Pflegesachleistungen – Definition, Anspruch und Höhe der Pflegesachleistungen

Inhaltsverzeichnis

Erfahren Sie in diesem Ratgeberbeitrag, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht, wie hoch Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen ist, wie Sie diese beantragen können und welche Leistungen und Unterstützung im Alltag durch die Pflegesachleistung finanziert werden können.

 

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle Menschen, deren Betreuung und Pflege Zuhause stattfindet, also nicht in einem Pflegeheim. Sie haben Anspruch auf Pflegesachleistungen, egal ob die Pflege durch einen Pflegedienst, einen Haushaltshilfe-Anbieter oder pflegende Angehörige geschieht, wenn ein Pflegegrad 2-5 vorliegt. Der Zuschuss auf Pflegesachleistungen ist gesetzlich im SGB XI geregelt und der Antrag muss bei der verantwortlichen Pflegeversicherung manuell eingereicht werden. Wie hoch der Zuschuss auf Pflegesachleistungen ist, hängt von der individuellen Einstufung des Pflegegrades ab.

 

Definition Pflegesachleistungen

Nach Paragraf 36 SGB XI ist eine Pflegesachleistung eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die sowohl körperbezogene Pflege, als auch die Betreuung und Haushaltsdienste übernimmt. Zudem gehört zur Pflegesachleistung die pflegefachliche Anleitung der Pflegenden und der Pflegebedürftigen.

Menschen ab einem Pflegegrad 2, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag des vorliegenden Pflegegrades.

Pflegesachleistungen werden von Pflegediensten erbracht, die einen Versorgungsvertrag mit der verantwortlichen Pflegekasse haben. Außerdem können auch Einzelpersonen von der Pflegekasse anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine enge Verwandtschaft mit dem Pflegebedürftigen vorliegt.

 

Beispiele für Pflegesachleistungen

Der Begriff Pflegesachleistung kann im ersten Moment irreführend sein, da man mit einer Sachleistung eine materielle Leistung, wie einen Gegenstand impliziert. Jedoch handelt es sich dabei um ambulante Dienstleistungen in Form von Grundpflege. Pflegesachleistungen sollen also den Erhalt der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person unterstützen.

 

Folgende Dienste können im Rahmen der Pflegesachleistungen beansprucht werden:

 

Körperbezogene Pflege

  • Körperpflege (im Bett und Bad)
  • Hilfe beim Aufstehen, Umlagerung
  • Hilfe beim An-/ und Entkleiden
  • Bewegungsfähigkeit fördern
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

 

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Unterstützung bei der Bewältigung von psychosozialen Problemen
  • Gestaltung des Alltags
  • Unterstützung bei der Kommunikation
  • Erhalt sozialer Kontakte
  • kognitive Aktivierung

 

Unterstützung im Haushalt

  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Bügeln und Waschen der Wäsche
  • Reinigungsarbeiten

 

Pflegefachliche Anleitung

  • praktische Pflegetechniken
  • Tipps zu Leistungsansprüchen

 

Krankenpflege und Pflegesachleistungen

Die Krankenpflege, dazu gehören Aufgaben, wie die Medikamentenvergabe, Verbandswechsel und Injektionen gehören nicht zu den Aufgaben der Pflegesachleistungen. Sie werden von einem Arzt verordnet und gehören deshalb zur häuslichen Krankenpflege, somit übernimmt die Kosten dafür nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenversicherung.

 

Sowohl die Pflegesachleistungen, als auch die Krankenpflege dürfen von derselben Person durchgeführt werden, wenn die Aufwände in der Abrechnung klar voneinander abgegrenzt werden.

 

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Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistung können von Menschen beantragt werden, die mindestens den offiziellen Pflegegrad 2 zugewiesen bekommen haben und in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Jedoch unterscheiden sich die beiden Leistungen im Zweck, der Höhe und der Auszahlungsart.

