Kostenlose Haushaltshilfe: Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Steuern sparen: Haushaltshilfe legal und richtig absetzen

Inhaltsverzeichnis

Die meisten Menschen glauben, dass eine Haushaltshilfe oder Putzfrau günstiger ist, wenn sie durch Schwarzarbeit bei ihnen angestellt ist. Da man für die erbrachte Dienstleistung keine Steuern zahlen muss und man somit vermeintlich Kosten sparen kann. Dieser Ratgeber zeigt: oft stimmt diese steile These aber nicht! Wie auch Sie mit einer offiziellen und angemeldeten Haushaltshilfe bares Geld sparen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Haushaltshilfe richtig von Steuer absetzen: Vielzahl an Möglichkeiten

Rund vier Millionen Haushalte beschäftigen in Deutschland eine Putzkraft oder Haushaltshilfe. Neue Studienergebnisse zeigen jedoch auf, dass neun von zehn Haushaltshilfen in Deutschland illegal beschäftigt werden und in Bar „auf die Hand“ entlohnt werden, aus Sorge, die Steuerlast könne zu groß werden. Im Volksmund nennt man das ganz einfach „Schwarzarbeit“. Denn was soll denn schon im eigenen Haus oder der Wohnung passieren?

 

Aktuell wird das Thema illegale Erbringung von „haushaltsnahen Dienstleistungen“, wie es in der Politik heißt, sogar im Bundestag diskutiert. Die Bundesregierung möchte für Verbraucher:innen Abhilfe schaffen in Form von Gutscheinen für angemeldete Haushaltshilfen. Doch bereits jetzt können Sie mit einer angemeldeten und zertifizierten Haushaltshilfe mächtig sparen. Dafür müssen Sie nur einige kleine Angaben in ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

 

Was ist Schwarzarbeit eigentlich?

Sobald Sie als Privathaushalt eine Person beauftragen für Sie zu arbeiten, ohne dass die Person Steuern zahlt, redet man von Schwarzarbeit. Weder Sie, noch die Person, die für Sie arbeitet zahlen offiziell Steuern für dieses Geschäft zwischen ihnen. Gerade haushaltsnahe Dienstleistungen, wie eine Putzhilfe oder Handwerker werden gerne unter den Tisch fallen gelassen und von dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nicht angemeldet.

 

Eigentlich denkt man, dass dies eine Kleinigkeit ist. Denn ist ja nur eine Putzhilfe oder eine kurze Reparatur durch einen Handwerker. Doch bekommen die Finanzbehörden dies mit, dann ist das Geschrei oftmals groß. Die Strafen, Sanktionen und Kosten, die durch das „Steuern sparen“ anfallen können, sind vielen privaten Auftraggebern nämlich nicht klar.

 

Welche Strafe erwartet den Arbeitgeber bei Schwarzarbeit?

Gemäß §§ 8–11 SchwarzArbG wird Schwarzarbeit mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet. So sind als Strafe bei Schwarzarbeit beispielsweise Bußgelder von bis zu 500.000 € oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren möglich.

 

Folgende Strafen drohen dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bei Schwarzarbeit u. a.:

  • Nichtanmeldung v. Arbeitnehmern zur Sozialversicherung: Geldstrafe bis zu 25.000 €
  • Keine Gewerbeanmeldung: Geldstrafe bis zu 50.000 €
  • Beauftragung von Schwarzarbeit: Geldstrafe bis 50.000 €

Weiterhin sind nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Oftmals schließt sich dem ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung sowie einer Pflichtverletzung gegenüber der deutschen Sozialversicherung und anderen meldepflichtigen Ämtern an.

 

Nachteile von Schwarzarbeit

Neben den empfindlichen Strafen, die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer treffen können, gibt es aber weitere Fallstricke. Was passiert beispielsweise bei einem Unfall? Wer zahlt dafür? Richtig, Sie erahnen es schon: Im Härtefall, Sie! Die Selbstzahlung der medizinischen Versorgung und der Rehabilitation können schnell mehrere tausend Euro verschlingen. Ihre vermeintliche Steuerersparnis einer nicht offiziell angemeldeten Haushaltshilfe ist somit hinfällig.

