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Pflegesachleistungen: Anspruch, Höhe und Antrag

Inhaltsverzeichnis

Für viele pflegende Angehörige kann die Pflege des Familienmitglieds für eine hohe körperliche als auch emotionale Belastung sorgen. Oft wird nach einer Pflegehilfe zur Unterstützung gesucht. Um die Betroffenen Angehörigen und auch die pflegebedürftige Person zu entlasten gibt es Pflegesachleistungen.

Diese stehen jedem Versicherten ab dem Pflegegrad 2 zu. Somit haben Versicherte einen Anspruch auf diese Pflegesachleistungen oder das frei zur Verfügung stehende Pflegegeld. Die Unterstützung durch die Pflegesachleistung deckt verschiedene Leistungen (u.a. Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung) ab, die dem Pflegebedürftigen zugute kommen und durch einen ambulanten Pflegedienst, Haushaltshilfe-Dienstleistern oder von Pflegekräften durchgeführt werden.

 

Was ist die Pflegesachleistung?

Die professionelle Hilfe bei der häuslichen oder körperbezogenen Pflege, sowie Betreuung und/oder eine Haushaltshilfe wird nach Paragraf 36 SGB XI als eine Pflegesachleistung bezeichnet. Dazu gehört auch eine Anleitung der Pflegebedürftigen und Pflegenden, um zum Beispiel Verletzungen zu vermeiden und richtige und schonende Hebetechniken zu erlernen.

Die Voraussetzungen dafür sind, dass der Pflegebedürftige Zuhause umsorgt wird und ein Pflegegrad von 2-5 vorliegt. Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen gesonderten Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld, können aber dennoch eine Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 beantragen. Sprechen Sie uns an, wir prüfen gernen Ihren Anspruch unverbindlich. Nutzen Sie hierfür einfach und bequem das rechtsstehende Kontaktformular. Die Kosten werden bis zur des Pflegegrads entsprechenden Höchstsumme von der Pflegekasse getragen.

Bei Pflegediensten muss ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse vereinbart sein. Solange keine enge Verwandtschaft vorliegt können auch Einzelpersonen von der Pflegekasse anerkannt werden.

 

Anspruch auf Pflegesachleistungen

Alle die einen Pflegegrad 2 bis 5 nachweisen können, versichert sind und in der häuslichen Pflege versorgt werden haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dabei beschreibt häusliche Pflege nicht nur die Pflege im Zuhause der pflegebedürftigen Person, sondern auch die Versorgung wenn diese bei den Pflegenden stattfindet.

 

Die Kosten für die Pflegesachleistung werden direkt zwischen dem Dienstleister und der Pflegeversicherung verrechnet. Übersteigen die entstehenden Kosten den Leistungsbetrag der jeweiligen Pflegegrade, müssen die restlichen Kosten selber getragen werden.

 

Wird der Leistungsbetrag jedoch nicht komplett genutzt, so kann der Restbetrag über die Kombinationsleistung oder den Umwandlungsanspruch anderweitig genutzt werden.

 

Der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung

Auf den ersten Blick sind sich die Pflegesachleistung und das Pflegegeld sehr ähnlich. Beides sind Förderungen, die jeder Versicherte mit dem Pflegegrad 2 bis 5 hat. Dennoch gibt es Unterschiede in der Höhe des Betrags, der Auszahlungsweise und dem Zweck des Geldes.

 

Die Pflegesachleistung finanziert die Unterstützung im Alltag durch professionelle Pflegekräfte. Dieses Geld wird nicht monatlich ausgezahlt, sondern ist an die Dienstleistung gebunden und wird nur dann verwendet, wenn Kosten durch die Dienstleistung entstehen.

 

Das Pflegegeld ist eine monatliche Auszahlung, die dem Pflegebedürftigen direkt zu Gute kommt. Der Versicherte ist bei der Ausgabe des Geldes an keine Konditionen gebunden. Es wird ausgezahlt, solange eine häusliche Pflege stattfindet.

 

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung kann beantragt werden, wenn sich der Pflegebedürftige unsicher ist in welchem Maße er die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen möchte.

