Sie kennen einen Pflegebedürftigen oder sind vielleicht sogar selber einer mit dem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5?
Dann sind Sie hier richtig, denn seit dem 01. Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen mit so einem Pflegegrad ein Anrecht auf weiterführende Betreuungs – und Entlastungsleistungen.
Damit Sie diese in Anspruch nehmen können, müssen Sie sich nur einen geeigneten Dienstleister suchen, wie zum Beispiel uns :). Wir würden den Prozess dann für Sie umsetzten und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, bzw. Ihnen hierfür eine Rechnung stellen. Es ist nur ein Nachweis nötig, dass ein zertifizierter Dienst diese erbracht und in Rechnung gestellt hat.
Das Budget der Entlastungsleistungen läuft unabhängig von allen anderen Geldern der Pflegekasse somit ist eine Verrechnung seitens der Pflegekasse, zum Beispiel mit Ihrem Pflegegeld nicht möglich.
Das Gute an der regelmäßigen Anforderung der Entlastungsleistung ist, dass diese bei Ihnen zuhause stattfinden.