Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird, stehen viele Angehörige und Betroffene plötzlich vor einem Berg an Fragen: Wer entscheidet eigentlich über den Pflegegrad? Wie läuft das Antragsverfahren bei der privaten Pflegeversicherung ab? Und worauf muss ich mich beim Besuch des Gutachters einstellen?
Genau hier kommt der Medicproof ins Spiel. Als medizinischer Dienst der privaten Pflegeversicherung (PKV) übernimmt der Medicproof die wichtige Aufgabe, die Pflegebedürftigkeit von Versicherten professionell einzuschätzen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um den Medicproof, das Pflegegutachten, die Rolle der Gutachterinnen und Gutachter, die Voraussetzungen für Pflegeleistungen und wie Sie sich optimal auf die Begutachtung vorbereiten können.
Was ist der Medicproof?
Der Medicproof ist der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherung (PKV). Als Tochterunternehmen des Verbands der privaten Krankenkasse (PKV-Verband) wurde der Medicproof gegründet, um die Aufgabe der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit bei Privatversicherten zu übernehmen.
Der Medicproof arbeitet dabei unabhängig und neutral, stellt aber sicher, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den gleichen Kriterien erfolgt wie bei gesetzlich Versicherten – nämlich auf Grundlage des Elften Sozialgesetzbuchs SGB XI. (1SGB XI)
Die Aufgaben des Medicproof
Die Aufgaben des Medicproof sind vielfältig und dienen dem Ziel, die Pflegebedürftigkeit von privatversicherten Personen objektiv und nachvollziehbar festzustellen. Im Einzelnen umfasst das Aufgabenspektrum:
- Begutachtung von Pflegebedürftigkeit: Durchführung von Hausbesuchen zur Feststellung des Pflegegrads.
- Erstellung von Pflegegutachten: Systematische Bewertung anhand gesetzlicher Kriterien und Dokumentation im Gutachten.
- Qualitätskontrolle: Sicherstellung der einheitlichen Begutachtungsqualität durch Schulungen und interne Standards.
- Beratung der privaten Pflegeversicherungen: Unterstützung bei fachlichen Fragen zur Pflegebegutachtung.
- Weiterentwicklung der Begutachtungsverfahren: Beteiligung an der konzeptionellen Verbesserung der Begutachtungsrichtlinien.
- Durchführung von Zweitgutachten: Erstellung ergänzender Einschätzungen bei Widerspruchsverfahren.
Diese Aufgaben tragen dazu bei, eine faire, sachliche und an den individuellen Bedürfnissen orientierte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten.
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Was bedeutet „pflegebedürftig“? – Der Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der Begriff „pflegebedürftig“ ist im § 14 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) 2§ 14 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) gesetzlich definiert. Pflegebedürftig sind demnach Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb dauerhaft, das heißt voraussichtlich für mindestens sechs Monate, Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigen.
Dabei ist entscheidend, dass die Einschränkungen körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sein können. Es geht also nicht nur um klassische körperliche Pflegebedarfe, sondern auch um Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von kognitiven Herausforderungen wie Demenz oder psychischen Erkrankungen.
Zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit wird das sogenannte „neue Begutachtungsassessment“ (NBA) angewendet. Dabei wird in sechs Lebensbereichen – auch „Module“ genannt – geprüft, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Zu diesen Bereichen gehören z. B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist damit bewusst breit gefasst, um allen Menschen gerecht zu werden, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, unabhängig vom Alter, von der Ursache der Einschränkung oder der Versicherungsform. Er bildet die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad und somit über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Bedeutung für Pflegebedürftige und Angehörige
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist das Gutachten des Medicproof von zentraler Bedeutung. Denn nur mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten sie Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können in Form von Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Dienste, Unterstützung bei der stationären Pflege oder durch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfolgen. Die Einschätzung der Gutachter wirkt sich somit unmittelbar auf die Lebensqualität und den Alltag der Betroffenen aus.
