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Entlastung für pflegende Angehörige: Hilfe zur Finanzierung von Haushaltshilfe & Co.

Inhaltsverzeichnis

Entlastungsleistung für pflegende Angehörige: Was ist das eigentlich?

Entlastung für pflegende Angehörige: Hilfe zur Finanzierung von Haushaltshilfe & Co.. Mit zunehmendem Alter benötigen wir Hilfe im Alltag, der eine mehr, die andere weniger. Nicht immer können pflegende Angehörige diese Unterstützung gewährleisten – und müssen das auch nicht. Dank der Entlastung für pflegende Angehörige können auch Sie Dienstleistungen buchen und sich die Kosten dafür von der Pflegeversicherung „zurückholen“. Wie das geht, wer Anspruch auf Entlastungsleistungen hat und welche Vorteile das Angebot für Sie und Ihre Familie hat, das schauen wir uns im Ratgeber einmal näher an.

Wer so lange wie möglich zu Hause, in den eigenen vier Wänden, leben möchte, aber nicht mehr alle Aufgaben im Alltag schafft, für den ist eine Haushaltshilfe eine wichtige Unterstützung. Auch pflegende Angehörige nehmen oft professionelle Hilfe in Anspruch. Wenn diese Hilfen für Sie auch jetzt oder in naher Zukunft nötig sind, dann ist das Thema Entlastungsleistung für Sie wichtig.
Nur etwas mehr als die Hälfte der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen nahm im Jahr 2019 die Entlastungsleistung in Anspruch. Vielfach, vermuten die Krankenkassen, fehlt einfach das Wissen über diese Möglichkeit, eine Alltagshilfe zu finanzieren.

Entlastungsleistung: Was also verbirgt sich hinter dem sperrigen Begriff?

Im Rahmen der Entlastungsleistungen können Sie die Dienste beispielsweise einer Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Haushaltshilfe lassen Sie sich dann von der Pflegekasse zurückerstatten. (In den Fällen, in denen Sie eine Agentur wie die Haushaltshilfe direkt mit der Beantragung beauftragen, entfällt die Vorleistung). Das Ziel dieser Kostenerstattung ist es, sowohl den Senioren und Seniorinnen als auch ihren Angehörigen genug Freiraum für nötige Ruhepausen zu schaffen. Wer sich im Alltag ausreichend erholen kann, der schöpft neue Kraft für Herausforderungen aller Art. Denn Kraft fordert die Situation von allen Beteiligten – darum lohnt es sich, wenn viele starke Schultern die Alltagsbewältigung gemeinsam stemmen.

Welche Hilfen bietet mir die von der Entlastung finanzierte Kraft?

Je nach Bedarf kann die Haushaltshilfe Sie und Ihre Angehörigen unterschiedlich unterstützen. So kann die wöchentliche Einkaufshilfe oder der Spaziergang mit einer ehrenamtlichen Kraft gemeint sein, die Hilfe zur Teilnahme an einem Sportangebot oder an Freizeitveranstaltungen wie Chören, Bastelgruppen im Wohlfahrtsverband und ähnlichen Aktivitäten. Auch die Unterstützung im Haushalt zählt zu den Möglichkeiten, die eine Entlastungskraft bieten kann. Nicht zuletzt können Sie sich von der Entlastungsleistung eine Begleitung finanzieren, wenn Arztbesuche, Behördengänge oder sonstige Termine zu bewältigen sind.

Die Vorteile der Entlastungshilfe

Gerade Menschen, die Angehörige im eigenen Zuhause pflegen, profitieren von den geschulten Fachkräften, die mit der Entlastungshilfe finanziert werden. Sie übernehmen für einige Stunden monatlich unterschiedlichste Aufgaben im Alltag.

Menschen, die den Pflegegrad 1 haben, können unter bestimmten Umständen auch ambulante Pflegeleistungen damit in Anspruch nehmen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt dies allerdings nicht, denn die Gelder aus dem Entlastungsbetrag sind als zusätzliche Unterstützung in Haus und Alltag gedacht, nicht als körperbezogene Pflegemaßnahme.

Mit einer Haushaltshilfe von der Agentur für Haushaltshilfe bekommen Sie eine geschulte Hilfskraft für den Alltag an die Seite gestellt. Darüber hinaus kümmert sich unsere Agentur mit ihren mehr als 50 Niederlassungen im Bundesgebiet auch um Beratung und die Abrechnung mit den Kassen. So profitieren Sie von einem professionellen Netzwerk an Hilfskräften und haben jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

Die Vorteile der Agentur für Haushaltshilfe auf einen Blick:

• professionelle Unterstützung bei schwierigen Alltagsaufgaben
• nötige Ruhepausen für pflegende Angehörige
• finanzielle Entlastung bei der Bereitstellung von Haushaltshilfe und Co.
• länger selbstbestimmt zu Hause leben mit der richtigen Unterstützung
• persönliche Ansprechpartner in der Nähe
• Beratung und Information für Angehörige und Betroffene
• direkte Absprache und Abrechnung mit der Pflegekasse

Wer hat Anspruch auf die Entlastungsleistung der Pflegekasse?

Der Entlastungsbeitrag wird als monatliche Leistung gewährt und liegt derzeit bei 125 Euro. Berechtigte, die einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben, bekommen sie zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen. Für die Auszahlung ist keine Prüfung durch den MDK (den medizinischen Dienst der Krankenkasse) nötig, genauso wenig wie ein gesonderter Antrag.
Wer als Pflegebedürftiger zu Hause wohnt und Leistungen von der Pflegeversicherung bezieht, kann die Entlastung für den Alltag bekommen.

Tipps zur Kostenübernahme: Worauf muss ich bei der Entlastungshilfe achten?

Grundsätzlich müssen Sie alle Zahlungen für Entlastungs- und Pflegesachleistungen immer nachweisen können. Heben Sie also immer alle Rechnungen auf, denn die müssen bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Außerdem wichtig: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse, welche Anbieter dort zugelassen sind. So erfahren Sie, ob die von Ihnen ausgesuchte Haushaltshilfe übernommen wird. Nutzen Sie das Angebot zur Entlastungshilfe im Rahmen unserer Agentur, übernehmen wir die Klärung dieser Frage für Sie.
Entlastungsleistungen werden grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip erstattet. Das bedeutet, dass Sie die Haushaltshilfe oder Begleitperson zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommen das bereits gezahlte Geld von dort zurück.
Wer sich diesen organisatorischen Aufwand sparen möchte, kann eine Abtretungserklärung für den Pflege- oder Entlastungsdienst unterschreiben. Dieser Dienstleister, etwa unsere Agentur, rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab, ohne dass Sie zuerst aus eigener Tasche zahlen müssen.

Wichtig dabei: Auch in diesem Fall müssen Sie alle Ausgaben im Blick behalten. So verhindern Sie, dass etwa das monatliche Budget von 125 Euro überschritten wird.
Nutzen Sie Ihre Chance auf Erleichterungen im Alltag, für sich selbst als pflegebedürftige Person oder als pflegende Angehörige. Profitieren Sie von geschulten Kräften, die Ihnen den Freiraum schaffen für ruhige Momente und revitalisierende Pausen. So bleiben Sie länger zu Hause, dort, wo Sie sich wohlfühlen. Sie haben es sich verdient!

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