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Pflegehilfsmittel: Definition und Übersicht

Inhaltsverzeichnis

Die Pflege von Angehörigen oder von Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Hierbei spielen Pflegehilfsmittel eine entscheidende Rolle, um den Pflegeprozess zu erleichtern, Pflegende Angehörige zu entlasten und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. In diesem Artikel möchten wir Ihnen eine umfassende Übersicht über Pflegehilfsmittel bieten, ihre Definition, Unterschiede zu Hilfsmitteln und die verschiedenen Produktgruppen, in die sie eingeteilt sind.

 

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Sie sind unverzichtbare Begleiter bei der häuslichen Pflege und ermöglichen eine bessere Lebensqualität für Pflegebedürftige. Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme durch die Kassen findet sich in Paragraf 40 des elften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Es gibt zwei Hauptkategorien von Pflegehilfsmitteln:

  1. Technische Pflegehilfsmittel: Diese umfassen Produkte wie Pflegebetten, Pflegebett-Zubehör, spezielle Pflege-Liegerollstühle und andere Geräte, die die Pflege erleichtern.
  2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hierzu gehören Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, wie Bettschutzeinlagen, Bauchschürzen, Desinfektionsmittel für Haut/Hände, Desinfektionsmittel für Flächen und Mundschutz.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für technische Pflegehilfsmittel in der Regel als Leihgabe, während Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich bis zu 40 Euro erstattet werden.

 

Der Unterschied zu Hilfsmitteln

Häufig werden die Begriffe Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel synonym verwendet, doch es gibt wesentliche Unterschiede. Hilfsmittel dienen dazu, Behinderungen auszugleichen, vorzubeugen oder zum Behandlungserfolg beizutragen. Sie müssen medizinisch notwendig sein und auf ärztliche Verordnung beruhen. Beispiele hierfür sind Hörgeräte, Prothesen und Rollstühle.

 

Pflegehilfsmittel hingegen erleichtern die häusliche Pflege und erfordern keine ärztliche Verordnung, sondern einen anerkannten Pflegegrad sowie einen Antrag bei der Pflegekasse. Dies können beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme sein.

 

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Die Produktgruppen im Überblick

Die technischen Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind in verschiedenen Produktgruppen unterteilt:

  • PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Hierzu gehören technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten mit Zubehör und spezielle Pflege-Liegerollstühle.
  • PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden: Diese Gruppe umfasst Produkte wie Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen und Lagerungsrollen.
  • PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität: Hier finden sich Notrufsysteme und Hilfen im Alltag.
  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Dies sind Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, darunter Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen & Hände, Einweghandschuhe und Mundschutz.

 

Fazit Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel spielen eine entscheidende Rolle in der häuslichen Pflege, indem sie die Pflege erleichtern und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen erhöhen. Es ist wichtig zu verstehen, dass sie sich von Hilfsmitteln unterscheiden und keine ärztliche Verordnung erfordern. Die verschiedenen Produktgruppen bieten eine breite Auswahl an Lösungen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und die Pflege zu optimieren. Die Kostenübernahme durch die Pflegekassen macht die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln für viele Menschen erschwinglich und zugänglich.

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