Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Inhaltsverzeichnis

Um die Pflege zu Hause erfolgreich zu gestalten, müssen möglicherweise Anpassungen im eigenen Zuhause vorgenommen werden. Denn je nach den individuellen körperlichen Einschränkungen können Treppen, Badezimmer, Türen und andere Elemente zu großen Hindernissen im täglichen Leben werden.

 

Erfahren Sie hier, wie Sie möglicherweise finanzielle Unterstützung von Ihrer Pflegeversicherung erhalten können, um Umbaumaßnahmen durchzuführen, die diese Barrieren reduzieren. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss sind möglich.

 

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Die Anpassung des Wohnraums Ihres Angehörigen durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ermöglicht es, langfristig eine barrierefreie Wohnsituation in den eigenen vier Wänden zu schaffen. Diese Maßnahmen können sowohl umfassende Umbauten als auch die Installation technischer Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Notrufsysteme umfassen.

 

Einfachere Maßnahmen, wie die leichtere Erreichbarkeit von Lichtschaltern oder Steckdosen, sind weniger aufwändig umsetzbar. Komplexere Maßnahmen erfordern oft Eingriffe in die Bausubstanz. Typische Umbauten umfassen das Entfernen von Türschwellen für barrierefreie Zugänge oder die Installation von Hilfen im Badezimmer. Bei Bedarf kann auch der Außenbereich barrierefrei gestaltet werden.

 

Sonderfall beim Gemeinschaftswohnen

Leben mehrere pflegebedürftige Senioren gemeinsam in einem Haushalt ergibt sich daraus eine besondere Situation bei der Bezuschussung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Wenn zum Beispiel beide Elternteile einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden, haben beide Anspruch auf den Zuschuss.

 

Der Zuschuss ist auf maximal vier Personen begrenzt, die in einer gemeinsamen häuslichen Gemeinschaft leben und gepflegt werden. Dadurch liegt die Höchstgrenze für den Zuschuss bei insgesamt 16.000 Euro (vier Anspruchsberechtigte à 4.000 Euro). Wenn mehr als vier Personen Anspruch auf den Zuschuss haben, wird dieser anteilig auf die verschiedenen Versicherungsträger aufgeteilt. Diese besondere Regelung kommt insbesondere ambulanten Wohngruppen zugute.

 

Voraussetzung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegekasse

Wichtig ist, dass die betroffene Person über einen Pflegegrad verfügt, um die Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Liegt noch kein offizieller Pflegegrad vor prüfen Sie, ob ein Pflegegrad beantragt werden kann. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit spielt dabei keine Rolle – jeder Pflegebedürftige erhält denselben Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Zudem muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden, sei es in der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus oder in einer Wohngemeinschaft.

 

Kriterien für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Es gibt drei verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen, um bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse zu erhalten.

 

Voraussetzung ist, dass…

  1. die Maßnahmen dafür sorgen, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden kann.
  2. die Maßnahmen dafür sorgen, dass die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtert wird.
  3. die Maßnahmen ermöglichen, dass der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensweise führen kann.

 

Wohnraumanpassung nach Pflegegrad

Um den Zuschuss zur Wohnraumanpassung zu erhalten, benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Unabhängig von Ihrem Pflegegrad beträgt der Zuschuss immer 4.000 Euro.

 

Dieser Zuschuss gilt pro Maßnahme und pro Person:

 

  • Pro Maßnahme: Eine Maßnahme bezieht sich auf alle Umbauten, die gleichzeitig beantragt werden und den aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigen. Falls sich der Zustand deutlich ändert und zusätzliche Umbauten erforderlich sind, können Sie den Zuschuss erneut beantragen.
  • Pro Person: Wenn mehrere Personen mit einem Pflegegrad im selben Haushalt leben, können sie den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. Das bedeutet, dass für ein Ehepaar bis zu 8.000 Euro und für eine Wohngemeinschaft sogar bis zu 16.000 Euro Zuschuss möglich sind.

