Plötzlich Pflegefall – Was sind die nächsten Schritte?

Inhaltsverzeichnis

Ein plötzlicher Pflegefall bringt oft viele unerwartete Aufgaben für pflegende Angehörige mit sich. Die meisten Menschen sind jedoch nicht mit dem Thema Pflege vertraut. Sie wissen oft nicht, an wen sie sich wenden können, um Unterstützung zu erhalten, oder welche Leistungen ihnen zustehen.

 

Die Veränderungen, die durch einen plötzlichen Pflegefall entstehen, können überwältigend sein und es kann sich schwierig gestalten, sich schnell auf die neue Situation einzustellen. Ob durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung, die Realität ändert sich schlagartig, wenn ein geliebter Mensch zum Pflegefall wird. Plötzlich stehen Angehörige vor der Herausforderung, gemeinsam mit dem Betroffenen zu überlegen, wie die Pflege am besten organisiert werden kann.

 

Was versteht man unter einem plötzlichen Pflegefall?

Ein plötzlicher Pflegefall tritt auf, wenn die Pflegebedürftigkeit akut und unerwartet eintritt, beispielsweise nach einem Unfall, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall. In solchen kritischen Momenten ist es wichtig, über Kenntnisse in Erster Hilfe zu verfügen. Nach der Erstversorgung und ärztlicher Betreuung müssen die Angehörigen darüber nachdenken, wie die weitere Versorgung, Pflege und Betreuung organisiert werden kann.

 

Als Angehöriger kann man sich auf das Auftreten eines plötzlichen Pflegefalls vorbereiten, indem man Patientenverfügungen und Vollmachten vorbereitet, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein. Unsere Checkliste für den plötzlichen Pflegefall bietet einen Überblick über die erforderlichen ersten Schritte. Mit Hilfe dieser Checkliste ist es möglich, auch in einer stressigen Situation gute Entscheidungen für das betroffene Familienmitglied zu treffen.

 

Pflegebedürftigkeit erkennen

Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass jemand aufgrund von physischen, geistigen oder emotionalen Einschränkungen auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. Besonders im Alter entwickelt sich Pflegebedürftigkeit oft schleichend. Zu Beginn sind vielleicht nur kleine Hilfestellungen erforderlich, aber mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit steigt der Bedarf an Unterstützung.

 

Es ist von großer Bedeutung, die Anzeichen für Pflegebedürftigkeit zu erkennen, um rechtzeitig einen Pflegegrad zu erhalten. Dieser ermöglicht den Zugang zu wichtigen Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und anderen finanziellen Hilfen. Sie können auch unseren kostenlosen Pflegegradrechner nutzen, um zu erfahren, welche Kriterien als „pflegebedürftig“ gelten und welcher Pflegegrad für Ihren Angehörigen in Frage kommt.

 

Als pflegende Angehörige sind Sie in einer einzigartigen Position. Oft bemerken Sie als Erste Anzeichen von Pflegebedürftigkeit bei einem Familienmitglied. Daher ist es wichtig, dass Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

 

Die Zeichen für Pflegebedürftigkeit können vielfältig sein und variieren von Person zu Person. Hier sind einige der häufigsten Anzeichen:

 

Schwierigkeiten bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität

  • Probleme bei der Körperpflege wie Waschen, Anziehen, Rasieren oder Schminken
  • Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Inkontinenz
  • Herausforderungen beim Essen und Trinken oder bei der Nahrungsaufnahme
  • Probleme mit der Mobilität, wie Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen, Sitzen oder Treppensteigen
  • Schwierigkeiten beim Verlassen der Wohnung

 

Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit

Dazu gehören zum Beispiel:

  • erhöhte Vergesslichkeit
  • Verwirrtheit
  • Orientierungslosigkeit
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Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben

Zu den möglichen Herausforderungen gehören beispielsweise:

  • Schwierigkeiten beim Kochen, Putzen, Einkaufen oder dem Gang zum Arzt
  • Probleme bei der Organisation und Bewältigung finanzieller Angelegenheiten

 

Wenn Sie bei sich oder einem nahestehenden Menschen Anzeichen von Pflegebedürftigkeit feststellen, ist es ratsam, diese sorgfältig zu beobachten. Teilen Sie Ihre Beobachtungen mit der betreffenden Person und sprechen Sie darüber. Es kann nützlich sein, Notizen zu machen, um die festgestellten Anzeichen nicht zu vergessen.t

 

Was tun, wenn der Pflegefall eintritt

Ein Pflegefall innerhalb der Familie wirft fast immer eine Vielzahl von Fragen und wichtigen Entscheidungen auf. Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, müssen Angehörige oft gemeinsam darüber entscheiden, wie es weitergehen soll. Dieser Prozess kann sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die betreuenden Angehörigen sehr belastend und überwältigend sein. Die Pflegebedürftigen möchten oft ihren Liebsten nicht zur Last fallen, während die betreuenden Angehörigen nur das Beste für ihr pflegebedürftiges Familienmitglied wollen und sich gleichzeitig fragen müssen, wie eine angemessene Versorgung gewährleistet werden kann.