Der Weg zum Pflegegrad: Antrag und Begutachtung
Der Weg zum Pflegegrad ist ein entscheidender Schritt für alle, die auf Pflegeleistungen angewiesen sind. Gerade im privaten Versicherungsbereich ist es wichtig, die einzelnen Schritte gut zu kennen und gezielt zu nutzen. Denn nur wer einen anerkannten Pflegegrad erhält, kann die ihm zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
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Das Antragsverfahren bei der privaten Pflegeversicherung
Das Antragsverfahren bei der privaten Pflegeversicherung umfasst mehrere Schritte, die sorgfältig durchlaufen werden sollten, um zügig und zielgerichtet eine Einstufung in einen passenden Pflegegrad zu erreichen:
- Antragstellung bei der privaten Pflegekasse: Der erste Schritt ist die schriftliche oder telefonische Antragstellung durch die versicherte Person oder ihre Angehörigen.
- Frühzeitiger Zeitpunkt beachten: Der Antrag sollte gestellt werden, sobald eine dauerhafte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten erkennbar ist.
- Beauftragung des Medicproof: Nach Eingang des Antrags beauftragt die private Pflegekasse Medicproof mit der Durchführung eines Pflegegutachtens.
- Terminvergabe: Innerhalb von etwa 14 Tagen nach Antragstellung wird in der Regel ein Termin für die Begutachtung vereinbart.
- Begutachtung vor Ort oder telefonisch: Die Begutachtung findet meist im häuslichen Umfeld der antragstellenden Person statt. In Ausnahmefällen kann sie telefonisch oder per Video erfolgen.
- Erstellung des Gutachtens: Der Gutachter dokumentiert die Ergebnisse anhand gesetzlich definierter Module und leitet das Gutachten an die Pflegeversicherung weiter.
- Mitteilung des Bescheids: Die private Pflegeversicherung informiert die versicherte Person über das Ergebnis und den festgestellten Pflegegrad.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Die Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist eine körperliche, geistige oder psychische Erkrankung oder Behinderung, die dazu führt, dass die betroffene Person auf Hilfe bei der Bewältigung des Alltags angewiesen ist.
Diese Hilfebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Wichtig ist, dass die Antragsteller ihre Situation umfassend dokumentieren und alle relevanten medizinischen Unterlagen beilegen, um eine zügige und faire Einschätzung durch den Medicproof zu ermöglichen.
Die Rolle der Gutachterinnen und Gutachter
Die Gutachterinnen und Gutachter des Medicproof haben die Aufgabe, im Rahmen eines Hausbesuchs ein umfassendes Bild der individuellen Pflegesituation zu gewinnen.
Dabei beziehen sie sowohl objektive Informationen (wie ärztliche Berichte) als auch subjektive Eindrücke aus dem Gespräch mit der pflegebedürftigen Person und ggf. den Angehörigen ein. Sie dokumentieren systematisch, in welchen Bereichen die betroffene Person Unterstützung benötigt, wie oft Hilfe erforderlich ist und in welcher Intensität.
Qualifikation und Aufgaben der Sachverständigen des Medicproof
Alle Sachverständigen des Medicproof verfügen über eine fundierte medizinische Ausbildung und umfassende Kenntnisse der pflegerischen Bedarfe. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um sicherzustellen, dass die Begutachtungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Zu ihren Aufgaben gehören neben der Datenerhebung vor Ort auch die strukturierte Auswertung der Informationen und die Erstellung eines gut nachvollziehbaren Pflegegutachtens.
Das Pflegegutachten: Ablauf und Inhalte
Nach der Antragstellung und der Beauftragung durch die private Pflegeversicherung beginnt der vielleicht wichtigste Teil des Verfahrens: die Erstellung des Pflegegutachtens durch den Medicproof.
Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads durch Pflegefachkräfte – und damit für sämtliche Leistungen, die privat Pflegeversicherte erhalten können, um die Selbständigkeit aufrechtzuerhalten.