 

Weiterhin sorgen Sie konkret für schlechte Arbeits- und Lohnbedingungen. Denken Sie an sich selbst, wer möchte schon arbeiten, ohne versichert zu sein, ohne Anspruch auf Gesundheitsversorgung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Schwarzarbeitende Putz- und Haushaltshilfen bekommen durchschnittlich 10€ pro Stunde an Lohn. Davon können sie die eigenen Lebenshaltungskosten jeodch kaum finanzieren und sind schlecht geschützt.

 

Ein weiterer Nachteil ist, dass sowohl Sie, als auch die illegale Kraft stets Gefahr laufen durch Nachbarn und Co. anonym angezeigt zu werden. Wer mag schon böse Überraschungen?

 

JETZT NEU: Kostenfreie Pflegebox mit Pflegehilfs­mitteln zum Verbrauch zusammenstellen

Holen Sie sich ihre monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 Euro kostenfrei. Ab einem Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser Zuschuss kostenfrei zu, die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bequem nach Hause geliefert – Hilfe im Paket, eben! 

hilfe im paket pflegehilfsmittel kostenfrei bestellen (1)

 

Haushaltshilfe von der Steuer absetzen: So gehts richtig!

Es gibt zwei Möglichkeiten für Sie eine Haushaltshilfe legal zu beschäftigen und gleichzeitig von der Steuer abzusetzen und somit ein Steuerersparnis zu erzielen.

 

Haushaltshilfe-Minijob auf 520€-Basis

Über die Minijob Zentrale können Sie einfach und bequem eine Haushaltshilfe anmelden. Somit ermöglichen Sie ihrer Haushaltshilfe eine Anstellung auf 520€-Basis, die korrekt versteuert wird und sämtliche Vorteile einer Anstellung mit sich bringt. In dem Fall eines 520€-Jobs arbeitet die Haushaltshilfe eine festgelegte Anzahl von Stunden pro Woche und gilt als geringfügig beschäftigt.

Oftmals wissen Privatpersonen nicht, was alles steuerlich geltend gemacht werden kann. Minijobs können Sie in ihrer Steuererklärung geltend machen. 20 Prozent der Kosten für eine geringfügig angestellte Kraft können von der Steuer abgesetzt werden, diese Steuererstattung beträgt jedoch maximal 510 Euro im Jahr ingesamt (§ 35a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Eingetragen wird die Beschäftigung in Zeile 4 in der Anlage für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Vorteile überwiegen, da der Minijobber risikofrei bei Ihnen beschäftigt ist und Sie einen Teil der Ausgaben steuerlich geltend machen können. Somit kann sich eine Anmeldung bei der Minijob Zentrale durchaus lohnen.

 

Haushaltshilfe privat anstellen: Das Haushaltsscheckverfahren

Bei dem Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um einfaches Meldeverfahren für einen Privathaushalt, der einen Minijobber beschäftigen möchte.

Die Anstellung einer Haushaltshilfe erfolgt meist durch einen privaten Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin, diese können durch das Haushaltsscheckverfahren Steuern sparen, da sie dadurch geringere Pauschalbeträge zahlen müssen und es zu einer Steuerermäßigung bei der Einkommenssteuer kommt. Sie erhalten Hilfe im Haushalt und nutzen die Steuerermäßigung. Herausforderung ist jedoch stets, dass Sie als privater Arbeitgeber auch viele Verpflichtungen mittelfristig eingehen.