 

Nehmen Sie sich einen Moment Zeit zum Durchatmen und versuchen Sie, lösungsorientiert zu denken. Eine Prioritätenliste kann dabei helfen, sicherzustellen, dass nichts Wichtiges übersehen wird. Zögern Sie nicht, von Anfang an Hilfe anzunehmen. Lösungsorientiert bedeutet, Ihren Fokus darauf zu richten, wie Sie das bestehende Problem oder Schwierigkeiten gezielt angehen können.

 

Setzen Sie sich als Familie zusammen und klären Sie, wer welche Aufgaben übernehmen kann und wer Interesse daran hat, etwas zu übernehmen. Vielleicht gibt es auch Freunde oder Nachbarn, die gerne mal vorbeikommen möchten und als unterstützende Betreuung dienen könnten?

 

Es ist von entscheidender Bedeutung, ein funktionierendes Unterstützungsnetzwerk aufzubauen, das die Pflegesituation unterstützt und auf die Bedürfnisse aller Beteiligten zugeschnitten ist. Denn oft gehen Möglichkeiten verloren, wenn nicht darüber gesprochen wird.

 

In 6 Schritten Ihren Pflegefall regeln

Dieser Leitfaden führt Sie durch die grundlegenden Schritte, die Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit unternehmen sollten.

Diese umfassen die folgenden sechs Schritte:

  1. Schritt: Erfassen Sie den Pflegebedarf.
  2. Schritt: Bestimmen Sie, welche Art der Versorgung am besten zu Ihrer Situation passt. Eine Pflegeberatung ist hierbei unerlässlich und Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf.
  3. Schritt: Beantragen Sie einen Pflegegrad.
  4. Schritt: die rechtliche Vertretung.
  5. Schritt: Stellen Sie sicher, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die umfassende Vertretung Ihres Familienmitglieds geschaffen werden.
  6. Schritt: Sorgen Sie für die finanzielle Absicherung der Pflege.

 

Erfassen Sie den Pflegebedarf

Zu Beginn ist es ratsam, den Pflegebedarf zu erfassen. Dies ist entscheidend für die Organisation des Pflegealltags und für die spätere Einstufung in einen Pflegegrad. Im Internet stehen verschiedene Pflegegradrechner zur Verfügung, die Ihnen dabei helfen können. Diese Rechner ermitteln den Unterstützungsbedarf und die noch vorhandene Selbstständigkeit Ihres Angehörigen. Das Ergebnis gibt Aufschluss über die Pflegebedürftigkeit und eine mögliche Einstufung in einen Pflegegrad. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Pflegegradrechner lediglich als Orientierungshilfe dient. Letztendlich bestimmen das Gutachten des Medizinischen Dienstes und die Entscheidung der Pflegekasse darüber, welchen Pflegegrad Ihr Familienmitglied erhält.

 

Welche Form der Pflege ist notwendig?

Im besten Fall setzt sich die Familie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen zusammen, um eine passende Pflegeform zu besprechen. Dies ist besonders wichtig bei fortschreitenden Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder Demenz. Wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt, hat die Familie in der Regel keinen vorgefertigten Plan. Daher muss zunächst entschieden werden, ob eine ambulante oder stationäre Pflege die beste Lösung ist.

 

Manchmal ist die Pflegeleistung so anspruchsvoll, dass nur eine stationäre Unterbringung in Betracht kommt. Alternativ können auch die Tagespflege oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden, bei denen Pflegebedürftige regelmäßig für einige Stunden in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Unser Ratschlag lautet: Untersuchen Sie sorgfältig die Vor- und Nachteile sowohl der häuslichen Pflege als auch der stationären Pflege und treffen Sie dann gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen eine informierte Entscheidung.Wichtig ist, dass das gewählte Pflegekonzept den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.

 

Pflegegrad beantragen

Je früher Sie den Antrag stellen, desto eher erhalten Sie finanzielle Mittel zur Finanzierung der Pflege. Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen, die üblicherweise mit der Krankenkasse verbunden ist. Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfehlen wir Ihnen jedoch, den Antrag schriftlich zu stellen. Viele Pflegekassen bieten spezielle Formulare an, die Ihnen die Antragstellung erleichtern. Diese Formulare können Sie oft auch auf der Website der Krankenkasse herunterladen.

