Für viele Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, kann die Zuerkennung eines Pflegegrades und damit verbundene Leistungen wie Pflegegeld eine enorme Erleichterung im Alltag bedeuten. Doch oft gibt es Verwirrung darüber, ob auch Menschen mit psychischen Erkrankungen Zugang zu diesen Hilfsleistungen haben. Wir möchten hier Klarheit schaffen.
Wichtig ist zu verstehen, dass bei psychischen Erkrankungen die Hemmschwellen und Unsicherheiten oft besonders hoch sind. Viele Betroffene zögern, Hilfe zu suchen, selbst wenn der Alltag zunehmend schwer zu bewältigen ist. Ein Pflegegrad und die damit verbundenen sozialen Leistungen könnten jedoch eine erhebliche Erleichterung bringen, wenn sie nur in Anspruch genommen würden. Doch worauf sollte dabei speziell geachtet werden beim Thema Beantragung eines Pflegegrades bei psychischen Erkrankungen?
Ist ein Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen möglich?
Eine psychische Erkrankung kann das Leben eines Menschen in vielerlei Hinsicht beeinflussen und oft auch einen hohen Pflegebedarf mit sich bringen. Doch stellt sich die Frage: Können Personen mit solchen Erkrankungen einen Pflegegrad erhalten? Die Antwort lautet: Ja, auch bei psychischen Erkrankungen ist ein Pflegegrad möglich.
Denn nicht nur körperliche Einschränkungen können zu einem erhöhten Pflegebedarf führen, sondern auch psychische Leiden wie Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Beeinträchtigungen des Betroffenen zu einer erheblichen Einschränkung seiner Selbstständigkeit oder Fähigkeiten führen und er daher auf Hilfe angewiesen ist.
Allerdings kann die Beantragung eines Pflegegrades bei psychischen Erkrankungen aufgrund ihrer unsichtbaren Natur und der Schwierigkeiten bei der Einschätzung des Pflegebedarfs komplexer sein als bei rein körperlichen Leiden. In solchen Fällen können ärztliche Gutachten, Berichte von Therapeuten oder eine detaillierte Beschreibung des Pflegebedarfs durch Angehörige hilfreich sein.
Es ist daher ratsam, dass Betroffene und ihre Angehörigen sich gründlich informieren und Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegrades in Anspruch nehmen, um eine angemessene Einstufung zu gewährleisten.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit bei psychischen Erkrankungen definiert?
Die Voraussetzung für Pflegebedürftigkeit besteht üblicherweise darin, dass die Person voraussichtlich für mindestens sechs Monate und in einem bestimmten Schweregrad, wie im Sozialgesetzbuch XI festgelegt, pflegebedürftig sein muss.
Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen gestaltet sich die Pflege oft anders. Sie benötigen möglicherweise keine traditionellen pflegerischen Maßnahmen wie körperlich eingeschränkte Personen. Sie können sich vielleicht noch selbst waschen, essen und trinken sowie ohne Unterstützung gehen.
Doch was macht diese Menschen dann pflegebedürftig?
Können Betroffene Pflegegeld erhalten?
Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die auf Pflege angewiesen sind, können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Pflegegeld haben. Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegeversicherung an pflegebedürftige Personen gezahlt wird. Es soll dazu beitragen, dass diese möglichst lange in ihrer eigenen häuslichen Umgebung bleiben können.
Die Art der Pflege für Menschen mit psychischen Erkrankungen unterscheidet sich in der Regel von der „klassischen“ Pflege. Dennoch bleibt der Fokus auf der täglichen Betreuung und Unterstützung unverändert. Ziel ist es, den Betroffenen ein lebenswertes und möglichst eigenständiges Leben im Alltag zu ermöglichen.
Pflegegrad bei Depressionen und Angststörungen
Eine Depression oder Angststörung kann für Betroffene und ihre Familien eine bedeutende Herausforderung darstellen und den täglichen Ablauf sowie die Selbstständigkeit stark beeinträchtigen, da die Erkrankung meistens mit großen Einschränkungen in der sozialen Interaktion einhergeht. Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, einen Pflegegrad zu beantragen, um Unterstützung von der Pflegeversicherung zu erhalten.
