Anspruch auf Haushaltshilfe haben mehr Menschen als die Meisten denken. Egal, ob chronische Erkrankung, Heilungsphase, Schwangerschaft oder Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1. All diese Gruppen haben eine Gemeinsamkeit: Ihren Anspruch auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt. In diesem Ratgeberartikel finden Sie alle wichtigen Informationen rundum Haushalts- und Alltagshilfen auf einen Blick!
Was ist eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die gegen Entgelt in privaten Haushalten arbeitet und dort verschiedene Tätigkeiten übernimmt. Diese können beinhalten:
- Reinigungsarbeiten: Putzen, Staubwischen, Bodenwischen, Fensterreinigung usw.
- Wäschepflege: Waschen, Bügeln, Zusammenlegen von Kleidung usw.
- Einkaufshilfe: Besorgen von Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen des täglichen Bedarfs.
- Essenszubereitung: Kochen von Mahlzeiten, Vorbereiten von Snacks usw.
- Kinderbetreuung: Auf Kinder aufpassen, sie zur Schule bringen oder von dort abholen, bei Hausaufgaben helfen usw.
- Unterstützung von älteren oder kranken Menschen: Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten, Begleitung zu Arztbesuchen, Medikamentengabe usw.
Manche Haushaltshilfen sind fest bei einer Familie oder Person angestellt und arbeiten Vollzeit, während andere auf Stundenbasis oder für mehrere Arbeitgeber arbeiten. Es gibt auch Agenturen, die Haushaltshilfen vermitteln, wie die Agentur für Haushaltshilfe, die bundesweit Menschen in ihrem Zuhause versorgen.
Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt: In diesen Fällen gibt es Unterstützung im Haushalt mit Kostenübernahme
In Deutschland können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei ist es egal, ob Sie bei der Techniker Krankenkasse, AOK, Barmer oder einer der vielen weiteren Krankenkassen versichert sind. Hier sind die häufigsten Fälle, in denen dies möglich ist:
- Krankenhausaufenthalt: Wenn Sie ins Krankenhaus müssen und niemand in Ihrem Haushalt ist, der sich um Ihre Kinder unter 12 Jahren oder um ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, kümmern kann, kann die Kasse eine Haushaltshilfe bezahlen.
- Krankheit: Auch ohne Krankenhausaufenthalt kann die Kasse eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit den Haushalt nicht führen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind zu Hause ist, das Hilfe benötigt.
- Schwangerschaft und Entbindung: Wird einer Schwangeren aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltsführung nicht möglich, kann die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Dies gilt auch nach der Entbindung, wenn die Mutter beispielsweise aufgrund von Komplikationen nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen oder auf andere im Haushalt lebende Kinder aufpassen kann.
Vorraussetzungen und Einschränkungen
- Die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
- In der Regel wird erwartet, dass zuerst innerhalb der Familie nach Lösungen gesucht wird, bevor eine externe Haushaltshilfe finanziert wird.
- Die Dauer und der Umfang der Unterstützung durch die Krankenkasse können variieren.
Es ist wichtig, sich direkt mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich über die genauen Bedingungen und den möglichen Umfang der Unterstützung zu informieren. Eventuell können auch andere Sozialleistungen oder Unterstützungen in Frage kommen.
Haushaltshilfe von der Krankenkasse während der Schwangerschaft und nach der Geburt
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt können Situationen auftreten, in denen eine Frau den Haushalt nicht selbst führen kann. In solchen Fällen können gesetzlich versicherte Frauen in Deutschland eine Haushaltshilfe beantragen, die von der Krankenkasse finanziert wird. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Thema:
- Voraussetzungen: Eine Haushaltshilfe kann beantragt werden, wenn
- die werdende oder junge Mutter aufgrund ihrer Schwangerschaft oder nach der Entbindung den Haushalt nicht weiterführen kann,
- im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, und
- keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
- Dauer: Die Dauer, für die eine Haushaltshilfe bewilligt wird, hängt von der individuellen Situation ab. Nach der Entbindung ist es üblich, dass die Unterstützung für die Dauer des Krankenhausaufenthalts und einige Tage darüber hinaus gewährt wird. Bei Komplikationen oder besonderen Situationen kann die Unterstützung jedoch verlängert werden.