Haushaltshilfe-Agentur: Haushaltshilfe über Dienstleister buchen

Sie möchten eine Haushaltskraft nicht selbst anstellen aber dennoch legal ? Das ist auch kein Problem! Wenden Sie sich an einen zugelassenen und zertifizierten Dienstleister und Unternehmen, wie die Agentur für Haushaltshilfe. Dieser Dienstleister nimmt Ihren Auftrag entgegen und vermittelt Ihnen dann eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfe. Sie bezahlen ausschließlich die Dienstleistung direkt an ihren Vertragspartner und haben mit den arbeits- und versicherungsrechtlichen Dingen nichts am Hut. Auch hier können Sie 20 Prozent der Leistung steuerlich geltend machen. Gedeckelt sind die Aufwendungen, die abgesetzt werden können, bei maximal 4.000 Euro im Jahr. Angegeben wird diese Form der Beschäftigung in Zeile 5 in der Anlage für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung.

 

Vorteile einer gesetzlich angestellten Haushaltshilfe

Neben dem steuerlichen Aspekt hat die gesetzlich versicherte Haushaltshilfe in Privathaushalten weitere Vorteile für Sie. Sie brauchen keinerlei Strafen zu fürchten, können offen auch mit Nachbarn über ihre Unterstützung sprechen und sind aus dem Schneider bei Arbeitsunfällen und damit verbundener Lohnfortzahlung. Weiterhin unterstützen Sie faire und nachhaltige Beschäftigung, die Menschen nicht schutzlos in prekäre Lebenssituationen bringt. Dadurch bieten Sie alle Voraussetzungen für einen angenehmen Arbeitsplatz.

 

Bei dem Engagement einer Agentur sollten Sie daher stets darauf achten, dass im Krankheitsfall die Agentur für Ersatz sorgt. So haben Sie keinerlei Ausfälle zu befürchten und können sich ruhigen Gewissens den schönen Dingen im Leben widmen. Weiterhin haben Sie den Vorteil, dass eine Agentur einen organisatorischen Ansprechpartner stellt, der für Sie zuständig ist. Bei Fragen zur Erweiterung der Tätigkeit oder Beantragung von finanziellen Unterstützungen staatlicher Natur, haben Sie stets einen kompetenten Ansprechpartner. So bieten Agenturen, wie die Agentur für Haushaltshilfe eine Grundlage, um Minijobber in einem Privathaushalt anzustellen.

 

Haushaltshilfe: Gibt es Zuschüsse und Förderungen?

Noch gibt es keinen finanziell direkten Zuschuss für Haushaltshilfen, abgesehen der Steuervorteile. Die Bundesregierung plant jedoch, unter Führung von Hubertus Heil (SPD), eine Gutscheinlösung zu schaffen, die es jedem Bürger ermöglichen soll eine Haushaltshilfe legal zu beschäftigen. Die Schwarzarbeit in diesem Bereich soll somit stark zurückgedrängt werden. Nicht nur zu Ihrem Schutz, sondern vor allem zum Schutze der illegal beschäftigten Haushalts- und Putzhilfen, Pflegekräfte und Handwerker.

 

Geplant ist, dass Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Haushalts mit pflegebedürftigen Menschen Zuschüsse von bis zu 2.000 € pro Jahr per Gutschein erhalten könnten. Dies würde vielen Menschen immens helfen die Kosten für eine Hilfe im Haushalt und dessen Dienstleistung zu decken.

 

Wer hat gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt?

Gehören Sie zu den folgenden Gruppen, haben Sie per Gesetz Anspruch auf Unterstützung und Entlastung im Haushalt:

Schwangerschaften, Erkrankungen, Operationen oder Unfälle können das Leben auf den Kopf stellen. Doch Sie sind nicht alleine, denn Ihnen steht in diesen Fällen einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Hilfe im Haushalt durch eine Haushaltshilfe zu, um die zusätzlichen Belastungen zu überbrücken. Lassen Sie daher unbedingt Ihren rechtlichen Anspruch durch einen zertifizierten Dienstleister prüfen und nutzen Sie alle Möglichkeiten, um sich ihr Leben durch beispielsweise eine Putzhilfe einfacher zu machen. Hier können Sie eine Unterstützung von maximal 125€ monatlich erhalten. Die Belastung durch Schwangerschaft oder eine Erkrankung/Heilungsphase ist schon groß genug, da bleibt oft keine Zeit oder Kraft sich um Aufgaben, wie das Säubern der Fenster, Waschen der Wäschemoder Putzen des Bad zu kümmern. Das wichtigste ist in diesem Zeitpunkt eine schnelle Genesung deshalb: Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch prüfen!