 

So nutzen Sie den Zuschuss der Pflegekasse

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung zielt darauf ab, das Zuhause pflegegerecht zu machen, was den gesamten Wohnbereich einschließlich des Treppenhauses umfasst. Auch Umbauten im Außenbereich wie am Hauseingang, im Hof oder im Garten können mit diesem Zuschuss finanziert werden. Die Hauptpriorität liegt darauf, den Umbau so zu gestalten, dass er die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht.

 

Besonders das Treppenhaus stellt für viele ältere Menschen eine große Herausforderung dar. Das Überwinden der Stufen erfordert Kraft und birgt ein erhebliches Sturzrisiko. Stürze im Haushalt, insbesondere aufgrund von Treppen, sind eine häufige Unfallursache. Ein Treppenlift reduziert dieses Risiko erheblich, indem er per Knopfdruck zwischen den Etagen hin- und herfährt. Treppenlifte können auch in schmalen Treppenhäusern installiert werden.

 

Die Kosten für einen Treppenlift beginnen bei etwa 3.800 Euro und variieren je nach Art der Treppe und der Anzahl der Stockwerke. Es ist ratsam, vor dem Einbau ein unverbindliches Angebot inklusive Kostenvoranschlag einzuholen. Dieses Angebot reichen Sie dann zusammen mit einem formlosen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse ein. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse kann es Ihnen dann ermöglicht werden sich auch in verwinkelten und steilen Treppenhäusern leicht fortzubewegen.

 

Im Badezimmer bieten sich ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten, den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung zu nutzen, um die häusliche Pflege zu vereinfachen. Durch den Einbau einer Badewannentür kann der hohe Einstieg um etwa 30 Zentimeter reduziert werden. Diese Tür ist wasserdicht verschließbar und optisch an die bestehende Badewanne anpassbar, sodass ein entspannendes Vollbad weiterhin möglich ist.

 

Noch sicherer wird es, wenn die Badewanne zu einer Dusche umgebaut wird. Dadurch bleibt nur noch eine geringe Restschwelle übrig, was eine sichere und eigenständige Körperhygiene ermöglicht. Die Kosten für eine Badewannentür beginnen bei etwa 1.200 Euro, während ein Umbau zur Dusche bei rund 4.000 Euro liegt. In beiden Fällen deckt der Zuschuss von 4.000 Euro erfahrungsgemäß die gesamten Kosten, sodass kein Eigenanteil verbleibt.

 

Jedoch können die Maßnahmen für Personen mit Pflegegrad ganz unterschiedlich aussehen und sehr individuell sein. Es lässt sich dennoch allgemein sagen, dass die Förderung Maßnahmen finanziert, die verschiedene Vorteile für den Betroffenen haben:

 

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wohnraum an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen, wie zum Beispiel die Installation rollstuhlgerechter Höhen, das Anbringen von Haltegriffen oder der Einbau von Treppenliften.
  • Es handelt sich um Maßnahmen, die strukturelle Veränderungen am Gebäude vornehmen und es dauerhaft verändern, wie zum Beispiel den Umbau einer Badewanne zu einer begehbaren Dusche.

 

Ein Wechsel in eine andere Etage oder in eine barrierefreie Wohnung wird ebenfalls als Wohnumfeldverbesserung betrachtet, wenn dies dazu beiträgt, die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. In solchen Fällen sollten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, ob ein Zuschuss für einen Pflegeumzug möglich ist. Dieser Umzug wird gelegentlich auch als Seniorenumzug bezeichnet.

 

Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Auswahl der umbaubedürftigen Maßnahmen, die einen Zuschuss erhalten können, richtet sich nach Ihren individuellen gesundheitlichen Einschränkungen und Ihrer Wohnsituation. Es ist wichtig, dass klar erkennbar ist, wie die vorgeschlagene Maßnahme Ihre Pflege ermöglicht, erleichtert oder Ihre Selbstständigkeit fördert. Dennoch gibt es einige typische Beispiele, die häufig genehmigt werden.

