Kostenlose Haushaltshilfe: Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Das Wichtigste auf einen Blick

Inhaltsverzeichnis

Wenn wir Entscheidungen über unsere Gesundheit treffen, möchten die meisten von uns das tun, was für uns und unsere Angehörigen am besten ist. Für viele Menschen bedeutet das, dass sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht haben. Erfahren Sie jetzt, worauf Sie achten sollten!

 

Was ist eine Patientenverfügung?

Für den Fall eines medizinischen Notfalls ist es ratsam, die wichtigsten Fragen im Voraus zu klären. Denn wenn jemand aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, geht die Verantwortung auf Familienmitglieder oder Freunde über – und die fühlen sich in dieser Situation möglicherweise überfordert.

In Deutschland dürfen medizinische und pflegerische Maßnahmen nur durchgeführt werden, wenn der Patient – oder sein gesetzlicher Vertreter – einwilligt. Die einzige Ausnahme ist ein akuter Notfall. Mit einer Patientenverfügung geben Sie vorab Ihr Einverständnis, welche Therapien durchgeführt werden dürfen. Das kann Ihre Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit enorm entlasten.

Es ist wichtig, diese Gespräche zu führen, solange alle Beteiligten noch gesund und in der Lage sind, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Auf diese Weise gibt es keine Überraschungen, und jeder weiß, was auf ihn zukommt. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, Ihren Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft zu fragen.

 

Explizite Anweisungen in der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung für den Fall festzulegen, dass Sie handlungsunfähig werden und Ihre Entscheidungen nicht mehr selbst mitteilen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie so genau wie möglich festlegen, was Sie wollen und was nicht. Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte ein lebenswertes Leben führen“ oder „Ich möchte nicht an Schläuche angeschlossen werden“ sind im Notfall nicht ausreichend – und auch für eine Patientenverfügung nicht hilfreich.

 

Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Sie genau angeben, was in welchem Fall geschehen soll. Wenn Sie zum Beispiel nach einem Schlaganfall im Koma liegen, müssen Sie angeben, ob Sie künstlich beatmet oder ernährt werden wollen. Der folgende Leitfaden erklärt, was Sie beim Verfassen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beachten müssen.

 

Was muss in einer Patientenverfügung genau drinstehen?

Zu den wichtigsten Formalitäten für eine Patientenverfügung gehören Ihr vollständiger Name, Ihre derzeitige Adresse sowie Ihr Geburtsort und -datum. Darüber hinaus sollten Sie die Situation, in der die Patientenverfügung wirksam werden soll, genau beschreiben, zum Beispiel im Koma oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit.

 

Dann geht es um die Frage, ob Wiederbelebungsmaßnahmen oder lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder welche schmerzstillenden Verfahren angewendet werden sollen. Hier sollten Sie auch genau angeben, ob Sie künstlich ernährt werden wollen oder ob nur Ihr Durst gestillt werden soll.

 

Eine Patientenverfügung zu verfassen, ist eine schwierige Entscheidung, aber eine wichtige. Indem Sie Ihre Wünsche im Voraus festlegen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen in der Lage sind, die Entscheidungen zu treffen, die Sie für den Fall wünschen, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu treffen. Dies kann alles umfassen, von medizinischen Eingriffen bis hin zu religiöser Unterstützung. Auch wenn es schwierig sein mag, über diese Dinge nachzudenken, ist es wichtig, für den Ernstfall einen Plan zu haben.

 

Das Bayerische Justizministerium stellt eine kostenlose Broschüre mit Formularen für eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zur Verfügung. Dies kann eine hilfreiche Ressource für die ersten Schritte sein. Auch wenn es nicht leicht ist, darüber zu sprechen, kann ein solches Gespräch mit Ihren Angehörigen Ihnen die Gewissheit geben, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Suchen Sie daher rechtzeitig den offenen Dialog mit ihren Liebsten.

 

Brauche ich eine Patientenverfügung trotz Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Dokument, mit dem Sie eine andere Person beauftragen können, Entscheidungen über Ihre medizinische Versorgung zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, das Ihre Wünsche für die medizinische Behandlung für den Fall festhält, dass Sie diese nicht mehr selbst äußern können. Beide Dokumente sind wichtige Instrumente, um sicherzustellen, dass Ihre Familie weiß, was Sie im Falle eines medizinischen Notfalls wollen. Von daher benötigen Sie beide Dokumente im Ernstfall. Sie behandeln formal juristisch artverwandte, aber nicht identische Inhalte.

 

Ist eine Patientenverfügung bindend?

Eine Patientenverfügung ist bindend. Für Ärzte, Angehörige und Betreuer. Es kann jedoch Situationen geben, in denen beispielsweise ein Notarzt eine Patientenverfügung nicht kennt und lebensrettende Maßnahmen einleitet. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Notizzettel in der Brieftasche oder im Portemonnaie mit sich zu führen, aus dem hervorgeht, dass Sie eine geltende Patientenverfügung verfasst haben. Auf diese Weise werden Ihre Wünsche respektiert, wenn etwas passiert und Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen.

Beitrag teilen:
Haushaltshilfe benötigt? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

*Pflichtfelder
**Wir verarbeiten und speichern Deine Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Beratung. Wir geben Deine Daten nicht weiter. Sie können der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit per E-Mail an datenschutz@afh-nrw.de widersprechen. In diesem Fall werden wir die zu ihnen gespeicherten Daten umgehend fristgerecht löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind. Weitere Informationen, auch etwa über weitere Rechte, die ihnen zum Schutz ihrer Daten zustehen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

pflegedienst zuzezu dormagen
Jetzt neu: Kostenfreie Pflegehilfsmittel-Box mit individuellen Pflegehilfs­mitteln zum Verbrauch zusammenstellen

Holen Sie sich ihre monatliche Pflegemittelbox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 Euro kostenfrei. Ab einem Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser Zuschuss kostenfrei zu, die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bequem nach Hause geliegefert – Hilfe im Paket, eben! 

Weitere spannende Ratgeberbeiträge für Sie