Häusliche Pflege: Wichtige Tipps für die optimale Betreuung zu Hause

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Die allermeisten Menschen, insbesondere betroffene pflegebedürftige Personen und ihre Familien, bevorzugen die häusliche Pflege, da die eigene Wohnung Vertrautheit und Selbstbestimmung bietet. Mehr als 4,8 Millionen pflegebedürftige Personen in Deutschland werden aktuell zuhause gepflegt, das sind über 85 Prozent aller Pflegebedürftigen. Das deutsche Pflegesystem räumt der häuslichen Pflege systematisch Vorrang ein, da sie den Wünschen der meisten Betroffenen entspricht. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was häusliche Pflege wirklich bedeutet, welche Unterstützung und Pflegeleistungen für alle betroffenen Personen und ihre Pflegepersonen möglich sind und wie Sie diese bekommen. Es ist wichtig, die Pflegesituation gut zu organisieren und alle verfügbaren Angebote, Informationen und…

Pflegekraft umarmt lächelnde Frau in heller Küche
Inhaltsverzeichnis

Die allermeisten Menschen, insbesondere betroffene pflegebedürftige Personen und ihre Familien, bevorzugen die häusliche Pflege, da die eigene Wohnung Vertrautheit und Selbstbestimmung bietet.

Mehr als 4,8 Millionen pflegebedürftige Personen in Deutschland werden aktuell zuhause gepflegt, das sind über 85 Prozent aller Pflegebedürftigen. Das deutsche Pflegesystem räumt der häuslichen Pflege systematisch Vorrang ein, da sie den Wünschen der meisten Betroffenen entspricht.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was häusliche Pflege wirklich bedeutet, welche Unterstützung und Pflegeleistungen für alle betroffenen Personen und ihre Pflegepersonen möglich sind und wie Sie diese bekommen. Es ist wichtig, die Pflegesituation gut zu organisieren und alle verfügbaren Angebote, Informationen und Beratung zu nutzen, um eine dauerhafte Versorgung sicherzustellen.

Häusliche Pflege: Was steckt dahinter?

Häusliche Pflege umfasst alle Hilfs- und Unterstützungsleistungen für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können, aber weiterhin in ihrer eigenen Wohnung oder bei Angehörigen leben möchten.

Es geht hier nicht um die Heilung einer Krankheit, sondern um die Unterstützung der eigenen Lebensführung.

Leistungen der häuslichen Pflege

Die Leistungen der häuslichen Pflege werden klassischerweise in vier Bereiche unterteilt:

1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)

Hier geht es um die Hygiene und die Grundbedürfnisse:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren.
  • Ernährung: Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfe bei der Aufnahme.
  • Ausscheidung: Hilfe beim Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzmaterial.
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umsetzen, An- und Auskleiden.

2. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Hier geht es um die psychische und soziale Unterstützung:

  • Hilfe bei der Orientierung und Tagesstrukturierung
  • Begleitung bei Spaziergängen oder zu Terminen
  • Unterstützung bei Hobbys oder sozialen Kontakten

3. Hauswirtschaftliche Versorgung

Zur häuslichen Pflege gehört zudem die hauswirtschaftliche Versorgung, damit das Wohnumfeld sauber und sicher bleibt:

Wer braucht häusliche Pflege?

Jeder mit einem offiziell anerkannten Pflegegrad hat Anspruch auf die häusliche Pflege. Konkret bedeutet dies also, dass der Hilfebedarf durch den medizinischen Dienst festgestellt worden sein muss. Dabei richtet sich die häusliche Pflege vor Allem an Senioren mit körperlichen Gebrechen, Menschen mit Demenz, chronisch Kranke oder Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen.

Wer übernimmt die häusliche Pflege?

Die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt meist durch die Kombination verschiedener Helfer:

  1. Angehörige/Laienpflege: Partner, Kinder, Nachbarn oder Freunde übernehmen die Pflege, oft unterstützt durch das Pflegegeld.
  2. Ambulante Pflegedienste: Professionelle Pflegekräfte kommen ins Haus. Die Abrechnung erfolgt über Pflegesachleistungen.
  3. Alltagsbegleiter/Haushaltshilfen: Unterstützen speziell bei der Hauswirtschaft oder Betreuung, diese kann durch den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanziert werden.
  4. 24-Stunden-Betreuung: Meist Betreuungskräfte, die im Haushalt mitleben. Rechtlich handelt es sich hier oft um eine Mischform, die privat oder über Pflegegeldanteile finanziert wird.