 

Für welche Maßnahmen werden Zuschüsse gewährt?

Beispiele für typische wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

 

  • Anschaffung und Installation eines Treppenlifts
  • Einbau eines Homelifts oder Außenaufzugs
  • Rutschsichere Ausstattung der Treppenstufen im Treppenhaus
  • Anbringen eines beidseitigen Geländers im Treppenhaus
  • Einbau einer barrierefreien Dusche
  • Umbau einer Wanne zur Dusche mit Griffen
  • Installation eines Badewannenlifts
  • Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern
  • Einbau eines barrierefreien WCs
  • Absenken von Hängeschränken in der barrierefreien Küche
  • Anbringen von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen
  • Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • Vergrößerung von Türen
  • Abbau von Türschwellen
  • Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • Einbau einer Gegensprechanlage
  • … und vieles mehr

 

Es werden keine Zuschüsse für Reparaturen und allgemeine Modernisierungen gewährt. Ebenso erhalten Maßnahmen, die zwar bequem und praktisch sind, aber nicht unbedingt für eine effektive häusliche Pflege erforderlich sind, keinen Zuschuss.

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Für welche Maßnahmen werden keine Zuschüsse gewährt?

Für folgende Maßnahmen werden typischerweise keine Zuschüsse gewährt:

 

  • Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
  • Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
  • Reparatur schadhafter Treppenstufen
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus
  • Rollstuhlgarage
  • Errichtung eines überdachten Sitzplatzes
  • Elektrischer Antrieb einer Markise
  • Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
  • Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen)
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
  • Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen

 

Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Es kann vorkommen, dass ein Umzug in eine neue Wohnung notwendig ist, um die individuelle Pflegesituation zu sichern oder überhaupt erst zu ermöglichen. In solchen Fällen kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen, beispielsweise für einen Umzug von einer Wohnung im Obergeschoss in eine Parterrewohnung.

 

Der Bedarf und die Gründe, warum die aktuelle Wohnung nicht mehr angemessen genutzt werden kann, werden in der Regel individuell von einem Gutachter geprüft und beurteilt, oft in Absprache mit Ihnen und bei Ihnen vor Ort. Dabei wird untersucht, ob beispielsweise Hilfsmittel die Situation verbessern könnten. Falls ein Umbau aus Sicht des Gutachters erforderlich ist, wird der Umfang der erforderlichen Maßnahmen besprochen und festgelegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen für bauliche Veränderungen im Ermessen Ihrer Pflegekasse bzw. des Gutachters liegt. Nicht in jedem Fall wird die Pflegekasse verpflichtet sein, bauliche Veränderungen zu bezuschussen.

 

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können neben Ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung auch von Ihrem Vermieter, dem Versorgungsamt (Sozialamt), Trägern der beruflichen Rehabilitation (wie gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) oder Stiftungen gewährt werden. Bei berufstätigen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50% kommt die Pflegekasse grundsätzlich nicht als Zuschussgeber für Maßnahmen in Betracht.

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in einer Mietwohnung

Wenn Sie in einer gemieteten Wohnung leben ist für kleine Umbauten wie das Anbringen von Haltegriffen oder zusätzlicher Beleuchtung keine Ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters notwendig. Jedoch ist für größere Eingriffe, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, unter Umständen die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

 

Werden Reparaturleistungen bereits finanziell geförderter Umbauten durch die Pflegekasse übernommen?

Gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Januar 2017 ( 1Az.: B 3 P 4/16 Az.: B 3 P 4/16 R) übernimmt Ihre Kasse in der Regel keine Kosten für Wartung oder Reparatur von bereits finanziell geförderten Wohnungsumbauten, anders als bei Pflegehilfsmitteln.