Die Feststellung eines Pflegegrades bei einer Depression oder Angststörung erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren, das vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) durchgeführt wird. Hierbei werden die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie die sozialen Kontakte der betroffenen Person bewertet.
Bei einer Depression können Kriterien wie Antriebslosigkeit, Konzentrationsstörungen, Stimmungsschwankungen oder Schlafstörungen berücksichtigt werden. Auch Selbstgefährdung oder suizidale Gedanken können eine Rolle spielen. Es ist wichtig, dass diese Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum bestehen und erhebliche Auswirkungen auf die Selbstständigkeit und den Alltag haben.
Die Schwierigkeit beim Beantragen eines Pflegegrades für psychische Erkrankungen besteht darin, die Symptome und Schwierigkeiten dieser Erkrankung präzise zu identifizieren und während der Begutachtung angemessen zu erläutern.
Hier liegt jedoch eine Herausforderung: Als Angehörige möchten wir sicherstellen, dass es dem pflegebedürftigen Menschen gut geht. Wir betrachten die Hilfe und Unterstützung, die wir leisten, oft als selbstverständlich. „Natürlich helfe ich meinen Eltern“, hört man dann häufig.
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Welche psychischen Erkrankungen gibt es?
Viele Fragen sich: Was sind psychische Erkrankungen und welche Erkrankung gehört dazu? Es gibt eine Vielzahl psychischer Erkrankungen. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die in Deutschland am häufigsten auftretenden psychischen Erkrankungen:
- ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung)
- Angststörungen (einschließlich generalisierte Angststörung, Panikstörung, soziale Angststörung usw.)
- Autismus-Spektrum-Störung
- Bipolare Störung
- Borderline-Persönlichkeitsstörung
- Demenz
- Depressionen
- Essstörungen (z. B. Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Binge-Eating-Störung)
- Schlafstörungen (z. B. Insomnie, Schlafapnoe)
- Schizophrenie
- Persönlichkeitsstörungen (z. B. histrionische Persönlichkeitsstörung, narzisstische Persönlichkeitsstörung)
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
- Schlafstörungen (z. B. Insomnie, Schlafapnoe)
- Somatoforme Störungen (z. B. Somatisierungsstörung, Hypochondrie)
- Zwangsstörungen
Doch nicht jede psychische Erkrankung hat automatisch einen Pflegegrad zur Folge. Dieser hängt davon ab, wie viel Unterstützung die betroffene Person benötigt.
Definition von Pflegebedürftigkeit bei psychisch Erkrankten
Die allgemeine Definition von Pflegebedürftigkeit besagt, dass sie kontinuierlich, jedoch voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens in dem Schweregrad gemäß § 15 des Sozialgesetzbuches XI besteht.
Wenn psychische Erkrankungen vorliegen, gestaltet sich die Pflege oft anders als bei körperlichen Einschränkungen. Die Betroffenen benötigen in der Regel keine traditionellen pflegerischen Handlungen, wie sie bei körperlichen Beeinträchtigungen üblich sind. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige möglicherweise noch in der Lage ist, sich selbst zu waschen, zu essen und zu trinken, und auch ohne Hilfsmittel gehen kann.
Nach dem Sozialgesetzbuch werden Personen mit psychischen Erkrankungen als pflegebedürftig angesehen, wenn sie nicht eigenständig ihren Alltag bewältigen können und täglich auf Betreuung und Begleitung angewiesen sind.
Die Pflegenden übernehmen daher die Verantwortung für Betreuung und Begleitung, um sicherzustellen, dass die Betroffenen ein möglichst eigenständiges Alltagsleben führen können.
Wenn die Hilfe im Alltag so umfangreich wird, dass eine regelmäßige Unterstützung erforderlich ist, kann ein Pflegegrad (und somit Pflegegeld) beantragt werden.
Laut den Bestimmungen im Sozialgesetzbuch werden Menschen mit psychischen Erkrankungen als pflegebedürftig betrachtet, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, ihren täglichen Routineaufgaben ohne regelmäßige Betreuung und Unterstützung nachzukommen.