 

Die rechtliche Vertretung

Wenn Sie über wichtige Vollmachten und Verfügungen verfügen, haben Sie bereits die rechtlichen Grundlagen für die Pflege geschaffen, was großartig ist. Damit sind insbesondere eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung gemeint.

 

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es dem Betroffenen, festzulegen, wer im Pflegefall in welchen Bereichen und für welchen Zeitraum Entscheidungen für ihn treffen darf. Durch eine Betreuungsverfügung kann der Betroffene im Voraus festlegen, wer im Pflegefall für ihn sorgen soll. Es ist ratsam, dass jeder eine Patientenverfügung besitzt, unabhängig vom Alter. In einer solchen Verfügung kann der Verfasser frühzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer Krankheit ergriffen werden dürfen und welche nicht.

 

Wenn der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen, und keine Vollmachten oder Verfügungen vorhanden sind, stehen Angehörige oft vor Herausforderungen. In solchen Situationen haben sie begrenzte Handlungsmöglichkeiten. Eine Option besteht darin, einen Antrag auf Betreuung beim örtlichen Amtsgericht zu stellen. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich dabei nach dem Wohnort des pflegebedürftigen Angehörigen.

 

Verteilen Sie die Aufgaben für einen Pflegefall in der Familie

Sobald Sie den Pflegebedarf ermittelt und die Organisation der Pflege grob geplant haben, ist es wichtig, die anstehenden Aufgaben aufzuteilen, denn es gibt immer etwas zu tun. Auch wenn es nicht immer einfach ist, um Hilfe zu bitten und einzusehen, dass Unterstützung benörigt wird ist es wichtig, die Aufgaben zu verteilen, sodass keine Überlastung erfolgt. Überlegen Sie, was Sie realistischerweise selbst bewältigen können und welches Pflegewissen Sie bereits besitzen. Ziehen Sie auch andere Familienmitglieder und professionelle Dienstleister in den Pflegealltag mit ein.

 

Ein möglicher Ablauf könnte wie folgt aussehen:

  • Die pflegebedürftige Person muss morgens beim Waschen und Anziehen unterstützt werden.
  • Anschließend wird er zur Tagespflege gebracht, während Sie zur Arbeit gehen.
  • Am Nachmittag wird der Pflegebedürftige zurückgebracht. Gemeinsam unternehmen Sie etwas oder erledigen Arztbesuche und Behördengänge.
  • Unter der Woche bestellen Sie einen Menü-Bringdienst für das Abendessen. Am Wochenende übernehmen Sie selbst das Kochen.
  • Für die Hygiene zu Hause kümmern Sie sich abends im Wechsel mit anderen Familienmitgliedern.
  • Sie engagieren eine Haushaltshilfe, die sich zweimal pro Woche um den Haushalt kümmert.
  • Eine Betreuungskraft springt ein, wenn Sie wichtige Termine haben.

 

Finanzierung der Pflege

Die finanzielle Lage bereitet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oft Sorgen. Es müssen nicht nur die Pflegekosten gedeckt werden, sondern auch der alltägliche Lebensunterhalt sichergestellt sein. Möglicherweise entstehen auch zusätzliche Ausgaben durch Umzüge oder notwendige Umbauarbeiten im Zuhause.

 

Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit einigen Fragen zu beschäftigen:

  • Welche Kosten kommen auf uns in naher und ferner Zukunft zu?
  • Sind Umbaumaßnahmen im Haus erforderlich?
  • Wie viel Geld benötigen wir für den Lebensunterhalt?
  • Welche Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen gesetzlich zu?
  • Hat der Betroffene finanzielle Rücklagen?

 

Als Erstes sollten Sie überprüfen, ob der Pflegebedürftige eventuell eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Außerdem können Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Die Höhe und der Umfang dieser Leistungen hängen vom zugeteilten Pflegegrad und der Art der Inanspruchnahme (ambulant oder stationär) ab.

 

Finanzielle Unterstützung der Pflegekasse

Um die Pflegesituation zu verbessern, haben Sie als pflegebedürftiger Versicherter mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Die rechtliche Grundlage für den Leistungskatalog der Pflegeversicherung bildet das Elfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Um herauszufinden, welche Leistungen im Detail enthalten sind, empfehlen wir Ihnen, unseren umfassenden Ratgeber zu den Pflegeleistungen zu lesen.

