Schwangerschaft: Welche Beschäftigungsverbote gibt es?

Inhaltsverzeichnis

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schwangere Frauen, frisch gebackene Mütter und stillende Frauen dürfen nicht arbeiten, wenn dies ein Gesundheitsrisiko oder eine unverantwortliche Gefahr für die Mutter oder ihr Kind darstellen würde.
  • Die Höchstarbeitszeit ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind, dürfen Sie nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und nicht mehr als 80 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten. Wenn Sie älter als 18 sind, dürfen Sie nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag und maximal 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten.
  • Sind Sie bei der Arbeit besonderen Belastungen ausgesetzt sind, die ein unverantwortliches Risiko darstellen, dürfen Sie nicht arbeiten. Dies gilt für Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko. Dazu zählen Jobs in folgenden Bereichen: Akkord- und Fließbandarbeit, Nachtarbeit, Sonn- oder Feiertagsarbeit.
  • Auch Berufe, die folgenden Maschinen, Gefahrstoffen und Lasten ausgesetzt sind, werden vom Gesetz geschützt: Gefahrstoffe, Lasten über 5 Kilogramm ohne mechanische Hilfsmittel, strecken, bücken und/oder hocken, Geräte oder Maschinen, die Ihre Füße besonders belasten, Autofahren.
  • Ein medizinisches Beschäftigungsverbot wird von einem Arzt festgelegt, zum Beispiel im Falle von Komplikationen während der Schwangerschaft. Es hängt davon ab, ob Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes gefährdet ist. Achtung: Ihr Arbeitgeber kann eine Nachuntersuchung durch einen anderen Arzt verlangen, wenn er Zweifel an der Gültigkeit des Attestes hat.

 

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Das Beschäftigungsverbot ist ein grundlegender Begriff im deutschen Arbeitsrecht, denn es schützt die Rechte des Arbeitnehmers, indem es dem Arbeitgeber verbietet, seine Arbeitnehmer mit einer Erwerbstätigkeit zu beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot entbindet den Arbeitnehmer somit von seiner Arbeitspflicht und hebt seine spätere Fähigkeit auf, eine weitere Tätigkeit oder Arbeit zum Wohle des Arbeitgebers zu leisten. Beschäftigungsverbote sind somit ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts, der den Arbeitnehmern mehr Schutz bietet und sie vor repressiven Praktiken am Arbeitsplatz bewahrt.

 

Rechtsgrundlagen des Beschäftigungsverbots

 

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, seine schwangeren Mitarbeiterinnen vor unverantwortlichen Gefahren zu schützen, indem er zunächst den Arbeitsplatz umgestaltet. Wenn dies nicht möglich ist, muss eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In Fällen, in denen die zuständige Aufsichtsbehörde es für erforderlich hält, kann sie auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen, um schwangere Frauen vor unverantwortlichen Gefahren zu schützen.

 

Darüber hinaus können Ärzte auf der Grundlage des individuellen Gesundheitszustands der Schwangeren ein ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Schutz schwangerer Frauen vor unverantwortlichen Gefahren am Arbeitsplatz sollte Vorrang haben und als unverzichtbar am Arbeitsplatz angesehen werden.

 

Beschäftigungsverbote für werdende Mütter, die von Arbeitgebern oder den zuständigen Aufsichtsbehörden ausgesprochen werden, basieren nicht auf dem Gesundheitszustand einer Person, sondern auf ihrer beruflichen Verantwortung. Befindet sich die betreffende Person jedoch in einer Situation, in der ihre Gesundheit oder die ihres ungeborenen Kindes aufgrund ihrer Arbeit gefährdet ist, dann gelten medizinische Beschäftigungsverbote.

 

Beschäftigungsverbote bestehen, um die Sicherheit und das Wohlergehen einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft, der Geburt und der Stillzeit zu schützen. Arbeitgeber sollten jede ihnen zur Verfügung stehende Möglichkeit nutzen, um eine schwangere Arbeitnehmerin weiterzubeschäftigen und zu schützen.

 

Was ist das vorläufige Beschäftigungsverbot?

Wenn Ihr Arbeitgeber es versäumt hat, die neuen Mutterschutzgesetze einzuhalten, kann er verpflichtet sein, ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot auszusprechen, bis alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. In dieser Situation ist es wichtig, die zuständige Aufsichtsbehörde um Rat zu fragen oder sogar einen Gynäkologen aufzusuchen, um ein angemessenes vorläufiges Beschäftigungsverbot zu bescheinigen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Sicherheit und die Ihres Babys gewährleistet ist und dass alle gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

 

Höchstarbeitszeiten für schwangere Frauen

Die Höchstarbeitszeit wird durch das Mutterschutzgesetz geregelt, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Je nach Alter dürfen Arbeitnehmerinnen unter 18 Jahren nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und nicht mehr als 80 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten, während Arbeitnehmerinnen über 18 Jahren nicht mehr als 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten dürfen.

