Angebote zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige

Inhaltsverzeichnis

Entlastungsangebote sollen den Pflegebedürftigen helfen, mit den Herausforderungen des Alltags besser zurechtzukommen. Viele Personen mit Pflegegrad wissen nicht, welche Angebote zur Unterstützung im Alltag ihnen zusteht, so bleiben viele Ressourcen ungenutzt. Um dies zu vermeiden haben wir einen Überblick gestaltet.

 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige

Unter „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ fallen verschiedene Betreuungs- und Entlastungsangebote. Diese können in drei verschiedene Gruppen untergliedert werden.

  • Betreuungsangebote: Unter Betreuungsangeboten versteht man sowohl Gruppen- als auch Einzelbetreuungen. Es gibt verschiedene Formen dieser Betreuung, zum Beispiel die Tages- oder die stundenweise Betreuung zu Hause (Haushaltshilfe, Alltagshilfe).
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Zu den verschiedenen Entlastungsleistungen zählen unter anderem die Unterstützung im Haushalt. Darunter fällt zum Beispiel das Waschen der Wäsche oder die Reinigung der Wohnung. Jedoch kann die Entlastung im Alltag auch anders aussehen, es geht nämlich nicht nur um den Haushalt, sondern auch um die Unterstützung bei Behördengängen, die Begleitung zu Arztbesuchen oder auch die Förderung der Pflege der sozialen Kontakte.
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden: Diese Angebote zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen helfen bei der Bewältigung des Alltags. Diese umfassen zum Beispiel Hilfsangebote wie eine Pflegebegleitung.

 

Einkaufshilfe und Einkaufslieferung: Komfortabler Service für Senioren

Einige Betroffene gehen nicht nur zum Supermarkt, um ihre Lebensmittelvorräte aufzustocken, sondern auch um ein Stück gesellschaftliches Leben zu erleben. Für Senioren kann es jedoch schwierig sein, im Alltag alleine einzukaufen, schwere Einkäufe zu transportieren oder sich zurechtzufinden. Trotzdem möchten sie am Leben teilnehmen und nicht darauf verzichten.

Die Einkaufshilfe unterstützt Menschen dabei, ihre täglichen Besorgungen zu erledigen. Egal, ob es sich um eine vorübergehende Krankheit oder eine chronische Einschränkung handelt, durch die das selbstständige Einkaufen nicht möglich ist.

Einkaufshilfen unterstützen nicht nur beim Einkauf, sondern unter anderem auch bei der Planung des Einkaufs, Schreiben der Einkaufszettel und dem Einräumen der Lebensmittel.

 

Arten der Einkaufshilfe

Es gibt verschiedene Varianten von Unterstützung beim Einkauf:

  • die Einkaufsbegleitung: Die Einkaufsbegleitung eignet sich am besten für Menschen, die eher leichte körperliche Einschränkungen haben. Die Unterstützung bietet Sicherheit beim Verlassen des Hauses, Gesellschaft während des Einkaufs und Unterstützung beim Tragen der Taschen.
  • die Einkaufsvertretung: Nach Absprache werden die Einkäufe durch die Einkaufsvertretung nach Hause geliefert. Nicht nur professionelle Dienstleister, sondern auch private Helfer und Helferinnen und Wohlfahrtsverbände bieten diese Entlastungsangebote an.
  • Click und Collect: Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst einkaufen können, bieten Supermärkte wie REWE oder GLOBUS den praktischen „Click & Collect“ Service an: Dabei bestellen und bezahlen Sie die Produkte vorab online und lassen sie von Ihrer Einkaufsvertretung abholen.
  • der Lieferservice: Einige Supermärkte und Drogerien bieten einen Lieferdienst. Wer sich also nur sehr eingeschränkt draußen bewegen kann für den ist diese Entlastung interessant.
  • der Einkaufs-Bus: Wohlfahrtsverbände verschiedene Einkaufsservices an. So gibt es sogenannte „mobile Einkaufswagen“, eine Mitfahrgelegenheit zum Supermarkt oder Einkaufszentrum.
  • Zudem gibt es auch „Bürgerautos“. Dahinter stecken Privatpersonen, die andere Menschen auf Spendenbasis zum Laden fahren.