 

Bei der Kombinationsleistung kommt es zu einer prozentualen Abrechnung der Pflegesachleistung im Bezug auf das Pflegegeld. Wenn zum Beispiel 30% des Budgets der Pflegesachleistung genutzt werden, werden der Pflegebedürftigen Person 70% des Pflegegeldes ausgezahlt.

 

Umwandlungsanspruch

Zudem ist es möglich, dass Pflegebedürftige von ihrem Umwandlungsanspruch gebrauch machen. Dieser ermöglicht ihnen Bis zu 40% der Pflegeleistungen, die ungenutzt blieben, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu verwenden.

 

So kann auch bei einem höheren Pflegegrad ab 2 die Pflegesachleistung genutzt werden um beispielsweise eine Haushaltshilfe oder eine stundenweise Betreuung zu finanzieren.

 

Die Höhe des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags

Wie viel Geld Ihnen durch die Pflegesachleistung zur Verfügung steht hängt vom Pflegegrad ab. Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen.

 

Anders als beim Pflegegeld überweist die Pflegekasse das Geld nicht auf das Konto des Pflegebedürftigen, sondern es handelt sich hierbei um eine Unterstützung für verschiedene Angebote, diese reichen von Betreuungsmaßnahmen bis hin zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und andere Leistungen, die von einem anerkannten Anbieter angeboten werden.

 

Die Bezahlung dieser Leistungen läuft über die Pflegekasse. Diese wurde 2022 das letzte Mal erhöht.

  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

 

Pflegesachleistungen 2024

Am 01. Januar 2024 steigt die Pflegesachleistung um 5% an. Wenn Sie diese Leistung schon beanspruchen geschieht die Reform automatisch und Sie müssen nichts weiter tun.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Bei einem Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Jedoch kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für körperbezogene Pflegemaßnahmen und die Selbstversorgung genutzt werden.

Dies ist eine Sonderregelung. In den Pflegegraden 2 -5 kann diese Leistung nur für Betreuungs- und Entlastungsmaßnahmen verwendet werden.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Liegt ein anerkannter Pflegegrad 2 vor, beträgt die Pflegesachleistung monatlich 724 Euro. Das bedeutet, dass die Pflegekasse Leistungen, wie die Pflege und Betreuung durch professionelle Pflegekräfte, im Höhe von diesem Betrag übernimmt.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Liegt ein anerkannter Pflegegrad 3 vor, beträgt die Pflegesachleistung monatlich 1.363 Euro. Das bedeutet, dass die Pflegekasse Leistungen, wie die Pflege und Betreuung durch professionelle Pflegekräfte, in Höhe von diesem Betrag übernimmt.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Liegt ein anerkannter Pflegegrad 4 vor, beträgt die Pflegesachleistung monatlich 1.693 Euro. Das bedeutet, dass die Pflegekasse Leistungen, wie die Pflege und Betreuung durch professionelle Pflegekräfte, in Höhe von diesem Betrag übernimmt.

 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Liegt ein anerkannter Pflegegrad 5 vor, beträgt die Pflegesachleistung monatlich 2.095 Euro. Das bedeutet, dass die Pflegekasse Leistungen, wie die Pflege und Betreuung durch professionelle Pflegekräfte, in Höhe von diesem Betrag übernimmt.

 

Pflegesachleistungen beantragen

Der Antrag auf die Pflegesachleistungen muss bei den zuständigen Pflegekassen eingehen. Falls Sie im unklaren sind, wo ihre Pflegekasse sitzt, können Sie weitere Informationen bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

 

Der erste Antrag erfolgt formlos. Es reicht ein Brief oder eine Email an die Pflegekasse. Daraufhin wird die Pflegekasse mit einem individuellen Antrag antworten.

 

Ab wann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Pflegesachleistungen?

Liegt ein Pflegegrad vor so werden die Pflegesachleistungen ab dem Tag des Antrags rückwirkend gezahlt. Bis zur Genehmigung der Übernahme der Pflegesachleistungen müssen die Kosten jedoch erstmal selbst getragen werden.

 

Wurde vorher kein Pflegegrad festgestellt muss dieser beantragt werden. Dafür kommt ein Gutachter und vergibt Punkte über die Pflegebedürftigkeit der zu begutachtenden Person. Er verschafft sich einen Überblick über die Selbstständigkeit und den Pflegebedarf. Wird der Pflegegrad abgelehnt kann gegen diese Entscheidung ein Widerspruch erhoben werden.

