Der Pflegegrad 3 ist für Menschen vorgesehen, die von einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit betroffen sind. Dies kann durch verschiedene Umstände, wie Krankheit, psychische Problemlagen oder kognitive Einschränlungen bedingt sein. Dabei ist es nicht unüblich, dass Unterstützung in ganz verschiedenen Lebensbereichen, wie der Körperpflege oder der Haushaltsführung benötigt wird.
Um dies langfristig finanzieren zu können, bietet die jeweilige Pflegeversicherung verschiedene Leistungen, die bei Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden können. Erfahren Sie hier, was Ihnen bei Pflegegrad 3 zusteht und wie Sie die Leistungen nutzen können, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.
Pflegegrade 1-5 im Überblick
Das Pflegegrad-System umfasst fünf Stufen, die jeweils unterschiedliche Unterstützungsbedürfnisse abbilden.
- Pflegegrad 1 wird Personen zuerkannt, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben. Hierbei reicht es aus, dass eine Hilfe im Alltag gelegentlich erforderlich ist, wie etwa bei der Körperpflege oder der Hausarbeit.
- Pflegegrad 2 ist für Personen gedacht, die eine moderate Beeinträchtigung aufweisen. Diese Personen benötigen häufig Unterstützung im Alltag, insbesondere bei der Mobilität und der selbstständigen Lebensführung.
- Pflegegrad 3, wie bereits beschrieben, wird bei schweren Beeinträchtigungen verliehen. Unterstützung ist hier in erheblichem Maße erforderlich.
- Pflegegrad 4 ist für Menschen vorgesehen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erleben. Diese Personen benötigen rund um die Uhr umfassende Betreuung und Unterstützung bei den Grundbedürfnissen.
- Pflegegrad 5 wird Personen zugeteilt, die besondere Anforderungen an die Pflege haben, meist aufgrund von schweren Krankheitsbildern oder Behinderungen, und eine intensive, häufig medizinische Betreuung benötigen.
Jeder Pflegegrad bringt spezifische Leistungen mit sich, die darauf abzielen, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu fördern.
gut zu wissen:
Die Pflegestufen wurden mit der Pflegereform durch fünf Pflegegrade ersetzt. Somit heißt es seitdem nichtmehr Pflegestufe 3, sondern Pflegegrad 3.
Definition Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 3 beschreibt die schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Menschen, die in diesen Pflegegrad eingestuft werden benötigen in den meisten Fällen eine umfassende Unterstützung im Alltag, da häufig die körperliche, geistige und psychische Verfassung stark eingeschränkt ist.
Leistungen der Pflegekasse umfassen unter anderem finanzielle Unterstützungen, Sachleistungen und Pflegehilfsmittel, um die Lebensqualität der Betroffenen erheblich zu verbessern.
Leistungen bei Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 bietet eine Vielzahl von Leistungen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern und die Belastung der pflegenden Angehörigen zu reduzieren.
Haushaltshilfe mit Pflegegeld finanzieren
Menschen mit Pflegegrad 3 erhalten ein Pflegegeld von 573 Euro pro Monat. Dieses kann frei genutzt werden, so auch, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren, die bei alltäglich anfallenden Aufgaben unterstützen.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen umfasst die professionelle Pflege durch einen anerkannten, ambulanten Pflegedienst. Diese Dienste übernehmen Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung, Mobilitätshilfen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Für Pflegegrad 3 sind Pflegesachleistungen in Höhe von 1.432 Euro monatlich vorgesehen.
Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen: Kombinationsleistung
Es besteht auch die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig zu kombinieren. Dies bietet Flexibilität und ermöglicht eine individuell angepasste Pflege.
Verhinderungspflege
bei Pflegegrad 3 können 1.612 Euro pro Jahr für die Vertretung einer Pflegeperson beansprucht werden. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflgeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht sich eine Auszeit vom Pflege-Alltag zu nehmen, ohne, dass die pflegebedürftige Person unversorgt bleibt.
Pro Kalenderjahr können 42 Tage bzw. 6 Wochen Verhinderungspflege beansprucht werden.
Kurzzeitpflege
Bei Pflegegrad 3 stellt die Pflegekasse 1.774 Euro pro Jahr zur verfügung, um eine Kurzzeitpflege zu finanzieren, bei der der Betroffene vorübergehend stationär durch Pflegepersonen gepflegt wird.
Die Kurzzeitpflege kommt vorallem dann zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend wegen eines Krankenhausaufenthalts oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Dabei kann die Kurzzeitpflege bis zu 56 Tage im Jahr bzw. 8 Wochen jährlich genutzt werden.