Psychische Erkrankungen sind für jeden eine potenzielle Realität nach schweren Lebensereignissen. Doch bedeutet eine Depression automatisch, dass man pflegebedürftig ist? Gibt es überhaupt Pflegegrade für psychische Erkrankungen?
Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II im Jahr 2017 werden bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nicht nur körperliche, sondern auch seelische Krankheiten gleichermaßen berücksichtigt.
Unter bestimmten Umständen kann daher auch bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, autistischen Persönlichkeitsstörungen, dem Asperger-Syndrom, ADHS, Borderline, Demenz und anderen ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden.
Im Wesentlichen geht es darum, dass die Pflegebedürftigkeit nicht nur bei physischen Einschränkungen, sondern auch bei psychischen Erkrankungen definiert wird. Dies bedeutet, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihren Alltag eigenständig und ohne tägliche Betreuung und Begleitung zu bewältigen.
Das heißt, sie benötigt Unterstützung bei den grundlegenden täglichen Aufgaben, wie sich zu waschen, zu essen, zu trinken und sich fortzubewegen, um ein weitgehend selbstständiges Leben führen zu können.
Wenn die Pflegebedürftigkeit in einem Maß erreicht, dass regelmäßige Hilfe im Alltag erforderlich ist, kann ein Pflegegrad (und damit verbundenes Pflegegeld) beantragt werden.
Wann sollte bei psychischen Erkrankungen ein Pflegegrad beantragt werden?
Wenn eine Person körperliche Einschränkungen hat, sind diese oft auf den ersten Blick erkennbar. Psychische Erkrankungen hingegen sind oft schwer zu erkennen. Die Betroffenen haben keine offensichtlichen Verletzungen, keine fehlenden Körperteile oder andere sichtbare Anzeichen.
Das Umfeld kann oft nicht erkennen, welchen Leidensdruck die Betroffenen erleben. Zu Beginn einer psychischen Erkrankung können die Symptome von den Angehörigen oft nicht richtig interpretiert werden, da sie noch nicht in vollem Umfang ausgeprägt sind.
Das kann verschiedene Gründe haben:
- Die Kinder haben nicht oft Kontakt zum alleinlebenden Vater und bemerken daher seine Veränderungen nicht.
- Die Entwicklung der Krankheit verlief allmählich, so dass niemand sie wirklich bemerkte.
- Die Symptome sind noch nicht stark ausgeprägt oder sie sind vage.
- Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Idee, dass eine ernsthafte psychische Erkrankung hinter dem veränderten Verhalten steckt, verdrängt wird. Psychische Probleme sind oft mit Scham verbunden und werden deshalb oft nicht angesprochen.
Anfangs wundert man sich vielleicht darüber, warum der Betroffene sich zurückzieht, plötzlich sein Verhalten ändert, Termine verpasst oder nicht ans Telefon geht.
Frühe Anzeichen für psychische Erkrankungen können vielfältig sein und variieren je nach Art der Störung. Einige allgemeine Anzeichen können jedoch darauf hinweisen, dass jemand möglicherweise eine psychische Erkrankung entwickelt:
- Verändertes Verhalten oder Persönlichkeitsveränderungen, wie plötzliche Rückzug, erhöhte Reizbarkeit oder Aggressivität.
- Stimmungsschwankungen, anhaltende Traurigkeit oder übermäßige Ängstlichkeit.
- Schwierigkeiten beim Bewältigen von Alltagsaufgaben oder bei der Konzentration.
- Schlafstörungen, wie Schlaflosigkeit oder vermehrtes Schlafen.
- Verlust des Interesses an früheren Hobbys oder Aktivitäten.
- Körperliche Beschwerden ohne erkennbare medizinische Ursache, wie Kopfschmerzen oder Magenprobleme.
- Sozialer Rückzug, Vermeidung von sozialen Interaktionen oder Isolation.
- Zunehmender Substanzmissbrauch, wie Alkohol- oder Drogenkonsum.
- Gedanken an Selbstverletzung oder Suizid.
