Haushaltshilfe oder Häusliche Krankenpflege? Anspruch, Leistungen & Kosten – Ein Überblick

Inhaltsverzeichnis

Es gibt viele Situationen in denen Menschen Hilfe von außerhalb brauchen. Die Gründe dafür sind so vielfältig und individuell, wie der Mensch selbst. Doch nur die Wenigsten wissen, dass es ein Anspruch auf Unterstützung gibt. Die Kosten für die Hilfen werden hierbei in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Doch welche Form ist die Richtige für Sie? Wie setzen Sie ihren Anspruch durch? Und welche Leistungen beinhalten die Angebote? Wir klären auf!

 

Eine umfangreiche und komplizierte Operation, eine chronische Erkrankung, Schwangerschaft oder schlichtweg Altersgründe können Menschen das Leben an manchen Stellen sehr schwer machen. Lebt man allein, so kann die Bewältigung des Haushalts, des Alltags und der Pflege schnell zu Problemen führen. Genau für diesen Fall gibt es die Haushaltshilfe und die häusliche Krankenpflege. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie jedoch nur eine der beiden Leistungen erhalten können. Eine Kombination von beiden Angeboten gibt es nicht.


Haushaltshilfe – Was ist das?

Die Haushaltshilfe ist eine Hilfe im Haushalt und Alltag. Sie übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben, jedoch keine pflegerischen oder gar medizinischen Tätigkeiten. Haushaltshilfen übernehmen verschiedenste Aufgaben im Haushalt.


 

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe gehört:

  • Einkaufen
  • Vorbereitung und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung oder des Hauses
  • Übernahme der Kleiderpflege (Wäsche)
  • Betreuung von erziehungspflichtigen und im Haushalt lebenden Kindern

Professionelle Haushaltshilfen verfügen über Ausbildung und Schulungen im Umgang mit Menschen sowie der fachgerechten Ausführung ihrer täglichen Aufgaben. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden hierbei oftmals von der Krankenkasse übernommen. Anders als die häusliche Pflege wird die Haushaltshilfe jedoch nicht von einem Arzt verordnet. Sie muss individuell bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden.

Haushaltshilfe-Agenturen können Sie hierbei unterstützen und übernehmen die Abwicklung mit Krankenkassen oder sonstigen Trägern, sodass Sie sich voll auf ihr Leben konzentrieren können. Die Agentur für Haushaltshilfe bietet hierfür für jeden Kunden einen Rund-Um-Service an. Wir brauchen nur Ihre nötigen Unterlagen und den Rest regeln wir für Sie. Von der Beratung bis zur Betreuung in unseren 50 Niederlassungen vor Ort.

 

 

Kosten der Haushaltshilfe

Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 €. Diesen können Sie selbst bei den Kassen beantragen und für Ihre Haushaltshilfe verwenden. Allerdings können Sie Ihre Haushaltshilfe nicht völlig frei wählen. Sie müssen zertfizierte Haushaltshilfen engagieren, die mit der Kasse kooperieren.

Aber auch, wenn Sie ohne Pflegestufe zeitlich begrenzt eine Haushaltshilfe wünschen, so können Sie die Übernahme eines Großteils der Kosten beantragen. In diesem Falle tragen Sie nur 10% der Kosten und 90% werden von der Krankenkasse übernommen.

 

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung außerstande den Haushalt zu führen bzw. befinden sich in stationärer Behandlung
  • Sie sind die haushaltsführende Person (bei Ehepaaren sind beide haushaltsführend)
  • in Ihrem Haushalt lebt kein weiterer Erwachsener, der die Haushaltsführung übernehmen könnte
  • in Ihrem Haushalt lebt mindestens 1 Kind unter 12 Jahren bzw. mit einer Behinderung.

 

Weiterhin können beispielsweise Schwangere oder frische gebackene Mütter eine Haushaltshilfe beantragen, wenn die Haushaltsführung wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder wegen Beschwerden nach der Entbindung nicht möglich ist.

Die Agentur für Haushaltshilfe als führender Haushaltshilfe Dienstleister übernimmt die gesamte Kommunikation mit Kranken- und Pflegekassen für Sie und ist mir über 50 Niederlassungen vor Ort für Sie persönlich da. Somit müssen Sie sich nur um ihre Gesundheit kümmern, den Rest übernimmt die Agentur für Haushaltshilfe. Von der Beratung, Abwicklung bis hin zur operativen Steuerung unserer qualifizierten Haushaltshilfen. Wenn Sie eine Beratung zum Thema Haushaltshilfe wünschen, so klicken Sie bitte hier.

 

 

Häusliche Krankenpflege – Was ist das?