Was zählt zu den Pflegesachleistungen?

Obwohl der Name eine Sachleistung in Form eines Gegenstandes impliziert handelt es sich bei der Pflegesachleistung um eine Dienstleistungen von einem ambulanten Pflegedienst.

 

Der Pflegebedürftige soll diese in Anspruch nehmen, um die seine Selbstständigkeit aufrecht erhalten zu können. Jedoch muss nicht jede Unterstützung des ambulanten Pflegedienstes eine ambulante Pflegeleistung darstellen.

 

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Entkleiden
  • Unterstützung beim Essen
  • Training der Bewegungsfähigkeit

 

Betreuungsleistungen

  • psychosoziale Unterstützung
  • Alltagsgestaltung
  • Pflege von sozialen Kontakten
  • Training der kognitiven Fähigkeiten

 

Haushaltshilfe

  • Einkaufshilfe (Begleitung, Planung etc.)
  • Kochen
  • Wäsche waschen und Bügeln
  • Reinigungsarbeiten

 

Fachliche Hilfe

  • schonende Haltungen bei der Pflege
  • Tipps beim Antrag von verschiedenen Leistungen der Pflegekassen.

 

Krankenpflege als Pflegesachleistung

Die medizinische Versorgung, die von einem Arzt angeordnet wird gehört nicht zu den Pflegesachleistungen und wird deshalb nicht über die Pflegekasse, sondern durch die Krankenkasse verrechnet.

 

Jedoch muss für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche nicht eine andere Person angestellt werden. Es ist aber zu beachten, dass die Leistungen in der Abrechnung klar getrennt werden.

 

Wer darf Pflegesachleistungen ausführen?

Pflegesachleistungen dürfen nur von einer Pflegekraft ausgeführt werden, die von der Pflegekasse anerkannt wurden oder die für einen anerkannten Pflegedienst arbeitet.

 

Das bedeutet, dass die Pflegesachleistungen nicht von Angehörigen oder anderen Privatpersonen durchgeführt werden können. Nur wenn es sich um anerkannte Pflegefachkräfte handelt können die Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

 

Pflegesachleistungen ohne Pflegegrad

Die Pflegesachleistung wird nur von der Pflegekasse finanziert, wenn ein Pflegegrad vorliegt, somit ist die Übernahme von Pflegesachleistungen nicht möglich, wenn kein Pflegegrad vorliegt.

 

Pflegesachleistungen im Betreuten Wohnen

Pflegebedürftige, die betreut Wohnen können Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Zudem haben Sie einen Anspruch auf Pflegegeld.

 

Pflegesachleistungen im Pflegeheim

Wer in einem Pflegeheim oder einer anderen stationären Pflegeeinrichtung betreut wird hat keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen der Pflegekasse.

 

Werden die Pflegesachleistungen versteuert?

Da es sich bei den Pflegesachleistungen nicht um eine Bar Auszahlung handelt, sondern der Pflegedienst die Zahlung durch die Pflegekasse erhält, zahlen sie keine Steuer für die Pflegesachleistungen.

 

Weitere Angebote zur Hilfe einer pflegebedürftigen Personen

Pflegebedürftige Personen haben weitere Ansprüche auf verschiedene Unterstützungen, die sie in Anspruch nehmen können.

 

  • Zuschuss von 125 Euro im Rahmen des Betreuungs- und Entlastungsbetrags: Alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 125 Euro für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Das ändert sich 2024 beim Entlastungsbetrag – Jetzt mehr lesen!
  • Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro: Eine Pflegebedürftige Person, die zu Hause gepflegt wird kann von zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln gebrauch machen.
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Pflegesachleistungen: Alles auf einen Blick

  • Pflegesachleistungen können anstelle des Pflegegeldes beantragt werden.
  • Um alle Leistungen effektiv nutzen zu können kann eine Kombinationsleistung oder der Umwandlungsanspruch in Anspruch genommen werden.
  • Pflegesachleistungen können nur von anerkannten Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes oder einer anerkannten Pflegekraft durchgeführt werden.
  • Die Pflege einer Pflegebedürftigen Person durch Angehörige kann nicht durch die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.
  • Die Pflege muss zu Hause stattfinden.

 

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