 

Finanzielle Unterstützung

Viele Pflegebedürftige werden von ihren Angehörigen von Zuhause aus gepflegt und betreut. Dadurch findet der Pflegealltag rund um die Uhr statt. Dies erdordert viel Zeit und Kraft. Um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern haben diese einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

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Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag ist gesetzlich im § 45b SGB XI festgelegt. Dies besagt, dass der Anspruch auf den Entlastungsbetrag nur dann gewährt wird, wenn Leistungen beansprucht worden sind. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherte zunächst die Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen selbst trägt und dann die Rechnung bei der zuständigen Pflegekasse einreichen muss. Unabhängig vom Pflegegrad und der Alltagskompetenz beträgt der Entlastungsbetrag 125€. Dieser dient der Unterstützung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und der Entlastung von Pflegenden

Zudem müssen noch weitere Aspekte gegeben sein:

  • es muss ein Pflegegrad vorliegen 
  • die Pflege findet Zuhause statt
  • Der Entlastungsbetrag darf nur genutzt werden, um den Angehörigen (oder die vergleichbare Pflegeperson) zu Entlasten oder um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.
  • Das Landesrecht hat die Entlastungs- und Betreuungsleistungen, die mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden anerkannt.

 

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Hilfeleistungen beantragt werden. Wichtig zu beachten ist lediglich, dass die Leistungen von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden.

Konkret könnten die beanspruchten Maßnahmen wie folgt aussehen:

  • Hilfe im Haushalt
  • Hilfe/ Begleitung beim Einkauf
  • Besuch eines Freizeitangebots
  • Teilnahme an einem Bewegungsangebot

Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung verwendet werden. Beispiele hierfür wären Unterstützung beim Baden oder Duschen.

 

Mobile Fußpflegedienste: Damit die Fußpflege nicht zu kurz kommt

Senioren und Pflegebedürftige vernachlässigen oft die Fußpflege, da die Füße ein relativ schwer zu erreichendes Körperteil darstellen. Ein mobiler Fußpflegedienst kann diesem Problem entgegenwirken. Wenn ein medizinischer Fall der Grund für die Notwendigkeit einer Fußpflege darstellt, dann muss sich an die medizinische bzw. podologische Fußpflege gewandt werden.

 

Kosmetische und medizinische Fußpflege

Die kosmetische Fußpflege umfasst pflegende und vorbeugende Maßnahmen. Meist wird eine Pediküre durchgeführt, die Fußnägel werden gekürzt und gereinigt und Hornhaut wird entfernt. Zudem werden Massagen durchgeführt.

Eine medizinische Fußpflege (Podologie) ist erst dann nötig, wenn die Füße durch beispielsweise Nagelpils, eingewachsene Zehennägel oder Hornschwielen erkrankt und verändert sind.

 

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige haben nach §40 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch auf ein kostenloses Pflegepaket in Höhe von 40€ mit Hilfsmitteln für die Pflege. Die Voraussetzung dafür ist, dass mindestens der Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflege Zuhause stattfindet.

 

Wie können Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragt werden?

Informationen bei der Pflegeversicherung einholen: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Pflegehilfsmittel. Genaue Hinweise erhalten Sie meistens auf der Website des zuständigen Versicherungsträgers.

Antragstellung und Einreichung: Der nächste Schritt erfordert die Antragstellung bei der Pflegekasse. Diese kann üblicherweise schriftlich oder postalisch erfolgen. Geben Sie alle geforderten Informationen gewissenhaft an und falls nötig fügen sie alle Unterlagen bei, die benötigt werden.

Bearbeitung des Antrags: Ihre Pflegekasse überprüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen kostenlose Pflegehilfsmittel gewährt werden. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über diese Entscheidung. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Kostenzusage und weitere Informationen zur Bestellung der Pflegehilfsmittel.

 

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistent: Hilfe in jeder Lebenslage

Im wesentlichen ist es die Aufgabe von Alltagsbegleitern ältere und Pflegebedürftige Menschen zu aktivieren und zu begleiten. Dies gilt sowohl für die ambulante als auch stationäre Versorgung.

