigkeiten zur Überwindung von Stresssituationen und depressiven Phasen.
- Austausch und Kontakte mit Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Schwierigkeiten bei einer Kur oder Reha für pflegende Angehörige
- Das Finden einer geeigneten Einrichtung oder Rehaklinik, in die Sie Ihren Angehörigen mitnehmen können, falls dies erwünscht ist.
- Es muss eine Kurzzeitpflegeeinrichtung oder ähnliches gefunden werden, die den zu Pflegenden in der Zeit Ihrer Abwesenheit aufnimmt.
- die Kostenübernahme für die Reha bzw. die Kur muss geklärt werden. Zudem muss die Kostenübernahme der Verhinderungspflege gesichert werden.
Es ist möglich sich bei Schwierigkeiten im Bezug auf die Kur oder die Reha Hilfe zu suchen. Beispielsweise hat die Deutsche Rentenversicherung ein Servicetelefon für die medizinische Rehabilitation. Des Weiteren gibt es verschiedene Beratungsstellen, die Ihnen weiterhelfen können.
Urlaubsangebote für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
Haben Sie kein schlechtes Gewissen, wenn Sie mal an sich denken und in den Urlaub fahren. Selbst der Gesetzgeber ist der Meinung, dass pflegende Angehörige auch eine Pause benötigen, um den eigenen Bedürfnissen nachzugehen.
Bei der Frage wer sich in der Zeit um den Pflegebedürftigen kümmert lautet die Antwort meist: Verhinderungspflege oder auch Urlaubspflege. Diese springt ein, wenn Sie sich als pflegender Angehöriger im Urlaub befinden – für maximal sechs Wochen pro Jahr. Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Pflegegeld erhält, wird dieses während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Urlaub im Pflegehotel
Es besteht zudem die Möglichkeit Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit in den Urlaub zu nehmen. So sind Sie immer in der Nähe und können trotzdem dem Pflegealltag entgehen und einen Erholungsurlaub ohne Stress genießen. In speziellen Pflegehotels wird die Versorgung des Angehörigen durch einen Pflegedienst vollständig oder teilweise gewährleistet. Sie sind barrierefrei und bieten Freizeitangebote, die sich auch für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen eignen.
Der pflegende Angehörige kann den Urlaub nutzen um sich zu entspannen, während der zu Pflegende durch den Betreuungsservice umsorgt wird. Zudem gibt es meist betreute Ausflüge und Pflegehilfsmittel, wie Personenlifter, Rollatoren und Rollstühle.
Finanzierung des Urlaubes für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
Wie bei einer herkömmlichen Reise müssen auch hier die Unterkunft und Verpflegung, sowie Freizeit und Wellnessangebote selbst gezahlt werden. Kosten, die durch die Pflege die im Inland entstehen können in der Regel über die Krankenkasse des Pflegebedürftigen abgerechnet werden. Außerhalb Deutschlands ist es nur unter bestimmten Umständen möglich, Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Weitere Optionen für Urlaube mit Pflegebedürftigen
Neben Hotels bieten auch Kreuzfahrtanbieter bereits entsprechende Reisen für Familien mit Pflegebedürftigen an. So können alle Beteiligten aus der gewohnten Pflegesituation ausbrechen, gemeinsam Neues erleben und sich erholen und entspannen.
Ähnlich wie bei den Pflegehotels gibt es auch Kurkliniken, die sich auf die Versorgung von Demenzkranken und deren Angehörigen spezialisiert haben. Pflegende Angehörige können gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen eine Kur machen und erhalten individuelle Pläne, um gut erholt in den Alltag zurückzukehren. Die Kosten für eine Kur für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Aber auch für pflegebedürftige Personen, die nicht an Demenz leiden, gibt es spezielle Kuren, wie z.B. die Bring-mit-Kur – eine Kur für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wird dabei in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Kurort untergebracht, damit Sie die Auszeit ohne Probleme und Einschränkungen genießen können.
Checkliste für die Planung einer Reise mit einem pflegebedürftigen Angehörigen
Viele möchten gut vorbereitet in den Urlaub gehen, um eine reibungslose und stressfreie Zeit genießen zu können und eventuelle Probleme vermeiden zu können.
- Informieren Sie sich gründlich über die Pflegedienstleistungen und Hilfsmittel am Urlaubsort, um sicherzustellen, dass es Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen an nichts fehlt.
- Könnte die Anreise zu lang und belastend für den Angehörigen sein?
- Sammeln Sie Informationen zu den Ausflugs- und Freizeitangeboten und stellen Sie sich die Frage, ob diese auch für Menschen mit physischen und geistigen Einschränkungen geeignet sind.
- Gibt es einen Hol- und Bringservice den Sie nutzen könnten?
- Wenn Sie den Pflegedienst oder Haushaltshilfe-Service vor Ort in Anspruch nehmen möchten, vergessen Sie nicht, die Pflegekasse zu informieren und alle erforderlichen Anträge so früh wie möglich zu stellen.