Tages- und Nachtpflege
Die zuständige Pflegekasse gewährt ein Budget von 1.298 Euro pro Monat für Tages- und Nachtpflege. Die Teil-stationäre Pflege durch einen Pflegedienst kann eine große Erleichterung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sein.
Pflegebedürftige Personen werden bei der Tages- und Nachtpflege tagsüber oder nachts teilstationär betreut, die restliche Zeit verbringen sie Zuhause. Dieses Pflegesystem entlastet pflegende Angehörige und bietet den Pflegebedürftigen soziale Kontakte, Abwechslung und strukturierte Tagesabläufe.
Haushaltshilfe durch Entlastungsbetrag finanzieren
Der Entlastungsbetrag von 125€ monatlich steht jedem Menschen mit Pflegegrad zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht, wie beim Pflegegeld, um eine Auszahlung, die monatlich frei genutzt werden kann, sondern vielmehr um ein Budget, welches für Pflege und andere Dienstleistungen von anerkannten Trägern für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verrechnet werden kann.
Wohnraumanpassung
Personen mit Pflegegrad 3 einmalig können bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassende Maßnahmen erhalten.
Darunter fallen bauliche Maßnahmen, die das Wohnumfeld von pflegebedürtigen Menschen an ihre Bedürfnisse anpassen, um die Selbstständigkeit und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu stützen.
Dabei sollen Anpassungen Barrieren im Wohnraum beseitigen, um so mehr Mobilität gewährleisten zu können.
Beispiele für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
- Einbau von Treppenliften oder Rampen
- Anpassungen im Badezimmer
- Türrahmen breiter gestalten
- rutschfeste Bodenbeläge einbauen
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wird.
Antragstellung
Der Antrag kann formlos bei der verantwortlichen Pflegekasse gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, alle relevanten medizinischen Unterlagen und Befunde beizufügen, um den Prozess zu beschleunigen, damit Sie so schnell wie möglich die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Begutachtung durch den MDK
Ein Gutachter des MDK besucht den Antragsteller zu Hause, um die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Dabei werden alle aufgelisteten Kriterien berücksichtigt. Es ist ratsam, dass eine vertraute Person bei diesem Termin anwesend ist, um den Pflegebedürftigen zu unterstützen und relevante Informationen bereitzustellen.
Beim Besuch des medizinischen Dienstes werden folgende Kriterien beachtet, um die Selbständigkeit der betroffenen Person zu beurteilen:
- Mobilität: Wie selbständig kann sich die betroffene Person fortbewegen? Kann die Körperposition selbständig verändert werden?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die betroffene Person orientieren? Können Entscheidungen getroffen werden? Kann der Pflegebedürftige eigenständig kommunizieren?
- Verhaltensweise und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt die betroffene Person Unterstützung aufgrund von psychischen Problemen und aufälligen Verhaltensweisen?
- Selbstversorgung: Wird in Aspekten, wie das Bekleiden, der Nahrungsaufnahme oder dem Waschen Unterstützung benötigt? Wenn Ja, in welchem Ausmaß findet diese statt?
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Kann die betroffene Person vom Arzt verordnete Medikamente selbständig einnehmen? Können Therapiebedingte Anforderungen selbständig eingehalten und durchgeführt werden?
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Wie selbständig können soziale Kontakte gepflegt werden und Termine geplant und eingehalten werden?
Bescheid der Pflegekasse
Nach der Begutachtung erstellt der MDK ein Gutachten, auf dessen Basis die Pflegekasse über den Antrag entscheidet. Bei positiver Entscheidung wird der Pflegegrad 3 zuerkannt und die entsprechenden Leistungen bewilligt.
Zudem können Sie, falls momentan der Pflegegrad 2 vorliegt und sich die Pflegesituation verschlechtert hat, einen Antrag auf Höherstufung stellen, um in den Pflegegrad 3 eingestuft zu werden.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3
Ganz unabhängig von den Pflegegraden besteht bei jeder Person, die ofiziell und anerkannt pflegebedürftig ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die für die Pflege notwendig sind. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden.
- Technische Pflegehilfsmittel: Rollstühle, Gehhilfen, Notrufsysteme, Pflegebetten uvm.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bettschutzeinlagen, FFP2 Masken, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel uvm.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte oder spezielle Ausrüstungen, die dazu beitragen die Pflege von Menschen erheblich zu erleichtern.
Pflegebetten
Elektrisch verstellbare Pflegebetten erleichtern die Lagerung, Umlagerung und Pflege von Betroffenen. Dabei bietet es ein sehr hohes Maß an Flexibilität und Komfort.
