Einkaufen muss jeder, dennoch ist es nicht nur eine Notwendigkeit oder lästige Aufgabe, sondern viel mehr auch eine wichtige Gelegenheit, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Gang aus dem Haus ist mit vielen sozialen Interaktionen verbunden. Wir treffen Bekannte, nutzen die Gelegenheit für ein kurzes Gespräch, gehen an die frische Luft und nutzen den Spaziergang als Ausgleich zum täglichen Leben. Wenn das aufgrund von Krankheit oder Alter schwieriger wird und Angehörige keine Zeit haben, Unterstützung zu leisten, können Einkaufshilfen eine wertvolle Lösung sein, um die Lebensqualität beizubehalten.
Wir, die Agentur für Haushaltshilfe, erklären Ihnen, was eine Einkaufshilfe ist und wie diese Ihr Leben bereichern kann.
Einkaufshilfe: Definition
Die Einkaufshilfe ist ein Service, der Menschen bei ihren alltäglichen Besorgungen unterstützt. Dieser Dienst kann für einen begrenzten Zeitraum während einer Krankheit oder für einen längeren Zeitraum genutzt werden, wenn jemand aufgrund von Einschränkungen nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt einkaufen kann.
Wer kann Einkaufshilfe beanspruchen?
Zu Beginn der Corona-Pandemie war das Einkaufen für viele Menschen ein Risiko. Für diese Personen wurde das Angebot der Einkaufshilfe ins Leben gerufen, doch es steht auch weiterhin hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung. Nicht nur Seniorinnen und Senioren nutzen diesen Service, sondern auch alle, die selbstständig nicht dazu in der Lage sind. Die Einkaufshilfe unterstützt die Menschen dabei, immer frische Nahrung zu Hause zu haben, damit sie sich gesund ernähren können.
Die Beantragung der Hilfe ist unkompliziert: Es werden nur der Name und die Adresse erfragt, und die Einkaufshilfe kann in der Regel kurzfristig beginnen. Einmal wöchentlich oder alle 14 Tage erledigt eine ehrenamtliche Person die Einkäufe. Wie viel eingekauft werden kann, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Einige Ehrenamtliche sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs, andere verabreden sich zu gemeinsamen Einkäufen und nutzen den mobilen Einkaufswagen, also einen Kleinbus. Dadurch können auch schwerere Gegenstände wie Getränkekisten problemlos transportiert werden.
Arten der Einkaufshilfe
Das Wort „Einkaufshilfe“ ist kein geschützter Begriff: Alternativ wird dieser Dienst oft auch als Einkaufsservice oder Einkaufsdienst bezeichnet.
Es gibt verschiedene Arten der Einkaufshilfe und Einkaufsservices, die Sie beanspruchen können:
- Einkaufsbegleitung
- Einkaufsvertretung
- Lieferservice
- Einkaufsbus und Supermarktbustransfer
Die unterschiedlichen Formen der Einkaufshilfe variieren nicht nur in Bezug darauf, wer die Unterstützung leistet, sondern auch hinsichtlich der Dauer der Unterstützung, der Kosten sowie der Möglichkeit, eine Kostenerstattung durch die Kranken- oder Pflegekasse zu erhalten.
Die Einkaufsbegleitung
Bei der Einkaufsbegleitung handelt es sich um Betreuer, die entweder Wohlfahrtsverbänden angehören und freiwillig ihre Hilfe anbieten oder um Nachbarn und Freunde, die Ihre Hilfe beim Einkaufen anbieten und die Betroffenen begleiten.
Die Einkaufsbegleitung kommt vorwiegend den Menschen zugute, die lediglich leichte körperliche Einschränkungen haben und dementsprechend auch nur leicht in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sie dient dazu, dass die betroffenen Senioren sicherer das Haus verlassen können und Unterstützung beim Tragen der Lebensmittel und Einkaufstüten erhalten.
Die Einkaufsvertretung
Die Einkaufsvertretung übernimmt die Einkäufe für den Betroffenen nach vorheriger Absprache und bringt die Einkäufe nach Hause, dies kann beispielsweise in Form einer Einkaufsliste sein. Diese Unterstützung beim Einkaufen wird sowohl von Privatpersonen als auch von professionellen Dienstleistern oder Wohlfahrtsverbänden angeboten.
Mittlerweile hat sich auch die Online-Vermittlung von Einkaufshilfen etabliert, was insbesondere für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr selbst einkaufen können, sehr praktisch ist.
Für diejenigen, die bei der Produktauswahl mitbestimmen möchten, sind die sogenannten „Click & Collect“-Angebote von gewissen Supermarktketten ideal. Bei diesem Service bestellen und bezahlen Sie die gewünschten Produkte online von zu Hause aus, und Ihre Einkaufsvertretung holt den Einkauf dann für Sie ab.
Lieferservice
Wer auf eine Einkaufsvertretung verzichten möchte, kann auch zum Lieferservice greifen. Viele Supermärkte bieten an, dass man seine Einkäufe unkompliziert online betätigen kann, sodass diese dann zu einem nach Hause geliefert werden.
Außerdem gibt es einige Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben, Ihre Einkäufe unabhängig von einem Supermarkt zu tätigen.
Einkaufsbus und Supermarkt-Transfer
Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Johanniter bieten verschiedene Einkaufsdienste an. Unter anderem den „mobilen Einkaufswagen“, eine Mitfahrgelegenheit zum Supermarkt oder Einkaufszentrum.
Einige Kreisverbände der Wohlfahrtsverbände bieten auch das „Bürgerauto“ an: Diese fungieren wie ein Taxi auf Spendenbasis, welches Betroffene und Senioren zum Supermarkt bringen. Für Informationen über Angebote in Ihrer Region wenden Sie sich am besten an den jeweiligen Kreisverband.