 

Eine Zuschussgewährung für Wartungen oder Reparaturen ist nur möglich, wenn bei einer vorherigen genehmigten und geförderten Umbaumaßnahme der Höchstbetrag von 4.000 Euro nicht vollständig ausgeschöpft wurde. In solchen Fällen wird der Zuschuss auf den noch verfügbaren Restbetrag begrenzt. Es ist nicht möglich, einen neuen Zuschuss für Reparaturen oder Wartungen zu erhalten.

 

Eine Ausnahme besteht, wenn eine bereits umgesetzte wohnumfeldverbessernde Maßnahme vollständig unbrauchbar ist und ersetzt werden muss. In diesem Fall gilt die Ersatzbeschaffung als eine weitere Maßnahme und wird erneut mit maximal 4.000 Euro finanziell gefördert.

 

Ist der Zuschuss von 4.000 Euro mehrmals möglich?

Es ist möglich, den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung mehr als einmal zu erhalten, insbesondere dann, wenn die Pflegesituation sich verändert hat und erneute Maßnahmen erforderlich werden. Bei einer erneuten Beantragung gelten die gleichen Regelungen wie beim ersten Antrag. Allerdings gibt es zusätzliche Voraussetzungen:

 

  1. Die häusliche Pflege wird durch die zweite Wohnumfeldverbesserung erleichtert.
  2. Die Pflegesituation hat sich so verändert, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens erforderlich werden.
  3. Für die erneute Beantragung des Zuschusses zur Wohnumfeldverbesserung darf das Problem, das durch die vorherige Maßnahme gelöst wurde, bei der ersten Antragstellung noch nicht bestanden haben.

Antrag auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Sie können einen unkomplizierten und formlosen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung direkt bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Es ist ratsam, den Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

 

Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird eine Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes (MD) bei Beratungsterminen prüfen, ob wohnumfeldverbessernde Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend wird sie eine Empfehlung über die notwendigen baulichen Anpassungen oder Hilfsmittel abgeben.

 

Auch in einem formlosen Antrag müssen einige Pflichtangaben beachtet werden, damit dieser weiter bearbeitet werden kann.

 

Der Antragsteller sollte im Antrag seinen Namen und seine Versichertennummer angeben. Zudem ist wichtig anzugeben, ob er in einer Eigentums- oder Mietimmobilie wohnt. Die gewünschte Maßnahme sollte klar beschrieben werden, einschließlich einer groben Schätzung der Kosten (ein Kostenvoranschlag sollte beigefügt werden). Die Gründe, die die Notwendigkeit dieser Maßnahme begründen, sollten ebenfalls erläutert werden. Falls bereits andere Maßnahmen in der Vergangenheit bezuschusst wurden, ist es wichtig, diese anzugeben.

 

Wann sollen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden?

Es ist empfehlenswert, den Zuschuss bereits vor Beginn des Umbaus zu beantragen, um sicherzustellen, dass die Pflegekasse den Umbau als Wohnumfeldverbesserung anerkennt und den Zuschuss gewährt. Falls der Antrag nachträglich gestellt wird, wird die Genehmigung jedoch wesentlich komplizierter.

 

Die Pflegekasse findet es schwierig, die Notwendigkeit der Maßnahme im Nachhinein zu überprüfen. In diesem Fall liegt die Beweislast bei Ihnen, und der Erhalt des Zuschusses wird aufwendig und langwierig. Wenn der nachträgliche Antrag abgelehnt wird, bleiben Sie auf den gesamten Umbaukosten sitzen. Für den rückwirkenden Zuschussantrag müssen alle detaillierten Rechnungen unbedingt eingereicht werden.

 

Dabei können drei einfache Schritte beachtet werden:

  1. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern einholen. Die Pflegekasse benötigt diese, um die Maßnahme zu bewerten.
  2. Reichen Sie einen formlosen Antrag auf Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse ein.
  3. Sobald der Zuschuss genehmigt wurde, können Sie mit dem Umbau beginnen.