Alltagsbegleiter sollen offen für Gespräche über alltägliches sein, Ängste nehmen und Orientierung vermitteln. Die Freizeitangebote richten sich nach Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten des Anspruchsberechtigten. Dabei sollte die Biografie des zu betreuenden nicht außer Acht gelassen werden.

Bei anerkanntem Pflegegrad werden die Kosten für die Alltagsbegleitung von der Pflegekasse übernommen. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Einkaufen
  • Reinigung
  • Wäsche
  • Gartenarbeit

 

Wie finde ich einen Alltagsbegleiter?

Die Suche nach einem passendem Alltagsbegleiter kann sehr herausfordernd sein. Falls Sie einen Alltagsbegleiter suchen, können Sie verschiedene Einrichtungen kontaktieren. Gute Optionen sind Pflegestützpunkte, ambulante Dienste, große Wohlfahrtsorganisationen (DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband), Seniorenbüros oder private Unternehmen, insbesondere Online-Vermittlungsplattformen bieten vielfältige Möglichkeiten.

 

Haushaltshilfe und Reinigungshilfe: Ordentliches Zuhause trotz Einschränkungen

Besteht als Pflegebedürftiger das Bedürfnis nach Entlastung im Alltag könnte ein Haushaltshilfe eine gute Option sein. Diese übernimmt diverse Aufgaben im Haushalt, die physisch nur noch schwer oder gar nicht mehr zu meistern sind.

 

Haushaltsauflösung: Hilfe von Profis

Wenn Menschen im Verlauf ihres Lebens viele Erinnerungen, Möbel und persönliche Gegenstände ansammeln. Wenn dieser Mensch nun in ein Pflegeheim zieht oder verstirbt muss häufig die ganze Wohnung verkleinert oder aufgelöst werden, dies stellt für alle Beteiligten oft eine große organisatorische und emotionale Herausforderung dar.

 

Haushaltsauflösung durch eine Entrümplungsfirma

Professionelle Entrümplungsfirmen sind in den Gelben Seiten oder auch online zu finden. Seriöse Unternehmen werden erst nach einem Gespräch und einer eventuellen Besichtigung ein Angebot abgeben können. Jeder Haushalt ist verschieden, einerseits gibt es Fälle bei denen nur eine kleine Wohnung ausgeräumt werden, andererseits kann es auch dazu kommen, dass ein Mehrstöckiges Haus entrümpelt werden soll.

 

Übernahme von Fahrten

Bei medizinisch notwendigen Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Dafür muss der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellen, die belegt, dass die Fahrt medizinisch notwendig gewesen ist.

Handelt es sich um eine ambulante Behandlung wird diese nur in spezifischen Fällen übernommen. Beispiele hierfür sind Chemotherapien, sehr hohe Pflegegrade oder eine starke Mobilitätseinschränkung.

Fahrtkosten, die durch die Anreise zur Kurzzeitpflege entstehen können über den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erstattet werden.

Ab dem Pflegegrad 2 ist die Organisation des Transportes zur Tagespflege Aufgabe der Tageseinrichtung. Die Kosten dafür sind in den Pflegekosten der Tagespflege enthalten und werden somit von der Pflegekasse übernommen.

 

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung von professionellen Fachkräften. Somit werden entstandene Kosten für die Arbeit der Fachkraft gedeckt. Das Budget richtet sich nach dem Pflegegrad.

Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI besagt, dass Menschen mit eine Pflegegrad von 1 bis 5 Anspruch auf eine professionelle häusliche Hilfe für Körperpflege, Betreuung und Haushaltsdienste haben. Zudem umfasst die Pflegesachleistung auch die Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Die Kosten werden von den Pflegekassen bis zur jeweiligen Höchstsumme des Pflegegrades übernommen.

Damit die Pflegesachleistung erbracht werden kann, muss ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen sein. Dieser kann auch mit Einzelpersonen geschlossen werden, wenn diese keine engen Verwandten des Pflegebedürftigen darstellen.

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