 

  • Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen sind dafür gedacht, Dienstleistungen von professionellen Pflegekräften zu finanzieren. Im Vergleich zum Pflegegeld ist die Pflegesachleistung relativ großzügig. Die Leistung ist ein sogenanntes Sachgeld und ist somit an Dienstleistungen gebunden. Der Betrag wird ausschließlich gezahlt, wenn tatsächlich Kosten entstanden sind.
  • Pflegegeld: Im Vergleich zur Pflegesachleistung ist das Pflegegeld eher gering. Es wird der pflegebedürftigen Person direkt ausgezahlt und steht ihr somit zur freien Verfügung und ist ein Zuschuss für das tägliche Leben der Pflegekassen, solange die Pflege in einer häuslichen Umgebung stattfindet.

 

Höhe und Leistungen der Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad

Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Wichtig zu beachten ist, dass es sich bei den genannten Beträgen um den maximalen Zuschuss handelt. Die Pflegekasse zahlt nur die Sachleistungen, die im jeweiligen Monat auch angefallen sind.

 

 

Sollte Ihnen im Laufe der Zeit auffallen, dass der Pflegebedarf immer weiter zunimmt und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen weiter abnimmt, sollte rechtzeitig ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades gestellt werden. Denn nur wenn der Pflegegrad offiziell festgestellt wurde erhöht sich der Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Wurde Ihnen der Pflegegrad 1 zugewiesen, so haben Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Jedoch gibt es eine Sonderregelung für die Nutzung der Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich.

Es steht Ihnen nämlich frei, die Entlastungsleistungen für Pflegemaßnahmen zur Selbstversorgung zu nutzen. Dazu zählen Aufgaben, wie die Körperpflege und Versorgung mit Essen und Trinken. Ab Pflegegrad 2-5 können die Entlastungsleistungen von 125 Euro ausschließlich für Betreuungs- und Entlastungsmaßnahmen verwendet werden.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Wird Ihre Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bewertet, stehen Ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro monatlich zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Pflegeversicherung anfallende Kosten für Betreuungs- und Pflegeleistungen bis zu einem Wert von 724 Euro finanziert.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro monatlich zur Verfügung. Es können Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen im Wert von 1.363 Euro in Anspruch genommen werden.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Wurde die Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 bewertet, können Sie Pflege und Betreuungsleistungen in Höhe von 1.859 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen übernehmen die anfallenden Kosten bis zu diesem Betrag.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Menschen, mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 2.299 Euro monatlich. Betreuungs- und Pflegesachleistungen bis zu diesem Betrag werde von der Versicherung finanziert.

 

Erhöhung der Pflegesachleistungen 2024

Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz, welches mit dem Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft tritt, kommt es zu einer Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5%. So sollen schrittweise bis zum Jahre 2028 Pflegebedürftige und Angehörige entlastet werden.

 

Anspruch auf Pflegesachleistungen

Alle Versicherten ab Pflegegrad 2, bei denen die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen der Pflegekasse.

Das häusliche Umfeld schließt nicht nur das Zuhause des Pflegebedürftigen mit ein, sondern auch zum Beispiel das Zuhause eines pflegenden Angehörigen.

 

Erhalten Sie durch eine professionelle Pflegekraft Unterstützung in der Pflege, so können die Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse beantragt werden. Anders als das Pflegegeld wird diese Leistung nicht direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern der Dienstleister verrechnet die Kosten mit der verantwortlichen Pflegekasse.

 

Übersteigen die Kosten der Pflegekraft, die der Sachleistungen, so muss der Überschuss selbst gezahlt werden. Schöpfen sie jedoch nicht das gesamte Budget aus, kann der Restbetrag durch die Kombinationsleistungen oder den Umwandlungsanspruch anderweitig verbraucht werden.

 

Die Kombinatinsleistung: Anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Der Restbetrag der Pflegesachleistungen, der ungenutzt bleibt, kann in Pflegegeld umgewandelt werden. Dann erhalten sie die sogenannte Kombinationsleistung.