Gesetzlich Krankenversicherte können häusliche Krankenpflege beantragen und erhalten. Die Pflege findet in ihrem Haushalt bzw. in ihrer Familie durch geeignetes Pflegefachpersonal (z. B. über einen Ambulanten Pflegedienst, eine Sozialstation oder ähnliche Einrichtungen) statt, wenn dies zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Bitte achten Sie auf die Begriffsunterscheidung häusliche Krankenpflege und häusliche Pflege. Die häusliche Krankenpflege enthält andere Leistungen, als die häusliche Pflege. Weiterhin wird die häusliche Krankenpflege von den Krankenkassen getragen, die häusliche Pflege durch die Pflegeversicherung. Die häusliche Krankenpflege kommt ergänzend zur ärztlichen Behandlung zum Einsatz, wenn

  • eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder die Dauer derselben zu verkürzen, oder
  • eine Krankenhausbehandlung angezeigt, aber nicht durchführbar ist (§ 37 Abs. 1 SGB V) oder
  • wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (§ 37 Abs. 2 SGB V)
  • und wenn die nötigen Verrichtungen nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können.

 

Die häusliche Krankenpflege muss von einem niedergelassenen Arzt oder dem Krankenhaus nach einem Aufenthalt verordnet werden. In der Regel wird häusliche Krankenpflege einmalig verordnet. Behandlungspflege kann pro Quartal verordnet werden. Häusliche Krankenpflege kann nur beansprucht werden, wenn sie im Haushalt bzw. in der Familie des Erkrankten oder an sonstigen geeigneten Orten erbracht wird, an denen sich der Versicherte regelmäßig wiederkehrend aufhält. Beispielsweise in Schulen, Kindergärten, betreute Wohnformen oder Arbeitsstätten.


 

Welche Leistungen enthält die häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege umfasst die erforderliche Behandlungspflege. Unter Behandlungspflege versteht man die Gabe von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel sowie die Grundpflege. Die Grundpflege beinhaltet beispielsweise Körperpflege, Bewegung, Hilfe bei der Ernährung/Versorgung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Kochen, Wohnung aufräumen oder Einkaufen).


 

Kosten der häuslichen Krankenpflege

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind sogenannte Sachleistungen. Dies bedeutet, dass der ambulante Pflegedienst diese direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet und Sie somit nichts zusätzlich direkt an den Pflegedienst bezahlen müssen. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass Sie bei der Wahl des ambulanten Pflegedienstes darauf achten müssen, dass dieser einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse geschlossen hat. Hat der Pflegedienst dies nicht, so tragen Sie die Kosten in vollem Umfang.

 

Aber was kostet die häusliche Pflege nun? Wenn Sie mindestens volljährig sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Euro pro Verordnung sowie zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Dies gilt pro Kalenderjahr maximal für die ersten 28 Tage. Danach müssen Sie keine Zuzahlung mehr leisten. Weiter Informationen finden Sie in den Statuten Ihrer Krankenkasse.


 

Fazit Haushaltshilfe oder Häusliche Krankenpflege – Anspruch, Leistungen & Kosten – Ein Überblick

Sie werden nicht allein gelassen. Für jeden Menschen, der einen Bedarf hat, kann eine passende Lösung gefunden werden. Egal, ob Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege: Bitte achten Sie auf qualifizierte und zertifizierte Unternehmen, die Ihnen ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Flexibilität hinsichtlich Ihrer Betreuung geben können. So kommt es zu keinerlei Schwankungen des Betreuungs- und Pflegelevels, was wichtig ist, wenn Sie gesund werden müssen.

Bei Fragen zur Haushaltshilfe lesen Sie bitte hier weiter oder kontaktieren Sie uns direkt!

Beitrag teilen:
Haushaltshilfe benötigt? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

*Pflichtfelder
**Wir verarbeiten und speichern Deine Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Beratung. Wir geben Deine Daten nicht weiter. Sie können der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit per E-Mail an datenschutz@afh-nrw.de widersprechen. In diesem Fall werden wir die zu ihnen gespeicherten Daten umgehend fristgerecht löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind. Weitere Informationen, auch etwa über weitere Rechte, die ihnen zum Schutz ihrer Daten zustehen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

pflegedienst zuzezu dormagen
Jetzt neu: Kostenfreie Pflegehilfsmittel-Box mit individuellen Pflegehilfs­mitteln zum Verbrauch zusammenstellen

Holen Sie sich ihre monatliche Pflegemittelbox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 Euro kostenfrei. Ab einem Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser Zuschuss kostenfrei zu, die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bequem nach Hause geliegefert – Hilfe im Paket, eben! 

Weitere spannende Ratgeberbeiträge für Sie