Durch elektrisch verstellbare Rücken- und Beinbereiche kann das Bett individuell angepasst werden und so ideal die medizinischen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person unterstützen. Zudem kann das regelmäßige Wechseln von Positionen die Durchblutung fördern und die Druckbelastung minimieren, dadurch kann die Entstehung von Druckgeschwüren optimal verhindert werden.
Hebelifter
Der Hebelifter oder auch Patientenlifter ist eine praktische Ergänzung im Pflegealltag, die es ermöglicht Pflegebedürftige sicher zu heben und zu bewegen. Besonders kommt dieses Pflegehilfsmittel pflegenden Angehörigen zugute, die sich durch das Gerät schonen und so Verletzungen vermeiden.
Der Patientenlifter hebt sich durch seine einfache Bedienbarkeit hervor und hilft dabei Patienten mühelos in verschiedene Positionen zu heben.
Robuste Sicherheitsgurte und eine stabile Metallkonstruktion sorgen dafür, dass der Patient sicher umgelagert werden kann, zudem sind die meisten Patientenlifter mit einer Notabsenkungsfunktion ausgestattet, die es auch beitechnischen defekten ermöglicht den Betroffenen sicher abzusetzen.
Rollstuhl
Elektrische oder auch manuelle Rollstühle sind moderne Mobilitätshilfsmittel, die dafür entwickelt worden sind, um den Verwendern so viel Unabhängigkeit und Komfort, wie möglich zu bieten.
Rollstühle verfügen über ein präzises Steuerungssystem, wodurch sie mühelos durch jeden Raum navigieren können. Hinzukommt, dass ergonomische Sitze und verstellbare Arm- und Fußlehnen einen hohen Komfort gewährleisten, außerdem hilft die Polsterung eine gesunde Körperhaltung zu bewahren, was dem Nutzer besonders bei längeren Nutzungszeiten zu Gute kommt.
Dusch- und Toilettenstuhl
Für Menschen mit Pflegegrad und stark eingeschränkter Mobilität ist der Dusch- und Toilettenstuhl ein nahezu unverzichtbares Hilfsmittel bei der Pflege. Die meisten Dusch- und Toilettenstühle sind höhenverstellbar und können so ideal auf die Bedürfnisse der Pflegeperson angepasst werden.
Die bewusst robuste Konstruktion gewährleistet Belastbarkeit und Stabilität während verbaute Bremsen an den Rollen dafür sorgen dass der Dusch- und Toilettenstuhl fest steht.
Antidekubitusmatratze
Antidekubitus Matratzen sind speziell darauf ausgelegt schmerzhafte Druckgeschwüre zu verhindern, indem der Druck der vom Körper ausgehend verursacht wird, gleichmäßig verteilt wird.
Oft bestehen sie aus Schaumstoff, speziellem Gel und Luft und sorgen so dafür, dass vor Allem bettlägerige Patienten keinen Dekubitus bekommen.
Außerdem gibt es dynamisch aufblasbare Modelle, die die Blutzirkulation fördern, da der Druck kontinuierlich verändert werden kann.
Gehhilfen
Der Begriff Gehhilfe umfasst verschiedene Geräte, wie Rollatoren, Gehstöcke und auch Krücken, die Menschen dabei unterstützen ihre Mobilität aufrechtzuerhalten und die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu fördern.
Rollatoren sind häufig mit Rädern, Bremsen und einem Sitz ausgestattet, der es den Nutzern ermöglicht Pausen einzulegen, währen Gestöcke und Krücken eher eine leichtere Unterstützung im Alltag bieten.
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbauch sind wichtige Ergänzungen für die alltägliche Pflege. Dabei handelt es sich um Produkte, die regelmäßig benötigt werden, um die Hygiene bei der Pflege von Menschen mit Pflegegrad zu unterstützen.
Verschiedene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kommen regelmäßig zum Einsatz:
- Einmalhandschuhe
- Inkontinenzprodukte
- Desinfektionsmittel
- Wundauflagen
- Bettschutzeinlagen
- Hautpflegemittel
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe werden verwendet, um die Hygienestandards während der Pflege aufrechtzuerhalten. Durch die Verwendung von Einmalhandschuhen kann die Übertragung von verschiedenen Krankheiten reduziert werden, zudem wird das Infektionsrisiko gesenkt.
Inkontinenzprodukte
Zu Inkontinenzprodukten zählt eine Vielzahl von Materialien, die genutztwerden können, um Harn- und Stuhlinkotinenz zu unterstützen. Produkte, wie Einlagen, Pants und Schutzhosen helfen, den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden.
Verschieden Größen und Saugstärken sorgen für die optimale Anpassbarkeit für auslaufsicheren Schutz. Besonders hautfreundliche Materialien bieten Schutz vor Hautirritationen.
Dessinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind enorm wichtig, um die Verbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern. Spezielle Desinfektionsmittel für Oberflächen und die Haut sorgen dafür, dass jeder Untergrund optimal von Keimen befreit wird.
Manche Desinfektionsmittel enthalten pflegende Zusatzstoffe, um die empfindliche Haut nicht zusätzlich zu irritieren.
Wundauflagen
Bei Wundauflagen handelt es sich um spezielle Verbände und Pflaster die dazu dienen Wunden abzudecken und dessen Heilungsprozess zu fördern. Zudem werden Wunden vor weiteren Infektionen geschützt.
Wundauflagen bestehen meistens aus Materialien, wie Schaumstoff, Hydrogel oder Alginat.
Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen schützen die Matratze zuverlässig vor austretenden Flüssigkeiten und Verschmutzungen. Man unterscheidet zwischen Wiederverwendbaren und einmal verwendbaren Bettschutzeinlagen, um eine einfache Möglichkeit zu bieten die Hygiene im Bett zu bewahren.
Hautpflegemittel
Hautpflegemittel sind speziell dafür entwickelt, die empfindliche Haut von Pflegebedürftigen zu schützen und zu pflegen. Dazu zählen Feuchtigkeitcremes, Lotionen und spezifische Barriere Cremes, die besonders trockene und gereizte Haut beruhigen und stärken sollen. Zudem gibt es Hautpflegemittel mit entzündungshemmenden Wirkstoffen, die die Hautregeneration unterstützen.
Was ist eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die Sie in Ihrem Haushalt unterstützt, insbesondere bei der Erledigung von täglichen Aufgaben und Tätigkeiten. Diese Unterstützung kann verschiedene Bereiche abdecken, wie zum Beispiel als Putzhilfe zur Reinigung der Wohnung, das Kochen von Mahlzeiten, die Wäschepflege und Einkäufe.
Für Pflegebedürftige, Senioren und insbesondere Angehörige von Personen mit Pflegegrad 3, kann eine Haushaltshilfe eine wertvolle Entlastung darstellen, indem sie dazu beiträgt, den Alltag zu organisieren und die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten, wenn der Alltag immer mehr zur Herausforderung wird.
Haushaltshilfen können sowohl privat angestellt als auch über entsprechende Dienstleister vermittelt werden. In vielen Fällen können die Kosten für Haushaltshilfen teilweise über die Pflegeversicherung abgedeckt werden, was es Angehörigen erleichtert, die notwendige Unterstützung zu erhalten.
Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bietet zahlreiche Vorteile für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und deren Angehörige. Zunächst entlastet sie die Familie von alltäglichen Aufgaben wie Putzen, Kochen und Einkaufen, wodurch mehr Zeit für soziale Interaktionen und persönliche Pflege bleibt. Darüber hinaus ermöglicht die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe den Pflegebedürftigen, ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu bewahren, da sie in der vertrauten Umgebung bleiben können.
Eine Haushaltshilfe kann auch helfen, die Lebensqualität erheblich zu steigern, indem sie eine sichere und saubere Umgebung schafft und das emotionale Wohlbefinden verbessert. Zudem können die Kosten für diese Unterstützung, abhängig von der individuellen Situation, teilweise über die Pflegeversicherung abgedeckt werden, was die finanzielle Belastung reduziert.
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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3
Eine Haushaltshilfe kann eine immense Erleichterung für Pflegebedürftige und deren Angehörige darstellen. Sie übernimmt alltägliche Aufgaben, die für die Betroffenen allein nicht mehr zu bewältigen sind.
Aufgaben einer Haushaltshilfe
Zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 gehören unter anderem:
- Reinigung und Pflege der Wohnung
- Einkauf von Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Unterstützung bei der Wäschepflege
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei der Organisation des Alltags und der Verwaltung von Dokumenten
- Gesellschaft leisten und Unterhaltung bieten
Durch die Übernahme dieser Aufgaben können sich Pflegebedürftige auf ihre Genesung konzentrieren und Angehörige werden entlastet, was zu einer besseren Lebensqualität für alle Beteiligten beitragen kann.
Die Haushaltshilfe kann auch eine wichtige Bezugsperson für den Pflegebedürftigen sein und ihm das Gefühl geben, nicht allein zu sein. Deshalb ist es wichtig, eine geeignete Haushaltshilfe zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht wird.
Zugang zu Haushaltshilfe
Um eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können, sollte man sich an die Pflegekasse wenden. Oftmals arbeiten diese mit anerkannten Dienstleistern zusammen. Es besteht auch die Möglichkeit, private Anbieter zu beauftragen, deren Kosten dann von der Pflegekasse anteilig übernommen werden können.