Um eine faire und objektive Einschätzung zu gewährleisten, wird die individuelle Pflegesituation anhand von sechs Modulen beurteilt. Diese Module decken zentrale Lebensbereiche ab und berücksichtigen körperliche, geistige sowie psychische Beeinträchtigungen.
Modul 1: Mobilität
Hier wird eingeschätzt, inwieweit sich eine Person selbstständig bewegen kann:
- Positionswechsel im Bett
- Aufstehen und Hinsetzen
- Fortbewegen innerhalb der Wohnung
- Treppensteigen
Dieses Modul erfasst, ob alltägliche Bewegungen ohne Hilfe möglich sind oder Unterstützung notwendig ist.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Geprüft wird u. a.:
- Orientierung zu Person, Zeit und Ort
- Verstehen und Verständigung
- Erinnerungsfähigkeit
- Erkennen von Risiken und Gefahrensituationen
Das Modul ist besonders relevant bei Demenz oder neurologischen Erkrankungen.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hier werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:
- Unruhe, Ängste oder aggressives Verhalten
- Nächtliche Unruhe
- Wiederholtes Weglaufen
- Selbstschädigendes Verhalten
Auch seelische Beeinträchtigungen können maßgeblich zur Pflegebedürftigkeit beitragen.
Modul 4: Selbstversorgung
Bewertet wird, wie selbstständig sich eine Person versorgen kann:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege)
- An- und Auskleiden
- Essen und Trinken
- Toilettengang
Die alltägliche Grundpflege bildet einen wesentlichen Bestandteil der Pflegebedürftigkeit.
Modul 5: Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Dazu gehören:
- Einnahme von Medikamenten
- Arztbesuche organisieren
- Umgang mit Hilfsmitteln (z. B. Prothesen, Sauerstoffgeräte)
- Wundversorgung oder Injektionen
Dieses Modul ist besonders relevant für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder komplexem Pflegebedarf.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Beurteilt werden:
- Tagesstrukturierung
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Fähigkeit, soziale Kontakte zu pflegen
Auch psychosoziale Aspekte spielen bei der Bewertung des Pflegegrads eine Rolle.
Gewichtung der Module
Jedes Modul fließt mit einem bestimmten prozentualen Gewicht in die Gesamtbewertung ein:
Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
---|---|---|
Modul 1 | Mobilität | 10 % |
Modul 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Modul 3 | 15 % |
Modul 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen oder Modul 2 | 15 % |
Modul 4 | Selbstversorgung | 40 % |
Modul 5 | Krankheits-/therapiebedingter Unterstützungsbedarf | 20 % |
Modul 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 0 % (nur zu Dokumentationszwecken) |
Hinweis: Bei der Begutachtung wird entweder Modul 2 oder Modul 3 gewertet – je nachdem, welches für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit relevanter ist.
Punktevergabe und Pflegegrad
In jedem relevanten Modul werden Einzelaspekte mit Punkten von 0 bis 3 bewertet:
- 0 Punkte: keine Beeinträchtigung
- 1 Punkt: geringe Beeinträchtigung
- 2 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung
- 3 Punkte: schwere Beeinträchtigung
Diese Punkte werden nach Gewichtung verrechnet und ergeben einen Gesamtwert von 0 bis 100 Punkten. Dieser Gesamtwert bestimmt den Pflegegrad:
Gesamtpunktzahl | Pflegegrad |
---|---|
12,5 – <27 | Pflegegrad 1 |
27 – <47,5 | Pflegegrad 2 |
47,5 – <70 | Pflegegrad 3 |
70 – <90 | Pflegegrad 4 |
90 – 100 | Pflegegrad 5 |
Die Bedeutung des Pflegeprotokolls
Ein Pflegetagebuch, das über mehrere Tage hinweg dokumentiert, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird, ist ein wertvolles Hilfsmittel für die Begutachtung. Es hilft dem Gutachter, die Angaben der Betroffenen zu validieren und ein realistisches Bild der Pflegesituation zu erhalten. Angehörige oder betreuende Dienste können bei der Erstellung eines solchen Protokolls unterstützen.