- Beantragung: Die Haushaltshilfe sollte so früh wie möglich bei der Krankenkasse beantragt werden. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, das die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Die Krankenkasse entscheidet dann über den Antrag.
- Kostenübernahme: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe. Es kann jedoch ein Eigenanteil oder eine Zuzahlung anfallen, je nach Regelung der jeweiligen Krankenkasse.
- Selbstorganisation: In manchen Fällen kann die Betroffene die Haushaltshilfe selbst organisieren und die Kosten anschließend von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei ist es wichtig, vorab mit der Krankenkasse die Details zu klären.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um alle notwendigen Informationen zu erhalten und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass im Bedarfsfall rechtzeitig Unterstützung vorhanden ist.
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Haushaltshilfe nach einer Operation über die Krankenkasse
Wenn man aufgrund einer Krankheit vorübergehend seinen Haushalt nicht selbst führen kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert wird. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Thema Haushaltshilfe bei Krankheit:
- Voraussetzungen:
- Der Versicherte ist aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage, den Haushalt zu führen.
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
- Es gibt keine andere Person im Haushalt, die in der Lage ist, den Haushalt zu übernehmen.
- Dauer: Die Dauer der Haushaltshilfe ist in der Regel auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Krankheit begrenzt. In Ausnahmefällen und bei besonderen medizinischen Begründungen kann der Zeitraum jedoch verlängert werden.
- Beantragung: Ein Antrag auf Haushaltshilfe sollte bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt, ist dabei meist erforderlich.
- Kostenübernahme: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe. Je nach Krankenkasse kann es jedoch einen Eigenanteil oder eine Zuzahlung geben.
- Selbstorganisation: Es ist möglich, dass die betroffene Person die Haushaltshilfe selbst organisiert und sich die Kosten von der Krankenkasse erstatten lässt. Hierbei ist es wichtig, im Vorfeld mit der Krankenkasse die Kostengrenzen und Modalitäten abzuklären.
- Wahl der Haushaltshilfe: Es gibt professionelle Dienste, die von den Krankenkassen anerkannt und vermittelt werden. In einigen Fällen kann jedoch auch eine Privatperson, wie ein Nachbar oder ein Verwandter, als Haushaltshilfe eingesetzt werden.
- Private Krankenversicherung: Für Privatversicherte gelten oft andere Regelungen. Es ist wichtig, sich direkt mit der privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um Details zu klären.
Um sicherzugehen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Missverständnisse entstehen, sollten Betroffene frühzeitig das Gespräch mit ihrer Krankenkasse suchen und alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen.
Ab Pflegegrad 2: Finanzieren Sie eine Haushaltshilfe mit dem Umwandlungsanspruch von ambulanten Pflegesachleistungen
Mit Unterstützung der Umwandlung von ambulanten Sachleistungen nach Paragraf 45a SGB XI erhalten Sie neben Ihrem Anspruch auf Entlastungsbeträge weitere finanzielle Unterstützung– sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Sie können bis zu 40 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen nutzen, um die Kosten für eine Haushaltshilfe zu tragen. Dabei hängt die Höhe der Pflegesachleistung von Ihrem Pflegegrad ab.
Wie beim Entlastungsbetrag muss der jeweilige Anbieter der Haushaltshilfe nach dem jeweiligen Landesrecht (variiert von Bundesland zu Bundesland) von der Pflegekasse anerkannt sein, damit Sie einen Anspruch auf eine Umwandlung von ambulanten Sachleistungen haben. Bei Fragen berät Sie unser Kundenservice gerne. Nehmen Sie hierzu gerne telefonisch Kontakt auf unter +49 (0)2131 / 760 100, per E-Mail unter anfrage@agentur-fuer-haushaltshilfe.de oder bequem über unsere Kontaktseite.