 

Insbesondere darf die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit im Monatsdurchschnitt nicht überschritten werden. Ruhepausen und Fahrtzeiten sind von der Gesamtarbeitszeit ausgeschlossen. Wenn eine Person bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, müssen die Arbeitszeiten zusammengelegt und der Hauptarbeitgeber darüber informiert werden.

 

Arbeitsbedingungen im Mutterschutz

Für Frauen im Mutterschutz gelten besondere Auflagen, die es für Arbeitgeber einzuhalten gibt. Zielsetzung ist hier der umfassende Schutz der Mutter und des Ungeborenen. Sollten Sie beruflich in Bereichen tätig sein, die als unverantwortbare Gefährdung gelten, dürfen Sie nicht arbeiten.

 

Dies gilt für:

  • Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr,
  • Akkord-Arbeit/Fließbandarbeit,
  • Nachtschichten in der Zeit zwischen 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr,
  • Arbeiten an Sonn- und gesetz. Feiertagen,
  • Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (Strahlung, Staub, Gasen, Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen, Lärm oder infektiösem Material),
  • Arbeiten, die gelegentliches oder dauerhaftes Heben von mehr als 5 Kilogramm ohne Hilfsmittel erfordern,
  • Arbeiten, in denen Sie sich ständig strecken, bücken oder hocken müssen,
  • Arbeiten mit Geräten und Maschinen, die ihre Füße in besonderem Maße belasten,
  • Arbeiten, die eine Berufskrankheit auslösen können,
  • Beförderungsmittel selbst führen und einsetzen.
  • Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat gilt darüber hinaus, dass alle Arbeiten, die stehend länger als 4 Stunden ausgeübt werden, untersagt sind.

 

Arbeiten am Wochenende oder in der Nacht können von Ihnen erledigt werden, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären und Ihnen keine weiteren Gefahren drohen. Der Arbeitgeber darf Sie jedoch nicht verpflichtend einsetzen, Nacht und Wochenendarbeiten sind nur mit Ihrer Zustimmung erlaubt. Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und Kündigungsschutz.

 

Ärztliche Beschäftigungsverbote sollen die Gesundheit und Sicherheit von Schwangeren und ihren Kindern schützen, indem sie sicherstellen, dass sie bei der Arbeit keinen unangemessenen Risiken ausgesetzt sind. Die Einhaltung des Verbots durch den Arbeitgeber wird durch ein ärztliches Attest sichergestellt, in dem detailliert dargelegt wird, inwiefern die Fortsetzung der Beschäftigung ein Risiko für Mutter und Kind darstellt. Der Arbeitgeber muss sich an die Einschränkungen halten, die das ärztliche Verbot mit sich bringt.

 

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot ist eine ernste Angelegenheit mit potenziell weitreichenden Folgen. Sollte Ihr Arzt feststellen, dass eine solche Maßnahme zum Schutz Ihrer Gesundheit oder der Gesundheit Ihres Kindes notwendig ist, wird Ihnen ein entsprechendes Attest ausgestellt. Sollten Sie eine solche Bescheinigung benötigen, kann sie von jedem qualifizierten Arzt ausgestellt werden – unter anderem von Gynäkologen, Orthopäden und Neurologen. Die Kosten für diese Bescheinigungen werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Normale Krankschreibungen hingegen sind unter diesen Umständen nicht anwendbar.

 

Unabhängige Überprüfung des ärztlichen Beschäftigungsverbots

Arbeitgeber haben das Recht, sich zu erkundigen, ob das ärztliche Beschäftigungsverbot weiterhin vorliegt oder gar überhaupt vorliegt. Sollte Ihr Arbeitgeber Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung über das ärztliche Beschäftigungsverbot haben, kann er eine ärztliche Nachuntersuchung verlangen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber nicht einen bestimmten Arzt – z. B. ein Betriebsarzt – für die ärztliche Untersuchung aufzwingen darf. Sie haben weiterhin das Recht, ihren behandelnden Arzt selbst zu wählen. Sollte ein Arbeitgeber außerdem Folgeuntersuchungen verlangen, muss er für die damit verbundenen Kosten aufkommen.

 

Beschäftigungsverbot: Anspruch auf Unterstützung im Alltag & Haushalt

Ein Beschäftigungsverbot wird in vielen Berufen nur bei akuter Gefährdung ausgesprochen oder bei akuter medizinischer Indikation. Sollten Sie nicht mehr selbstständig in der Lage sein Haushalt und Alltag zu bestreiten durch Folgen der Schwangerschaft, so steht Ihnen gesetzlich Anspruch auf Unterstützung im Alltag und Haushalt zu.

 

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