Einfluss der Corona-Pandemie auf die Begutachtung
Die Corona-Pandemie hat auch beim Medicproof zu Anpassungen geführt. Um vulnerable Personengruppen zu schützen, wurden vorübergehend telefonische oder videobasierte Begutachtungen eingeführt. Diese Form der Begutachtung ist auch immernoch eine Option, wenn eine Vor-Ort-Prüfung nicht möglich oder vertretbar ist.
Dennoch wird eine persönliche Begutachtung vor Ort weiterhin bevorzugt, da sie ein umfassenderes Bild der Pflegesituation ermöglicht.
Pflegeleistungen und Leistungsansprüche
Wenn ein Pflegegrad durch den Medicproof festgestellt wurde, haben Versicherte der privaten Pflegeversicherung Anspruch auf verschiedene Leistungen, die ihnen das Leben mit Pflegebedürftigkeit erleichtern sollen. Welche Leistungen in welchem Umfang gewährt werden, hängt maßgeblich vom festgestellten Pflegegrad ab.
Die Höhe der Leistungen und deren Voraussetzungen
Die private Pflegeversicherung gewährt, abhängig vom festgestellten Pflegegrad, unterschiedliche Leistungen. Bei Pflegegrad 1 erhalten Betroffene vor allem Zugang zu Beratungsangeboten und Präventionsmaßnahmen.
Ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege sowie Leistungen für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege beantragt werden. Auch die Finanzierung eines Platzes im Pflegeheim ist ab Pflegegrad 2 möglich.
Hilfsmittel und Unterstützung im Alltag
Zur Erleichterung des Pflegealltags können Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Hygieneartikel beantragt werden. Die Kosten übernimmt die private Krankenversicherung, wenn sie medizinisch notwendig sind. Ergänzend gibt es Möglichkeiten zur Wohnraumanpassung, etwa durch Treppenlifte oder barrierefreie Umbauten.
Solche Maßnahmen tragen wesentlich zur Erhöhung der Selbstständigkeit und Sicherheit der Pflegebedürftigen bei.
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, besteht die Möglichkeit zum Widerspruch. Wichtig ist, dass dieser gut begründet wird. Es kann hilfreich sein, ein erweitertes Pflegeprotokoll einzureichen oder eine erneute Begutachtung zu beantragen. Auch ärztliche Stellungnahmen können zur Stärkung des Antrags beitragen.
Widerspruch und weitere Schritte
Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei der Pflegeversicherung eingehen. In vielen Fällen lohnt es sich, professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater unterstützen Sie bei der Formulierung des Widerspruchs, sammeln mit Ihnen gemeinsam geeignete Nachweise und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Häufige Fragen rund um Medicproof und Pflegegrad
Wie lange dauert das Begutachtungsverfahren durch den Medicproof?
Die Begutachtung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung. Das Pflegegutachten wird meist eine Woche später an die Pflegekasse übermittelt.
Wie bereite ich mich auf den Besuch des Gutachters vor?
Halten Sie ärztliche Unterlagen bereit, führen Sie ein detailliertes Pflegeprotokoll und bitten Sie ggf. Angehörige oder Betreuungspersonen, beim Termin anwesend zu sein.
Welche Rolle spielen Angehörige bei der Begutachtung?
Angehörige können wertvolle Hinweise geben und die Angaben der pflegebedürftigen Person ergänzen. Ihre Perspektive ist besonders wichtig, wenn kognitive Einschränkungen vorliegen.
Was unterscheidet den Medicproof vom MDK?
Medicproof ist für Privatversicherte zuständig, der MDK für gesetzlich Versicherte. Beide arbeiten nach denselben Kriterien des SGB XI und erstellen vergleichbare Pflegegutachten.
Wer bezahlt den Medicproof?
Die Kosten für das Gutachten werden von der jeweiligen privaten Pflegeversicherung übernommen. Für die Versicherten entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Quellen
- 1
- 2