- Schwierigkeiten, Emotionen zu regulieren oder extreme emotionale Reaktionen auf Alltagssituationen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Vorhandensein dieser Anzeichen nicht zwangsläufig bedeutet, dass jemand eine psychische Erkrankung hat, aber sie können auf eine potenzielle Notwendigkeit hinweisen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und weitere Untersuchungen durchzuführen.
Je länger psychische Erkrankungen anhalten und je mehr sie das Wohlbefinden des Betroffenen beeinflussen, desto schwieriger kann die Situation auch für pflegende Angehörige und das familiäre Umfeld werden.
Ein Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegradantrag) aufgrund einer psychischen Erkrankung kann notwendig sein, wenn:
- Der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, allein zu leben oder seinen Alltag zu bewältigen.
- Die Betreuung und Anleitung durch pflegende Angehörige erforderlich wird.
- Das Voranschreiten der Erkrankung konkrete Auswirkungen auf die Pflege des Betroffenen hat. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass der Betroffene plötzlich das Essen verweigert, die Körperpflege vernachlässigt oder die Kommunikation beeinträchtigt ist.
Tipps zur Beantragung eines Pflegegrades aufgrund psychischer Erkrankung
Bei der Zuweisung eines Pflegegrades spielt nicht die spezifische Krankheit oder Diagnose eine Rolle, sondern vielmehr das Ausmaß der Selbstständigkeit und die damit verbundenen Einschränkungen. Die Beantragung eines Pflegegrades bei psychischen Erkrankungen verläuft genauso wie bei jeder anderen Erkrankung.
Die Schwierigkeit beim Beantragen eines Pflegegrades für psychische Erkrankungen liegt darin, die Symptome und Schwierigkeiten dieser Erkrankung korrekt zu identifizieren und bei der Bewertung deutlich zu machen.
Das eigentliche Problem besteht jedoch darin: Als Angehörige möchten wir sicherstellen, dass es unserem pflegebedürftigen Familienmitglied gut geht. Wir sehen die Hilfe und Unterstützung, die wir leisten, oft als selbstverständlich an. Man hört häufig Sätze wie: „Natürlich helfe ich meinen Eltern, das ist doch selbstverständlich.“
ABER: Wenn Sie die zusätzliche Hilfe und Unterstützung, die Sie Ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied geben, nicht angeben und bei der Begutachtung nicht hervorheben, wird Ihr Angehöriger niemals einen Pflegegrad erhalten. WARUM? Weil angenommen wird, dass er alles alleine schafft und keine Hilfe benötigt.
Hier sind einige Beispiele, die verdeutlichen, wo der erhöhte Pflegeaufwand liegt:
- Menschen mit Angstzuständen benötigen mehr Zuwendung. Sie müssen möglicherweise überzeugt werden, ihre Angst zu überwinden und Dinge zu tun, die sie ängstigen.
- Personen mit Demenz benötigen Hilfe bei der Auswahl ihrer Kleidung, da sie oft nicht mehr wissen, welche Kleidung angemessen ist.
- Depressive Menschen profitieren von sozialen Kontakten, schaffen es aber oft nicht, diese alleine zu pflegen. Daher muss die Pflegeperson alles koordinieren und den Betroffenen begleiten.
- Personen mit Suizidgedanken können das Essen und Trinken verweigern, was eine intensive Betreuung erfordert.
- Depressive Menschen haben oft keine Tagesstruktur und benötigen ständige Ermutigung und Unterstützung, um ihre täglichen Aufgaben zu bewältigen.
- Personen, die Medikamente selbst verwalten, können diese möglicherweise falsch einnehmen, was eine ständige Überwachung erfordert.
- Wenn Patienten die Pflege verweigern, ist ein erheblicher Zeitaufwand erforderlich, um sie zu überzeugen und zu unterstützen.
- Auch Autisten können je nach Schweregrad der Erkrankung einen Pflegegrad erhalten, wenn sie Unterstützung benötigen, um ihren Alltag zu bewältigen.
Die Liste könnte noch weitergehen, aber es ist wichtig zu erkennen, wie viel zusätzliche Unterstützung und Zeit bei psychisch erkrankten Menschen benötigt wird.
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Welcher Pflegegrad bei psychischer Erkrankung?