 

Finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse

Auch wenn nicht jeder Fall für die Anerkennung eines Pflegegrades qualifiziert ist, haben Personen mit gesundheitsbedingten Einschränkungen dennoch Anspruch auf verschiedene Leistungen von ihrer Krankenkasse. Wenn medizinische Notwendigkeit besteht, übernimmt die Krankenkasse beispielsweise teilweise oder vollständig die Kosten für spezielle Hilfsmittel und den sogenannten Krankentransport. Die Grundlage für diesen Anspruch auf Leistungen bei der zuständigen Krankenkasse ist im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) festgelegt.

 

Finanzielle Unterstützung von der Sozialhilfe

Wenn die finanziellen Mittel aus der Pflegekasse und dem eigenen Vermögen nicht ausreichen, um die gesamten Kosten im Pflegefall zu decken, besteht die Option, Hilfe zur Pflege gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beantragen. In solchen Situationen übernimmt der Staat sämtliche Pflegekosten, die vom Pflegebedürftigen oder seinen engsten Angehörigen nicht getragen werden können, unabhängig von der zugewiesenen Pflegestufe.

 

Pflege im Heim

Überprüfen Sie, ob eine Pflege im Pflegeheim erforderlich ist und welche Kosten dabei zu erwarten sind. Besichtigen Sie mehrere Pflegeheime und wählen Sie nach sorgfältiger Überlegung das passende aus. Wenn Sie sich noch nicht für ein bestimmtes Pflegeheim entscheiden können, besteht die Möglichkeit des Probewohnens.

 

Für Demenzpatienten mit Weglauftendenz kann möglicherweise ein Pflegeheim mit einer speziellen Demenzstation erforderlich sein. Überlegen Sie, welche Möbel im Pflegeheim benötigt werden. Beachten Sie, dass bei Unterbringung im Pflegeheim keine GEZ-Gebühren anfallen, daher sollten Pflegebedürftige bei der GEZ abgemeldet werden.

 

Beachten Sie beim Umzug ins Pflegeheim meine Checkliste, und wenn Sie den Umzug nicht selbst durchführen möchten, beauftragen Sie rechtzeitig eine Umzugsfirma. Sie können hier kostenlos und unverbindlich einen Kostenvergleich von verschiedenen Anbietern anfordern.

 

Die Heimkosten reduzieren sich, wenn der Heimbewohner im Urlaub, in der Reha oder im Krankenhaus ist. Weitere Informationen zu den entstehenden Kosten finden Sie hier: Pflegeheimkosten: Diese Kosten entstehen, wenn der Bewohner im Krankenhaus oder Urlaub ist.

 

Erfahren Sie in meinem Beitrag, dass Kinder nicht zwingend Haus und Hof verkaufen müssen, um die Pflegeheimkosten der Eltern zu decken. Außerdem haben Bewohner von Pflegeheimen Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Weitere Informationen dazu finden Sie in meinem Beitrag zur Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim.

 

Unterstützung für die häusliche Pflege

Als Pflegeperson kann es vorkommen, dass Sie zeitweise nicht verfügbar sind, sei es für Stunden oder Tage. In solchen Fällen ist eine Ersatzpflegeperson erforderlich, für die es die Verhinderungspflege gibt. Alternativ können auch Kurzzeitbetreuungen in Pflegeheimen in Betracht gezogen werden. Ein Pflegedienst kann für bestimmte Pflegetätigkeiten hinzugezogen werden, ebenso wie 24-Stunden-Pflegekräfte.

 

Es ist wichtig zu prüfen, ob eine Rehabilitationsmaßnahme den aktuellen Zustand des Patienten verbessern kann, und ob eine persönliche Assistenz notwendig ist. Wenn der Pflegebedürftige beispielsweise zur Überbrückung eines Urlaubs oder einer Baumaßnahme kurzzeitig untergebracht werden muss, sollte rechtzeitig eine passende Einrichtung ausgewählt werden.

 

Der Pflegedienst kann auch bei der Bereitstellung von Medikamenten helfen, sei es durch Vorrichten in Dispensern oder durch Nutzung eines automatischen Tablettenspenders. Ein ambulanter Pflegedienst kann verschiedene Pflegeleistungen zu Hause erbringen, wie das Waschen des Patienten, Hilfe bei der Zahnhygiene, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen sowie Verabreichen von Injektionen.

 

Um Pflegegeld nicht zu verlieren, sollten Sie sich über stundenweise Verhinderungspflege informieren. Es kann auch notwendig sein, nach qualifizierten Fachärzten und Fachkliniken zu suchen oder zu prüfen, ob eine Tages- oder Nachtpflege benötigt wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Pflegekraft aus Osteuropa einzustellen oder verschiedene Hilfsdienste und -angebote in Anspruch zu nehmen, wie Nachbarschaftshilfen, mobile Hilfsdienste oder Seniorenbetreuungen.