In einigen ländlichen Gebieten gibt es zudem „Einkaufsbusse“ oder „Supermarktbusse“, die als fahrende Supermärkte verschiedene Dörfer anfahren.
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Wie finde ich den passenden Einkaufshelfer?
Die passende Einkaufshilfe zu finden, kann für viele eine große Herausforderung darstellen. Im Fokus sollte jedoch stehen, dass die Dienstleistung Möglichkeiten zur Entlastung bietet. Sie sollte dafür sorgen, dass stets genügend und frisches Essen in der Wohnung bzw. im Haus ist.
Um herauszufinden, welche Einkaufshilfe oder genauer gesagt, welchen Service Sie am besten in Anspruch nehmen sollten, gibt es einige Fragen, die Sie sich stellen können:
- Benötige ich die Einkaufshilfe für einen absehbaren Zeitraum, etwa wegen Krankheit, oder für einen längeren Zeitraum?
- Wie oft muss ich einkaufen gehen?
- Kann ich die Anzahl meiner Einkäufe reduzieren?
- Wie mobil bin ich oder die Person, die Unterstützung beim Einkaufen benötigt?
- Welche Produkte muss ich besorgen und welche Geschäfte müssen dafür besucht werden?
- Welches Budget steht mir für die Einkaufshilfe zur Verfügung?
- Habe ich oder die betroffene Person möglicherweise einen Pflegegrad, der eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse rechtfertigt?
Nachdem Sie diese Fragen beantwortet haben, werden Sie besser einschätzen können, welche Art der Einkaufshilfe Ihren Bedürfnissen und Umständen am besten entspricht. Danach können Sie mit der Suche nach geeigneten Einkaufshilfen beginnen.
Wie kann eine Einkaufshilfe für Senioren und Pflegebedürftige finanziert werden?
Was kostet eine Einkaufshilfe? Das fragen sich mit Sicherheit einige, die überlegen, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Der Preis für eine Einkaufshilfe variiert je nach Art des Services. Bei privaten Lieferdiensten beziehen sich die Kosten hauptsächlich auf die Liefergebühren, die stark variieren können. Einige Anbieter liefern bereits ab einem Einkaufswert von 5 EUR, während andere höhere Mindestbestellwerte haben. Die Lieferkosten selbst können unterschiedlich hoch sein, ebenso wie die sonstigen Bedingungen. Manche Supermärkte bieten einen kostenlosen Lieferservice ab einem bestimmten Bestellwert an, während andere Pauschalgebühren erheben oder den Preis nach Gewicht oder Lieferzeit berechnen. Es ist ratsam, vor Ort nachzufragen oder die Website des Supermarktes zu überprüfen.
Was kostet eine Einkaufshilfe?
Wenn die betroffenen Personen nicht pflegebedürftig sind, müssen die Kosten vollständig selbst getragen werden. Diese Kosten hängen davon ab, ob Sie selbstständige Betreuer oder Pflegeeinrichtungen wählen, mit Stundenpreisen zwischen 15 und 25 EUR. Es ist wichtig, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und die enthaltenen Leistungen zu prüfen.
Falls Ihre Angehörigen pflegebedürftig sind, können die Kosten für die Einkaufshilfe von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen werden.
Holen Sie sich ihre monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 Euro. Ab einem Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser Zuschuss zu, die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bequem gratis nach Hause geliefert – Hilfe im Paket, eben!

Einkaufshilfe mit Pflegegrad
Laut dem neuen Pflegestärkungsgesetz II 1Pflegestärkungsgesetz II sind Menschen pflegebedürftig, wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigen. Bereits Personen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (Pflegegrad 1) haben Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag. Die Pflegekasse stellt in solchen Fällen bis zu 131 EUR monatlich als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Wichtig dabei ist, dass dieser Betrag zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden muss und nicht frei von der pflegebedürftigen Person verwendet werden kann. Zudem darf nicht jede beliebige Person diese Leistungen erbringen, sondern nur Anbieter, die vom Gesetz anerkannt sind.
Es ist daher notwendig, dass der Anbieter, den Sie auswählen möchten, nach Landesrecht zugelassen ist. Informieren Sie sich daher im Voraus bei der zuständigen Pflegekasse, welche anerkannten Anbieter es in Ihrer Nähe gibt. In der Praxis wird der Betrag von bis zu 131 EUR direkt von der Pflegekasse an den anerkannten Anbieter gezahlt.
Diese Gelder können für verschiedene Leistungen verwendet werden, wie für einen ambulanten Pflegedienst oder eine Alltagsbegleitung, zu der auch eine Einkaufshilfe zählt (§ 45b SGB XI)2§ 45b SGB XI. Bei höheren Pflegegraden kann es sogar möglich sein, dass Ihnen eine stundenweise Betreuung zur Verfügung gestellt wird, die ebenfalls Einkäufe erledigen kann.
Antrag auf Pflegegrad stellen
Sie denken, Ihnen steht ein Pflegegrad zu, aber Sie haben noch keinen beantragt?
- Kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse, die an die jeweilige Krankenkasse angegliedert ist.
- Die Pflegekasse sendet Ihnen ein Formular zu, das Sie ausfüllen und zurückschicken müssen.
- Ein Gutachter vereinbart einen Termin, um die betreffende Person persönlich zu begutachten. Bei gesetzlich Versicherten kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei privat Versicherten von MEDICPROOF.
- Warten Sie auf den Bescheid der Pflegekasse.
- Wenn der Bescheid positiv ausfällt, können Sie den Entlastungsbetrag von maximal 131 EUR pro Monat für Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.
Erfahren Sie hier näheres zum Antrag auf einen Pflegegrad!
Quellen
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