Finanzierung im Überblick

  • Pflegegeld: Wenn Sie sich privat (durch Angehörige) pflegen lassen.
  • Pflegesachleistung: Wenn ein Profi-Dienst kommt.
  • Kombinationsleistung: Ein Mix aus beidem.
  • Pflegehilfsmittel: Zum Beispiel Pflegebetten, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe (bis zu 42 €/Monat pauschal).

Häusliche Pflege vs. häusliche Krankenpflege

Um die Unterschiede und das Zusammenspiel dieser beiden Unterstüzungsangebote, muss folgender Unterschied verdeutlicht werden: Die häusliche Krankenpflege der Krankenversicherung will Sie gesund machen oder eine Verschlimmerung verhindern, während die häusliche Pflege der Pflegeversicherung Ihren Alltag absichert, wenn Sie dauerhaft eingeschränkt sind.

Hier ist die detaillierte Aufschlüsselung:

1. Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)

Diese Leistung wird von der Krankenkasse finanziert.

Voraussetzung: Eine ärztliche Verordnung, es ist also kein Pflegegrad erforderlich.

  • Die drei Leistungsarten:
    1. Behandlungspflege: Medizinische Maßnahmen zur Versorgung. Dazu zählen z. B. Verbandswechsel, Insulingabe, Medikamentengabe und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen.
    2. Grundpflege & Hauswirtschaft: Nur dann, wenn sie dazu dient, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, hier wird dann von der Krankenhausvermeidungspflege gesprochen.
    3. Sicherungspflege: Wenn die Pflege notwendig ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung abzusichern.
  • Dauer: Zeitlich begrenzt und oft nur für einige Wochen nach einer OP oder während einer akuten Krankheitsphase.
  • Kosten: Die häusliche Krankenpflege wird von der Krankenkasse gezahlt, jedoch leistet der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 € pro Verordnung plus 10 % der Kosten für max. 28 Tage im Jahr.

2. Häusliche Pflege

Diese Leistung wird von der Pflegekasse finanziert. Das deutsche Pflegesystem sieht die häusliche Pflege als bevorzugte Versorgungsform und stellt dafür verschiedene Pflegeleistungen bereit, die sich an pflegebedürftige Personen und ihre Familien und Pflegepersonen richten.

  • Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad.Kernbereiche:
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Hilfe beim Waschen, Duschen oder auch Zähneputzen.
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Hilfe bei der Gestaltung des Alltags, Begleitung bei Spaziergängen.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Kochen, Reinigen der Wohnung, Einkaufen.Leistungsformen:
  • Pflegegeld: Für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
  • Pflegesachleistung: Für den Einsatz eines professionellen Pflegedienstes.
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade.

Pflegeleistungen umfassen verschiedene Angebote wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Kombinationsleistung, bei der Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombiniert werden können. Das zur Verfügung stehende Budget kann flexibel für diese Leistungen genutzt werden. Die Höhe der Pflegeleistungen steigt in der Regel mit dem Pflegegrad.

Die Pflegeversicherung unterstützt auch, wenn sich pflegebedürftige Personen dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt zu werden. Für Pflegegeldbezieher ist es verpflichtend, mindestens einmal halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen.

Häusliche Pflege und häusliche Krankenpflege im Vergleich

Merkmal Häusliche Krankenpflege Häusliche Pflege
Zuständigkeit Krankenkasse Pflegekasse
Ziel Heilung / Sicherung der Therapie Kompensation von Defiziten im Alltag
Bedarf durch Ärztliche Verordnung MD-Gutachten (Pflegegrad)
Schwerpunkt Medizinische Hilfe (Spritzen, Wunden) Alltagshilfe (Hygiene, Haushalt)
Zeitraum Akut, vorübergehend Dauerhaft

Ab wann lohnt sich häusliche Pflege?

Die kurze Antwort: früher, als viele denken.

Häusliche Pflege beginnt nicht erst bei Pflegegrad 4 oder wenn jemand das Bett nicht mehr verlassen kann. Sie beginnt dann, wenn der Alltag schwerer wird. Nach einem Unfall. Nach einer OP. In der Schwangerschaft, wenn die Hausarbeit zur Last wird. Oder einfach dann, wenn die eigenen Kräfte nachlassen.