 

Was tun wenn der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wurde?

Falls Ihr Antrag auf den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung ungewöhnlicherweise von der Pflegekasse abgelehnt wird, ist es wichtig, innerhalb von 30 Werktagen schriftlich Widerspruch einzulegen. Jeder Ablehnungsbescheid muss eine Begründung enthalten, die Sie sorgfältig prüfen sollten.

 

Durch Ihren Widerspruch ist die Pflegekasse verpflichtet, den Sachverhalt erneut zu überprüfen. Ihr Widerspruch sollte klar darlegen, warum die Wohnumfeldverbesserung notwendig ist. Ein ärztliches Attest, das die Umstände beschreibt, kann hierbei hilfreich sein. Es entstehen für Sie keine Kosten für den Widerspruch oder für eine mögliche erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

 

Es ist ratsam, von Anfang an einen sorgfältigen Erstantrag zu stellen, um die Chancen auf eine schnelle und positive Rückmeldung von Seiten der Pflegekasse zu erhöhen.

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Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Um dies zu verdeutlichen haben wir ein Beispiel für Sie:

Im Februar werden im Wohnumfeld eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers, der von seiner Ehefrau gepflegt wird, verschiedene Verbesserungen notwendig. Dazu gehören der Einbau fester Rampen, die Verbreiterung von Türen und die Anpassung von Möbeln, um den Rollstuhl besser nutzen zu können.

 

Diese Maßnahmen werden gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI 2§ 40 Abs. 4 SGB XI als eine einzige Wohnumfeldverbesserung betrachtet und können mit maximal 4.000,00 € bezuschusst werden.

 

Später wird aufgrund der zunehmenden Einschränkungen der Mobilität des Pflegebedürftigen und der nachlassenden Unterstützung durch seine Ehefrau festgestellt, dass die Nutzung der vorhandenen Badewanne nicht mehr möglich ist. Um die Pflege weiterhin zu Hause zu ermöglichen, wird beschlossen, eine bodengleiche Dusche einzubauen. Aufgrund dieser veränderten Pflegesituation sind zusätzliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erforderlich, die erneut mit maximal 4.000,00 € bezuschusst werden können.

 

Weitere Förderungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Neben der Unterstützung durch die Pflegekassen gibt es weitere finanzielle Förderungen, die Ihnen bei der Verbesserung des Wohnumfelds Ihres Angehörigen helfen können. Eine Möglichkeit ist die finanzielle Unterstützung durch die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau)3Webseite der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Projekte zur altersgerechten Wohnanpassung und damit verbundene Umbaumaßnahmen fördert.

 

Das Förderprogramm 159 der KfW-Bank, genannt „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss4KfW Altersgerecht Umbauen (159)„, akzeptiert Anträge für Fördergelder für verschiedene Maßnahmen bis zu 50.000€. Viele Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren werden ebenfalls von der KfW-Bank bezuschusst. Es ist wichtig zu beachten, dass es nicht möglich ist, sowohl den Zuschuss der Pflegekasse als auch die Förderung der KfW-Bank für eine Umbaumaßnahme zu erhalten. Es gilt hier ein „entweder/oder“-Prinzip.

 

Zusätzlich zur finanziellen Förderung besteht die Möglichkeit, die Kosten für selbst getragene Maßnahmen teilweise steuerlich abzusetzen. Voraussetzung hierfür ist ein Attest des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Die Höhe des Eigenanteils, der als „zumutbare Belastung“ absetzbar ist, hängt vom Einkommen und Familienstand ab.

 

Die KfW-Bank gewährt mit dem Förderprogramm KfW Umbauen Barrierereduzierung (455-B)5KfW Umbauen Barrierereduzierung (455-B) bis zu 6.250 € Zuschuss für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Für den Antrag auf Zuschuss bei der KfW-Bank benötigen Sie Kostenvoranschläge für Ihre geplante Maßnahme.

Quellen
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