 

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen (oder auch „Entlastungsbetrag“ genannt) in Höhe von 125 Euro monatlich und dies bereits ab dem ersten Pflegegrad. Hierzu zählt die Haushaltsführung und die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe muss nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein, damit die Aufwendungen übernommen werden. Über eine Agentur, wie die Agentur für Haushaltshilfe, wird Ihnen so eine rechtlich anerkannte Haushaltshilfe problemlos vermittelt. Die Rechnungen können an die zuständige Pflegekasse gesendet werden, um die Aufwendungen zu finanzieren.

 

Welche Aufgaben übernimmt eine zugelassene Haushaltshilfe genau?

Alltags- und Haushaltshilfen unterstützen Sie in der Regel ausschließlich bei Tätigkeiten rund um den Haushalt. Nicht zu verwechseln mit einer Pflegekraft, die sich um die medizinische Versorgung ihres Patienten kümmert. Haushaltshilfen kümmern sich primär um den Haushalt.

Zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe zählt:

  • Putzen
  • AufräumenEinkaufen
  • Kochen
  • Blumen gießen
  • Waschen
  • Bügeln

Nicht zum Aufgabenbereichen einer Haushaltshilfe gehören Gartenarbeit oder pflegerische/betreuende Tätigkeiten, wie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Verbandswechsel, Körperreinigung oder Lagerung. Dies sind Tätigkeiten eines ambulanten Pflegedienstes oder pflegender Angehöriger.

 

Fazit Haushaltshilfe Steuer:

 

  • Privathaushalte sollen darauf achten, dass die Haushaltshilfe korrekt von der Steuer abgesetzt wird
  • die Steuerermäßigung wird in der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung eingetragen
  • 20% der Ausgaben für die Dienstleistungen einer legalen Haushaltshilfe können gesetzlich abgesetzt werden
  • legale Haushaltshilfen sind durch Ausbildungen spezialisiert auf Ihre Tätigkeiten
  • Sie tragen dazu bei, dass die Arbeitsbedingungen, durch beispielsweise eine Anmeldung bei der Minijob Zentrale, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
  • es gibt extra Dienstleistungen, welche die Aufwendung und die Planung der Haushaltshilfen übernehmen
  • Sie können gesetzliche Ansprüche geltend machen, um eine weitere finanzielle Entlastung zu erhalten

 

Wie Sie sehen können, gibt es deutlich bessere und sichere Alternativen zur Schwarzarbeit. Sie unterstützen somit nicht nur die Gesellschaft, sondern handeln dazu legal, sparen auch Zeit, Nerven und Geld. Bei Fragen rund um Haushaltshilfe und Alltagshilfe stehen Ihnen unsere Berater gerne persönlich zur Verfügung.

 

Beitrag teilen:
Haushaltshilfe benötigt? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

*Pflichtfelder
**Wir verarbeiten und speichern Deine Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Beratung. Wir geben Deine Daten nicht weiter. Sie können der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit per E-Mail an datenschutz@afh-nrw.de widersprechen. In diesem Fall werden wir die zu ihnen gespeicherten Daten umgehend fristgerecht löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind. Weitere Informationen, auch etwa über weitere Rechte, die ihnen zum Schutz ihrer Daten zustehen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

pflegedienst zuzezu dormagen
Jetzt neu: Kostenfreie Pflegehilfsmittel-Box mit individuellen Pflegehilfs­mitteln zum Verbrauch zusammenstellen

Holen Sie sich ihre monatliche Pflegemittelbox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 Euro kostenfrei. Ab einem Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser Zuschuss kostenfrei zu, die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bequem nach Hause geliegefert – Hilfe im Paket, eben! 

Weitere spannende Ratgeberbeiträge für Sie