Gerade zu Beginn ist es wichtig, frühzeitig Beratung und Informationen zu allen verfügbaren Angeboten einzuholen, um die passende Unterstützung für pflegebedürftige Personen und Pflegepersonen zu finden. Professionelle Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern kann für die langfristige häusliche Pflege und das Wohl aller Beteiligten notwendig sein.

Häusliche Pflege und das neue BEEP-Gesetz 2026

Ab 2026 bringt das BEEP-Gesetz konkrete Erleichterungen für die häusliche Pflege:

  • Präventionsangebote kommen nach Hause: Gesundheitsförderung findet jetzt direkt im Wohnumfeld statt
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): können einfacher genutzt werden
  • Verhinderungspflege wird flexibler: klare Abrechnungsfristen, weniger Bürokratie
  • Beratungsbesuche werden vereinheitlicht: eine Anlaufstelle statt vieler Stellen

Die neuen Angebote und Beratungsleistungen stehen allen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen offen. Sie umfassen neben der klassischen Pflege auch vielfältige Betreuungsangebote und professionelle Beratung, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Verhinderungspflege: Eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung

Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung, übernimmt eine Vertretung die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Bis zu 6 Wochen/Jahr, finanziert mit bis zu 3.539 €. Die Verhinderungspflege kann dabei auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Neben Angehörigen können auch Freunde, Nachbarn oder andere Personen die Betreuung übernehmen. Die Verhinderungspflege steht allen pflegebedürftigen Personen und ihren Pflegepersonen zur Verfügung, um betroffene Familien zu entlasten.

Ambulanter Pflegedienst oder Haushaltshilfe – was passt wann?

Pflegedienst: wenn Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung nötig sind. Die Höhe der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst wird dabei vor allem durch die Häufigkeit und Dauer der Einsätze bestimmt. Das Budget für Pflegeleistungen kann flexibel für verschiedene Angebote wie Pflegedienst, Betreuung oder Haushaltshilfe genutzt werden. Pflegebedürftige Personen und ihre Pflegepersonen profitieren von einer Vielzahl an Pflegeleistungen und Betreuungsangeboten, die allen betroffenen Personen offenstehen.

Haushaltshilfe: Wenn Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen und echte menschliche Zuwendung gefragt sind.

Tipps für pflegende Angehörige

  • Kostenlose Pflegeberatung nutzen: Für alle Pflegepersonen und pflegebedürftigen Personen ist eine umfassende Beratung besonders wichtig. Nutzen Sie die Beratung, um aktuelle Informationen und praktische Infos zu allen Leistungen und Angeboten der häuslichen Pflege zu erhalten. Die Beratung kann vor Ort oder per Videokonferenz erfolgen und hilft, die Qualität der Pflege zu sichern.
  • Pflegekurse und Unterstützungsangebote: Angehörige, Familien, Freunde und Nachbarn können an speziellen Pflegekursen teilnehmen, um praktische Hilfe und Informationen zur Pflege von pflegebedürftigen Personen zu bekommen. Diese Angebote richten sich an alle betroffenen Personen, die in die Pflege eingebunden sind.
  • Eigene Grenzen ernst nehmen: Suchen Sie rechtzeitig Unterstützung durch Verhinderungspflege, wenn die Belastung zu groß wird. Offene Kommunikation über Probleme und Bedürfnisse mit anderen Pflegepersonen, Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn hilft, passende Angebote zu finden und Überlastung zu vermeiden.
  • Haushalt nicht alleine stemmen: Professionelle Hilfe durch eine Haushaltshilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern für die langfristige Pflege und das Wohl aller Beteiligten wichtig.

Häufig gestellte Fragen zur Häuslichen Pflege

Der erste Schritt ist ein Gespräch mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegeberatungsdienst. Sie haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, diese Beratung ist kostenlos und hilft, einen Versorgungsplan für alle pflegebedürftigen Personen zu erstellen. Dabei werden alle relevanten Informationen, Angebote und Pflegeleistungen für betroffene Personen und ihre Pflegepersonen besprochen.

Das hängt vom Pflegegrad und den beantragten Leistungen ab. Die Höhe der Pflegeleistungen steigt in der Regel mit dem Pflegegrad. In vielen Fällen werden die Kosten vollständig oder anteilig von Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen. Das Budget für Pflegeleistungen kann flexibel für verschiedene Angebote genutzt werden.

Verhinderungspflege greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.
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