Entlastungsbetrag für Gartenarbeit nutzen: Was wirklich möglich ist – und worauf Angehörige achten sollten

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Als Frau M. nach einer Hüft-OP wieder nach Hause kam, wurde ihr schnell klar: Nicht nur Einkaufen und Putzen waren plötzlich zu viel. Auch der kleine Garten hinter dem Haus verwilderte innerhalb weniger Wochen. Für die 82-Jährige war das belastend, denn der tägliche Blick ins Grüne gehörte immer zu ihrem Alltag dazu. Ihre Tochter fragte sich deshalb: Kann der Entlastungsbetrag auch für Gartenarbeit genutzt werden? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, welche Arbeiten gemeint sind, wer sie ausführt und in welchem Bundesland Sie leben. Genau hier entsteht oft Verwirrung. Was ist der Entlastungsbetrag überhaupt? Menschen mit Pflegegrad 1 bis

haushaltshilfe gartenarbeit
jan kreutzmann autor agentur fuer haushaltshilfe

presse@agfh.de

Inhaltsverzeichnis

Als Frau M. nach einer Hüft-OP wieder nach Hause kam, wurde ihr schnell klar: Nicht nur Einkaufen und Putzen waren plötzlich zu viel. Auch der kleine Garten hinter dem Haus verwilderte innerhalb weniger Wochen. Für die 82-Jährige war das belastend, denn der tägliche Blick ins Grüne gehörte immer zu ihrem Alltag dazu.

Ihre Tochter fragte sich deshalb:
Kann der Entlastungsbetrag auch für Gartenarbeit genutzt werden?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, welche Arbeiten gemeint sind, wer sie ausführt und in welchem Bundesland Sie leben. Genau hier entsteht oft Verwirrung.

Was ist der Entlastungsbetrag überhaupt?

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den sogenannten Pflege-Entlastungsbetrag. Aktuell stehen dafür monatlich 131 Euro zur Verfügung, also bis zu 1.572 Euro pro Jahr.

Gedacht ist dieser Betrag vor allem dafür, Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen den Alltag zuhause zu erleichtern.

Viele Familien erfahren davon erst spät.

So wie Herr M., der seine pflegebedürftige Mutter jahrelang allein unterstützt hat. Erst im Gespräch mit einer Pflegeberatung wurde ihm erklärt, dass bestimmte Alltagsleistungen über die Pflegekasse erstattet werden können. Seitdem bekommt seine Mutter regelmäßige Unterstützung im Haushalt und Herr M. wieder etwas Luft zum Durchatmen.

Genau darum geht es:
Damit Zuhause möglich bleibt.

Kann Gartenarbeit über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Hier ist die wichtigste Information zuerst:

Klassische Gartenarbeit ist in vielen Bundesländern nicht direkt über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Rasenmähen
  • Heckenschneiden
  • Unkraut entfernen
  • Laubarbeiten
  • größere Pflege- oder Instandhaltungsarbeiten

In einigen Landesregelungen sind solche Tätigkeiten sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

Wann Gartenarbeit trotzdem möglich sein kann

Anders sieht es aus, wenn die Tätigkeit einen betreuerischen Charakter hat.

Das bedeutet:
Nicht die Gartenpflege steht im Mittelpunkt, sondern die Unterstützung und Aktivierung der pflegebedürftigen Person.

Ein Beispiel aus dem Alltag:

Frau M. liebte ihren kleinen Garten, konnte sich aber nach ihrer Erkrankung kaum noch allein draußen bewegen. Eine Alltagsbegleiterin unterstützte sie deshalb dabei, gemeinsam Blumen zu gießen und Kräuter zu pflegen. Die Tätigkeit wurde nicht als „Gartenservice“, sondern als aktivierende Alltagsbegleitung anerkannt.

Solche betreuerischen Gartenaktivitäten können, je nach Bundesland und Anbieter,erstattungsfähig sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein Pflegegrad vorliegen

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

  1. Die Unterstützung muss zuhause stattfinden

Die Leistungen müssen in der häuslichen Umgebung erbracht werden.

  1. Der Anbieter muss anerkannt sein

Das ist besonders wichtig.

Nicht jede private Hilfe darf direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Anerkannt werden häufig:

  • zugelassene Alltagsbegleiter
  • anerkannte Unterstützungsangebote
  • registrierte Nachbarschaftshilfen
  • bestimmte Betreuungsdienste

Welche Anbieter zugelassen sind, unterscheidet sich je nach Bundesland.

