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Wer benötigt Entlastung und wie bekommt man diese kostenlos?

Inhaltsverzeichnis

Natürlich wollen viele ihre Familie und Angehörige solange es geht unterstützen. Doch dies kann manchmal sehr anstrengend sein und das kann man niemandem verübeln, denn jeder braucht mal eine Pause!

Wir können Ihnen Entlastung voll finanziert über die Pflegekasse schaffen. Denn es gibt die Entlastungsleistungen, welche jeder Person ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125€ monatlich zusteht.

Sie bestimmen Ihren individuellen Entlastungsumfang. Egal ob stundenweise Verhinderung oder eine ganze Woche Auszeit.

Für Menschen mit einem Pflegegrad kann die Hausarbeit zu einer großen Herausforderung werden. Denn:

  • Es fällt einfach nicht mehr so leicht sich zu bücken oder sich zu strecken
  • Das Putzen der Wohnung oder des Hauses, das Waschen der Wäsche oder das Bügeln der Wäsche wir immer anstrengender
  • Kochen der Mahlzeiten wird zu einer kraftraubenden Tätigkeit

Dadurch bleibt kaum Zeit und auch Kraft für andere Tätigkeiten.

Angehörige leisten meistens die größte Hilfe und geben ihr Bestes! Doch auch der Ehepartner wird, auch ohne einen Pflegegrad, älter. Dadurch fallen die Tätigkeiten ebenfalls nicht mehr so leicht von der Hand wie früher.

Zusätzlich hat der Ehepartner aber auch ein eigenes Leben und somit Termine wie Friseur, Arztbesuche oder die Pflege sozialer Kontakte oder die Person benötigt einfach mal eine Auszeit um neue Energie zu tanken.

Bei genau solchen Fällen kommen wir ins Spiel!

Denn wir möchten ihnen helfen, damit Sie so lange wie möglich zu Hause, im gewohnten Lebensumfeld, bei Ihren Angehörigen, Nachbarn und Freunden bleiben können.

Übrigens!

Besitzen Sie Ihren Pflegegrad vielleicht schon länger, weil Sie bis jetzt noch nichts von Ihrem Recht auf Pflegeleistung gehört haben?

Dann aufgepasst!

Es hat sich dann nämlich ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse angesammelt. Diese Leistung sammelt sich bis zu einem ganzen Jahr an und Ihnen stehen per sofort bis zu 1.500 Euro (12 Monate x 125 €) zur Verfügung. Das Guthaben verfällt also nicht am Ende eines Monats, sondern summiert sich bis zum 30.06. des Folgejahres. So können Sie zusammen mit Ihrem Teamleiter einen Bedarfsplan ermitteln.

Wir schaffen diese Entlastung voll finanziert über die Pflegekasse und ganz Ihren wünschen angepasst.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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