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Haushaltshilfe für Senioren: Das sollten Sie wissen

Inhaltsverzeichnis
Viele Senioren glauben, dass ihnen kein Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag zusteht. „Ich habe keine Pflegebedürftigkeit als Folge einer schweren Krankheit, daher übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe doch niemand“, hört Eugen Eberle, Teamleiter bei der Agentur für Haushaltshilfe oft.

 

  • Doch wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?
  • Steht jedem älteren Menschen eine Haushaltshilfe zu und was kostet das Ganze?

Fragen über Fragen, die Eugen Eberle im Kundengespräch mit älteren Menschen immer wieder gestellt bekommt. Was Sie über die Haushaltshilfe für Senioren wissen müssen und worauf Sie achten sollten bei der Wahl des passenden Dienstleisters – Erfahren Sie jetzt!

 

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Zuhause alt werden: Wie hilft Ihnen eine Haushaltshilfe für Senioren dabei?

Zuhause alt zu werden bedeutet, so lange wie möglich in der eigenen und oftmals geliebten Wohnung oder dem eigenen Haus zu bleiben, wenn man älter wird. Anstatt in ein Alters- oder Pflegeheim zu ziehen versucht man, so lange es körperlich und gesundheitlich machbar ist, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Viele Senioren pflegen den Wunsch in ihrer gewohnten Umgebung, im trauten Heim, zu bleiben. Dieser Wunsch ist mehr als menschlich und nachvollziehbar.

Auch wenn es schwer zu akzeptieren ist: Die Meisten von uns werden nach dem 65. Lebensjahr in irgendeiner Form auf Hilfe im Alltag und Haushalt angewiesen sein. Egal, ob Sie alles alleine regeln oder durchaus schon gelegentliche Unterstützung von Angehörigen erhalten, die Ihnen im Haushalt helfen. Mit zunehmendem Alter und veränderten Lebensumständen kann es immer schwieriger werden, sich fortzubewegen und sich selbst zu versorgen. Wenn der Umzug in eine Seniorenresidenz, eine Einrichtung für betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim nicht in Frage kommt, können Haushaltshilfen dazu beitragen, dass Sie länger in Ihrem eigenen Zuhause leben können.

 

Was macht eine Haushaltshilfe für Senioren genau?

Alltags- und Haushaltshilfen für Senioren unterstützen Sie in der Regel ausschließlich bei Tätigkeiten rund um den Haushalt. Nicht zu verwechseln mit einer Pflegekraft, die sich um die medizinische Versorgung ihres Patienten kümmert. Haushaltshilfen kümmern sich primär um den Haushalt. Zu ihren Aufgaben zählt:

  • Putzen
  • Aufräumen
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Blumen gießen
  • Waschen
  • Bügeln

Nicht zu ihren Aufgabenbereichen gehört Gartenarbeit oder pflegerische und betreuende Tätigkeiten, wie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Verbandswechsel, Körperreinigung oder Lagerung. Dies sind Tätigkeiten eines ambulanten Pflegedienstes oder pflegender Angehöriger. Pflegende Angehörige können aber beispielsweise auch eine Haushaltshilfe beantragen, um selbst mit der Doppelbelastung eigenes Leben und Pflege für einen geliebten Menschen besser zurecht zu kommen. Dies wissen viele Angehörige nicht und bleiben mit ihren großen Lasten allein.

 

Für welche Senioren ist eine Haushaltshilfe sinnvoll?

Haushaltshilfen werden vor allem von Senioren bevorzugt angestellt, denen die Zeit oder die eigene körperliche Fähigkeit zur Erledigung der Tätigkeiten im Haushalt fehlt. Haushaltshilfen für Senioren sind immer dann optimal, wenn Sie gesundheitlich noch gut alleine leben können, aber die Hilfe Ihren Alltag erheblich vereinfacht. Der Vorteil einer Haushaltshilfe ist, dass die Haushaltshilfe genau dort vor Ort anpackt, wo sie gebraucht wird. Dies können auch täglich wechselnde Aufgaben sein, innerhalb des Leistungskatalogs. Das Befinden von Senioren kann täglich variieren und eine Haushaltshilfe setzt genau dort an, wo Sie heute Unterstützung brauchen. Helfende Hände schaden bekanntlich ja nie.