Viele verwechseln den Entlastungsbetrag mit steuerlichen Vorteilen

Hier entsteht besonders häufig Unsicherheit.

Denn während Gartenarbeit über den Entlastungsbetrag oft nur eingeschränkt möglich ist, können viele Gartenleistungen steuerlich abgesetzt werden.

Das betrifft zum Beispiel:

  • regelmäßige Gartenpflege
  • Rasenmähen
  • Heckenschnitt
  • Beetpflege
  • Laubentfernung

Die Kosten gelten häufig als haushaltsnahe Dienstleistungen.

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Wie hoch ist die steuerliche Ersparnis?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können in vielen Fällen:

  • 20 % der Arbeitskosten
  • bis maximal 4.000 Euro pro Jahr

von der Steuer abgezogen werden.

Wichtig dabei:

  • Die Rechnung muss ordentlich ausgestellt sein
  • Arbeits- und Materialkosten müssen getrennt aufgeführt werden
  • Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen
  • Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an

Typische Fehler, die Angehörige vermeiden sollten

Viele Familien gehen davon aus, dass „Gartenarbeit“ automatisch übernommen wird. Genau das führt später oft zu Enttäuschungen.

Häufige Probleme sind:

  • nicht zugelassene Anbieter
  • fehlende Rechnungen
  • Barzahlungen
  • unklare Leistungsbeschreibungen
  • Verwechslung von Pflegeleistungen und Steuervergünstigungen

Auch größere Garten-Neugestaltungen sind meist nicht begünstigt.

Was Angehörigen in der Praxis oft wirklich hilft

Eine Tochter erzählte uns einmal:

„Meine Mutter wollte auf keinen Fall in ein Heim. Aber irgendwann wurde einfach alles zu viel – Haushalt, Einkäufe, Organisation. Erst durch die Unterstützung im Alltag konnte sie weiter zuhause leben.“

Genau solche Situationen erleben viele Familien. Häufig geht es nicht nur um einzelne Aufgaben wie Gartenpflege, sondern um die Frage:

Wie bleibt der Alltag insgesamt noch machbar?

Deshalb lohnt es sich, nicht nur auf einzelne Leistungen zu schauen, sondern die gesamte Unterstützungssituation zu prüfen:

Oft lassen sich mehrere Hilfen sinnvoll kombinieren.

Die wichtigste Entscheidungshilfe auf einen Blick

Der Entlastungsbetrag kann sinnvoll sein, wenn …

  • ein Pflegegrad vorliegt
  • anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden
  • Gartenaktivitäten betreuerisch begleitet werden

Die steuerliche Absetzbarkeit passt eher, wenn …

  • ein Gartenservice oder Gärtner beauftragt wird
  • regelmäßige Pflegearbeiten durchgeführt werden
  • die Kosten privat getragen werden

Beides sind unterschiedliche Förderwege und sie sollten sauber voneinander getrennt werden.

Unser Rat: Frühzeitig prüfen lassen

Viele Ansprüche bleiben ungenutzt, weil Familien schlicht nicht wissen, welche Möglichkeiten bestehen.

Dabei reicht oft schon ein kurzes Gespräch, um Klarheit zu bekommen:

  • Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
  • Welche Unterstützung ist im Alltag möglich?
  • Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?
  • Welche Angebote gibt es im jeweiligen Bundesland?

Erzählen Sie uns Ihre Situation, gemeinsam lässt sich oft schneller eine Lösung finden, als viele denken.

jan kreutzmann autor agentur fuer haushaltshilfe

presse@agfh.de

Jan Kreutzmann ist Autor für die Themenbereiche „Wissen für alle“ und Ernährung bei der Agentur für Haushaltshilfe. Seit 2019 ist er Teil der AfH und übernimmt als Leitung der Teamkoordination eine zentrale Rolle in der Organisation und Begleitung der täglichen Arbeit.

Durch seine langjährige Erfahrung im Bereich Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung von pflegebedürftigen Menschen kennt Jan Kreutzmann die praktischen Herausforderungen im Pflegealltag aus erster Hand. Als Sportler beschäftigt er sich zudem intensiv mit gesunder Ernährung und einem aktiven Lebensstil. Dieses Wissen verbindet er mit seiner beruflichen Erfahrung, um verständliche, alltagsnahe und vertrauenswürdige Inhalte für Angehörige, Pflegebedürftige und Interessierte bereitzustellen.

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