 

Hilfsmittel beantragen

Die Hilfsmittel sollen dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen wieder besser am täglichen Leben teilnehmen können und gleichzeitig die Pflege erleichtern sowie die Pflegeperson entlasten.

 

Es ist wichtig, zu prüfen, welche Hilfsmittel benötigt werden. Dabei kann Ihnen ein Arzt, ein Pflegedienst oder Mitarbeiter einer Sozialstation helfen. Anschließend müssen die Hilfsmittel beantragt werden. Falls ein Hilfsmittel abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Oftmals entscheiden die Pflegekassen aufgrund von Aktenlage, ohne den Patienten persönlich zu kennen, was dazu führen kann, dass dringend benötigte Hilfsmittel abgelehnt werden. Ein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter kann hierbei helfen.

 

Je nach Bedarf kann ein Pflegebett beantragt werden, wobei nicht immer ein klassisches Pflegebett erforderlich ist. Manchmal genügt auch ein höhenverstellbares Seniorenbett. Es ist wichtig zu prüfen, welche Hilfsmittel zur Verbesserung der Mobilität benötigt werden, wie beispielsweise Rollstühle, Rollatoren oder Elektromobile.

 

Weitere benötigte Hilfsmittel könnten Badewannenlifter, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzmaterial, Gehhilfen oder Spezialmatratzen sein. Möglicherweise ist auch ein behindertengerechter Umbau eines Fahrzeugs notwendig.

 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollten ebenfalls geprüft und beantragt werden. Jeder Patient mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro. Dazu gehören beispielsweise Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Einmalschürzen.

 

Es ist auch ratsam zu prüfen, ob ein Hausnotruf notwendig ist, der bei Bedarf von der Krankenkasse finanziert wird.

 

Krankheiten und Behindertenausweis

Als pflegender Angehöriger ist es wichtig, sich mit der spezifischen Krankheit oder Erkrankung des Pflegebedürftigen vertraut zu machen. Denn je nach Krankheitsbild erfordern Menschen unterschiedliche Ansprache und Umgangsweisen. Zum Beispiel benötigen Personen mit Demenz eine andere Art der Kommunikation und Betreuung als Menschen mit Parkinson. Jede Krankheit bringt ihre eigenen Besonderheiten und Herausforderungen mit sich.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verbindung zwischen Pflegebedürftigkeit und dem Behindertenausweis. Viele Pflegebedürftige haben zwar einen Pflegegrad, sind sich aber möglicherweise nicht bewusst, dass ihre körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen so signifikant sind, dass sie Anspruch auf einen Behindertenausweis haben könnten. Ein Behindertenausweis bringt einige Vorteile mit sich, die genutzt werden sollten, um den Pflegebedürftigen zu unterstützen.

 

Palliativpflege und Sterbebegleitung

Die Palliativpflege und Sterbebegleitung stellen eine einfühlsame Herangehensweise an die Betreuung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase dar.

 

Dabei sollten folgende Punkte geklärt werden:

  • Ist spezielle Palliativpflege gewünscht, um Schmerzen bestmöglich zu reduzieren und dem Sterbenden das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten?
  • Wo soll die Palliativpflege stattfinden: zuhause, in einem Pflegeheim oder einem Hospiz?
  • Die Wünsche des Sterbenden sollten berücksichtigt werden.
  • Einige Menschen entscheiden sich für das Sterbefasten, daher ist es wichtig, die Entscheidung des Sterbenden zu respektieren.
  • Informationen über verschiedene Formen der Sterbebegleitung einholen.
  • Den Abschied der Familie vom Sterbenden planen und organisieren.
  • Eine Beerdigung vorbereiten und organisieren, wobei die Zuschüsse und Kosten im Auge behalten werden müssen.
  • Nach dem Tod Unterstützung und Trauerbewältigung anbieten: Informationen über Trauerreaktionen einholen und akzeptieren, Zugang zu Trauergruppen oder professioneller Trauerberatung finden.

 

Palliativpflege und Sterbebegleitung sind nicht nur eine Antwort auf die körperlichen Bedürfnisse, sondern auch ein Ausdruck von Mitmenschlichkeit und Respekt vor dem Leben bis zum letzten Augenblick. Diese Form der Pflege trägt dazu bei, dass die letzten Lebensphasen so würdevoll, schmerzfrei und erfüllt wie möglich gestaltet werden können.

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