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In 3 Schritten zur kostenfreien Haushaltshilfe

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie unser Team prüfen, ob Sie kostenfreien Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben.

Beratungsgespräch

Wir beraten Sie zu unseren Leistungen, sowie der Kostenübernahme. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit den Kostenträgern.

Hilfe vor Ort

Nach Abwicklung aller Formalitäten beginnt umgehend die Betreuung durch eine qualifizierte Haushaltshilfe vor Ort.

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Unsere Hilfe im Überblick:

Unsere Leistungen:

Wir arbeiten mit allen Krankenkassen

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Karriere bei der Agentur für Haushaltshilfe GmbH

Lust auf neue Herausforderungen? Wir stellen ein!

Ausbildung, Duales Studium, Haushalts- und Alltagshelfer oder eine Karriere als Teamleitung. Die Agentur für Haushaltshilfe wächst und sucht kompetente, zuverlässige und engagierte Mitarbeiter. Schauen Sie in unserem Karrierebereich vorbei und bewerben Sie sich noch heute. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Häufige Fragen / F.A.Q.

Wir sind über das Land NRW zertifiziert als Einrichtung zur Alltagshilfe. Um die Qualität und die fachliche Eignung der vorhandenen Anbieter zu gewährleisten, gibt es einen umfangreichen Zertifizierungsprozess, welcher bei den jeweiligen Trägern des Landes nachzuvollziehen ist. Nach erfolgreichem Abschluss sind wir dazu berechtigt Betreuungs- und Entlastungsleistungen anzubieten.

Nein! Sollten Sie unsere Hilfe nicht mehr nutzen wollen, teilen Sie das entweder unserer Bezirksleitung oder unserem Büro mit. Unsere Kunden sind nicht an einen Vertrag gebunden, da wir uns von den Kunden nur die Abtretungserklärung unterzeichnen lassen. Diese beinhaltet Name, Anschrift, Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegegrad, das aktuelle Guthaben unserer Kunden und die Datenschutzerklärung. Somit könnten Sie jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden, ohne an einen Vertrag gebunden zu sein.

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich. Wir rechnen in Nordrhein-Westfalen mit Ihrer Pflegekasse einen Stundensatz von 36,00 Euro brutto zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von 5,00 Euro/Anfahrt ab. Bei 99 % unserer neuen Kunden besteht ein Guthaben aus den Vormonaten, da der Betrag nicht in Anspruch genommen wurde. Dieses vorhandene Guthaben planen wir mit Ihnen. Wir prüfen ebenfalls welche weiteren Budgets aus der Pflegeversicherung für Sie in Frage kommen. Unsere Kunden kommen somit im Schnitt auf einen Hilfeumfang von 8- 10 Stunden pro Monat voll finanziert über Ihre Pflegekasse.

Ja! Absolut! Da wir nicht pflegerisch tätig werden und der Pflegedienst in der Regel zeitlich sehr eng bemessen ist, macht es absolut Sinn beides parallel in Anspruch zu nehmen. Oft versorgt der Pflegedienst Sie geeignet medizinisch und trotzdem bleiben viele Dinge im Haushalt liegen. Hier kümmern wir uns gerne darum.

Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 b SGB XI) ist festgeschrieben, dass alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1, Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich haben. Bis zu 1.500 € im Jahr. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Sachleistung, die nicht auf das Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages ist für alle Pflegegrade gleich.

Nicht genutzte Entlastungsleistungsbeträge eines Monats können angespart werden und summieren sich bei der Pflegekasse. Diese können später vollumfänglich genutzt werden. Der Anspruch auf nicht genutzte Beträge verfällt in der Regel erst zum 30.06. des Folgejahres.

Ja! Unser Anspruch ist es, Ihnen regelmäßig wiederkehrend die gleiche Helferin zu schicken. Sie sollen Vertrauen aufbauen und sich wohlfühlen können!

Im Erstgespräch mit unseren Teamleitern füllen Sie unsere Abtretungserklärung aus. Gleichzeitig setzen wir uns mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und stellen die für Sie geltenden Ansprüche fest. Unsere Abtretungserklärung reicht dann aus, um dauerhaft Entlastungsleistungen mit Ihrer Pflegeversicherung abzurechnen.

In der ersten Woche Abwesenheit stellen wir in der Regel keine Ersatzhelferin. Sollten Sie unbedingt Hilfe benötigen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Ab der zweiten Woche Abwesenheit stellen wir in Absprache mit Ihnen eine Ersatzhelferin, so lange bis Ihre gewohnte Helferin wieder zur Verfügung steht.

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