Bei der Zuweisung eines Pflegegrades spielt nicht die spezifische Krankheit oder Diagnose eine Rolle, sondern vielmehr das Ausmaß der Selbstständigkeit und die dadurch entstehenden Einschränkungen. Die Vorgehensweise für die Beantragung eines Pflegegrades bei psychischen Erkrankungen ist identisch mit der bei anderen Krankheiten.
Welche Pflegegrade gibt es?
Die Hilfsbedürftigkeit eines Menschen wird in die Pflegegrade 1-5 eingeteilt. Nach dem Sozialgesetzbuch gelten folgende Definitionen:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Kriterien für das Pflegegutachten
Bei der Zuteilung eines Pflegegrades werden verschiedene Kriterien beachtet, die durch ein Punktesystem beurteilt werden.
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegegrad bei psychischer Erkrankung abgelehnt
Von Jahr zu Jahr nimmt die Anzahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen zu. Wenn die Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist, sollte ein Pflegegrad beantragt werden. Allerdings wird der erste Antrag auf Pflegeleistungen häufig von der Pflegekasse abgelehnt. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel:
- Beeinträchtigung ist nicht schwerwiegend: Wenn durch die psychische Erkrankung keine bis kaum Unterstützung notwendig ist, wird der Pflegegrad in der Regel abgelehnt.
- Unzureichende Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung: Der medizinische Dienst kann es durch unzureichende Vorbereitung dazu kommen, dass die Notwendigkeit der Unterstützung im Alltag nicht so akut dargestellt wird, wie sie tatsächlich ist (bei privat versicherten erfolgt die Gutachtung durch den MEDICPROOF, bei gesetzlich versicherten der MDK). Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich deshalb gut auf die Begutachtung des MDK vorbereiten. Lesen Sie hier nach, wie Sie sich optimal vorbereiten können und vermeiden Sie, dass Ihr Pflegegrad unberechtigt abgelehnt wird.
- Falsche Darstellung der Pflegebedürftigkeit: Menschen mit psychischen Erkrankungen erleben gute und schlechte Tage. An manchen Tagen können sie kaum etwas selbst erledigen, an anderen Tagen geht es besser. Um am Tag der Begutachtung nicht als nachlässig oder untätig zu erscheinen, mobilisieren viele Betroffene alle ihre Kräfte, erklären dem Gutachter ihre Situation so gut wie möglich und richten ihre Wohnung ordentlich her. Der Gutachter sieht dann eine ordentliche Wohnung und eine Person, die anscheinend ihr Leben im Griff hat und soziale Kontakte pflegt. Eine Ablehnung des Pflegegrades ist in solchen Fällen wahrscheinlich. Es geht dabei nicht darum, die Wohnung absichtlich unordentlich zu lassen oder sich schlechter darzustellen, sondern darum, dass die Begutachtung so realitätsnah wie möglich ist. Der Gutachter muss in der Lage sein, die Situation des Betroffenen korrekt einschätzen zu können.
- Fehleinschätzung des Gutachters: Ein weiterer Grund ist, dass psychische Erkrankungen für den Gutachter nur schwer einzuschätzen sind. Offensichtliche körperliche Beeinträchtigungen sind leicht erkennbar, aber psychische Probleme wie Ängste oder Motivationslosigkeit fallen auf den ersten Blick meistens nicht auf. Daher kann es dem Gutachter schwerfallen eine Beurteilung darüber zu treffen, ob und in welchem Ausmaß eine Beeinträchtigung vorliegt.
- Fehlende Unterlagen: Ein Pflegegrad kann nicht erteilt werden, wenn die notwendigen medizinischen Unterlagen nicht eingereicht wurden. Somit ist es wichtig, dass alle Formalitäten zusammen abgegeben werden.
- Die Krankheit wurde nicht in vollem Maß dargestellt: Häufig ist es so, dass sich die Betroffenen für Ihre psychische Erkrankung schämen weshalb wichtige Details verschwiegen werden. Dadurch wird bei dem Gutachter der Eindruck erweckt, der Betroffene sei selbstständiger als er in Wirklichkeit ist.