Weiterhin ist eine Haushaltshilfe eine Beruhigung. Eine Beruhigung für Sie persönlich, dass alles nach ihren Vorstellungen passiert und eine Beruhigung für Ihre Angehörigen, die wissen, dass Sie gut versorgt sind. Unabhängig eines Pflegegrades möchten Angehörige ihre Liebsten gut versorgt und in Sicherheit wissen.

Natürlich können Sie auch Dienstleistungen nur punktuell ordern. Es gibt beispielsweise reine Einkaufshelfer, Putzkräfte oder Lieferservices, die Ihnen Essen vorbeibringen. Doch hier kaufen Sie eine Teilleistung ein, die weniger flexibel ist als eine Haushaltshilfe.

 

Haushaltshilfe für Senioren mit einem Pflegegrad oder einer Pflegestufe

Senioren mit anerkanntem Pflegegrad stehen monatlich gewisse Beträge zu. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag darf zu Teilen für die Monatsbeiträge einer Haushaltshilfe verwendet werden. Die Höhe der von der Pflegeversicherung bezahlten Entlastungsbeträge richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad und kann in den Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI nachgeschlagen werden.

Die Pflegestufe einer pflegebedürftigen Person wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anhand vielfältiger und umfassender Kriterien festgelegt. Um eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade zu erlangen, müssen körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen vorliegen. Vorausgesetzt diese Beeinträchtigungen verwehren die eigenständige Bewältigung Ihres Alltags und liegen bereits mindestens sechs Monate vor.

Viele Senioren und Angehörige sind mit der Einschätzung, ob eine Pflegestufe beantragt werden kann, überfordert. Gesundheit trifft hier auf den Wirr-Warr der gesetzlichen Träger und Kassen. Gerne beraten unsere Teamleiter vor Ort Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten. Als erfahrener Anbieter für Alltags- und Haushaltshilfe übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den gesetzlichen Kassen und die Stellung Ihres Antrags.

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Abrechnung der Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag

Pflegebedürftigen Senioren in häuslicher Pflege steht bereits ab dem Pflegegrad 1 ein sogenannter monatlicher Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125€ zu. Dies wird im §45b des 11. Sozialgesetzbuches geregelt. Zweckgebunden darf dieser monatliche Entlastungsbetrag zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbarer Nahestehender aufgewandt werden. Der Entlastungsbetrag wird auch bewilligt, wenn er zur Förderung der selbstständigen Alltagsgestaltung des pflegebedürftigen Seniors beiträgt. Das Entlastungsgeld darf nach Landesrecht für anerkannte, qualitätsgesicherte Dienstleister verwendet werden, wie etwa für Haushalts- und Alltagshilfen.

Möchten Sie eine Haushaltshilfe für sich selbst oder einen geliebten Angehörigen engagieren und über das gesetzlich zustehende Entlastungsgeld finanzieren, so vereinbaren Sie bitte unbedingt ein Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Dienstleister für Haushalts- und Alltagshilfe oder wenden Sie sich an die zuständige Pflegeversicherung. Zertifizierte Dienstleister stellen in der Regel keinerlei Probleme für die Pflegeversicherung und Krankenkassen da. Sie können die Haushaltshilfe jedoch nur dann, zwecks Kostenerstattung, über die Pflegeversicherung abrechnen, wenn Sie vorab eine Zusage über die Übernahme der Kosten erhalten haben. Professionelle Haushaltshilfe-Agenturen wickeln diesen formal-bürokratischen Akt für Sie ab.

 

Wie bekommen Senioren ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe?

Ohne Pflegegrad besteht dennoch die Möglichkeit eine temporäre Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu beantragen. Viele Senioren wissen nicht, dass ihnen nach einer Operation, in der Rehabilitationsphase oder bei der vorübergehenden Einschränkung der Mobilität eine Haushaltshilfe zusteht. Diese ist unabdingbar, damit Sie schnellstmöglich wieder auf die Beine kommen und ihren Haushalt wie gewohnt eigenständig führen können.

Krankenkassen sehen diese Zusatzleistung jedoch nur zeitlich begrenzt und Sie können somit eine Haushaltshilfe damit nur über einen zeitlich begrenzten Rahmen finanzieren. Ansonsten gilt, dass Sie ohne Pflegestufe für die Kosten privat aufkommen müssen. Damit Sie zum Beispiel über uns eine temporäre Haushaltshilfe vor Ort gestellt bekommen, benötigen wir von Ihrem behandelnden Arzt eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung übernehmen wir auch die Organisation und Abwicklung gegenüber der Krankenkasse.

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