 

Die Kombinationsleistung wird wie folgt berechnet: Das Ihnen monatlich zustehende Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der verbrauchten Sachleistungen.

 

Der Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen umwandeln

Bis zu 40% der ungenutzten Pflegesachleistungen kann durch eine Umwandlung für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Sie haben einen sogenannten Umwandlungsanspruch.

 

Ist der Dienstleiter nach dem Landesrecht Ihres Bundeslandes anerkannt, so können Sie durch die Umwandlung der Pflegesachleistungen das Geld verwenden, um beispielsweise eine Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung zu finanzieren.

 

Pflegesachleistungen beantragen

Die Pflegesachleistungen können bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Um die genauen Kontaktdaten herauszufinden können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

 

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag, dies funktioniert über eine E-Mail, einen formlosen Brief oder einen Anruf. Daraufhin wird sich Ihre Pflegekasse bei Ihnen melden und Ihnen ein Formular zukommen lassen, welches Sie gewissenhaft ausfüllen sollten.

 

Das Datum des Erstantrags ist entscheidend, da Sie rückwirkend ab dem Tag leistungsberechtigt sind. Sie sollten sich den Erstantrag von der Pflegekasse deshalb bestätigen lassen.

 

Sind Sie sich noch unsicher, ob Sie die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld beantragen möchten können Sie von der Kombinationsleistung profitieren. Dadurch bleiben Sie flexibel und bekommen das Pflegegeld weiter ausgezahlt, bis Sie eine Pflegesachleistung nutzen.

 

Wer darf Pflegesachleistungen abrechnen?

Um eine Pflegesachleistung Abrechnen zu können ist es wichtig, dass der Pflegedienst oder die Fachkräfte einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI 1 mit der Pflegekasse haben.

 

Die bringt zwei Vorteile mit sich:

  • Die Qualtität der Pflegesachleistung ist gesichert, da die Pflegeanbieter und die Pflegekräfte regelmäßig kontrolliert werden.
  • Die Pflegekräfte erhalten eine faire Vergütung.

Deutschlandweit gibt es mehr als 14.000 ambulante Pflegedienste, deshalb sollten Sie darauf achten, dass diese einen Vertrag mit der jeweiligen Pflegekasse haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie sich bei der verantwortlichen Pflegekasse informieren, inwiefern eine Abrechnung stattfinden kann. Wählen Sie von Beginn an einen anerkannten Pflegedienst bleibt Ihnen dies erspart. Es ist auch möglich eine Liste an anerkannten Pflegediensten bei der Versicherung anzufordern.

 

Pflegesachleistungen bei Krankenhausaufenthalt

Die Pflegesachleistungen entfallen, wenn Sie eine Zeit vollstationär im Krankenhaus verbringen, da Sie dort keinen Pflegedienst benötigen. Haben Sie bei der Pflegeversicherung die Kombinationsleistung beantragt erhalten sie über vier Wochen das anteilige Pflegegeld weiter.

 

Wann verfallen Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Dafür st Ihnen ein monatliches Budget zur Verfügung. Wird dieses nicht genutzt verfällt es zum Monatsende. Ab dem jeweils 1. des neuen Monats steht steht Ihnen daraufhin wieder das volle Budget zur Verfügung.

 

Wer bezahlt technische Pflegehilfsmittel?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für technische Hilfsmittel von der Pflegeversicherung bezahlt.

 

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • die technischen Hilfsmittel lindern die Beschwerden
  • sie erleichtern die Pflege
  • die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen
  • die Krankenkasse kann nicht für die Kostenübernahme verantwortlich gemacht werden

 

Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Es gibt vielfältige Angebote zur Unterstützung für Menschen mit Pflegebedürftigkeit. Eine Pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 stehen zum verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich durch die Pflegeversicherung zu. Dazu zählen zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Handschuhe und Mundschutzmasken.

 

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