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Booster-Impfung gegen COVID-19: Was Sie jetzt wissen müssen

Inhaltsverzeichnis
Obwohl die Impfstoffe eine SARS-CoV-2-Infektion wirksam verhindern, kommt es zu einem Durchbruch von COVID-19-Fällen. Wissenschaftliche Erkenntnisse kommen zum Ergebnis , dass die Immunantwort auf die COVID-19-Impfstoffe bei bestimmten Personengruppen schwächer ausfällt beziehungsweise schneller nachlässt. Um diese besonders gefährdeten Gruppen weiterhin vor schweren COVID-19-Verläufen zu schützen, wird vor allem ihnen eine Auffrischungsimpfung – auch Booster-Impfung genannt – zur gesundheitlichen Vorsorge empfohlen.

 

Eine Auffrischungsimpfung wird Personen verabreicht, die bereits den Status \“vollständig geimpft\“ erhalten haben, deren Immunantwort auf COVID-19 aber nach einem Zeitraum von mehreren Monaten seit der Impfung geschwächt war. Die Auffrischungsimpfung ist eine Erweiterung der ersten Impfserie, d.h. für einen vollständigen Impfschutz werden nicht mehr die üblichen zwei, sondern mit einem Abstand von einem halben Jahr eine dritte Impfung gegen COVID-19 empfohlen.

Laut COVID-19-Impfverordnung können grundsätzlich alle Impfberechtigten ihren Impfschutz kostenlos auffrischen lassen. Obwohl die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die Covid-19-Auffrischungsimpfung empfiehlt, sollten besonders ältere Menschen ab 70 Jahren sich für einen bestmöglichen Schutz impfen lassen. Ebenso gilt eine eindrückliche Empfehlung für Personen ab 18 Jahren, die an einer Grunderkrankung leiden oder in einem körpernahen Umfeld arbeiten, z.B. im medizinischen Bereich oder im sozialen Bereich. Die STIKO möchte somit Risiken für Pflegende und ältere Menschen sowie Menschen mit geschwächten Immunsystem mit Vorrang schützen.

 

COVID-19 – Für folgende Personengruppen empfiehlt die STIKO eine Booster-Impfung:

 

  • Bewohnerinnen und Bewohner in Altenpflegeeinrichtungen
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen
  • Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit
  • Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche
  • Menschen ab 70 Jahren
  • Menschen ab 60 Jahren nach individueller Abwägung und
    ärztlicher Beratung
  • Personal, das regelmäßig in Kontakt mit infektiösen Menschen steht, zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen
  • Enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit einer schweren Immunschwäche
  • Personen, die eine vollständige Impfserie mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca erhalten haben
  • Personen, die nach einer Coronavirus-Infektion eine Impfdosis eines Vektor-Impfstoffs erhalten haben

 

Wo kann ich einen Impfstoff oder eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Allgemein können Auffrischungsimpfungen wie bisher auch bei niedergelassenen Ärzten:innen, Betriebsärzt:innen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Krankenhäusern sowie in den Impfzentren durchgeführt werden. Hierzu vereinbaren Sie am besten online oder per Telefon einen Termin. Bei Fragen zur Auffrischungsimpfung gegen Corona empfehlen wir Ihnen ein klärendes Gespräch mit ihrem betreuenden Ärzten. Laut neusten Angaben der Bundesbehörden ist die Booster-Impfung für alle kostenfrei.

 

Welche Impfstoffe werden für die Auffrischungsimpfung verwendet?

Es sollte möglichst der Impfstoff verwendet werden, der auch bei der Grundimmunisierung verwendet wurde. Das sind die derzeit in Deutschland zugelassenen mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® von Moderna.

 

Bin ich nach der Auffrischungsimpfung auch gegen die Delta-Variante geschützt?

Ja, Stundenergebnisse zeigen, dass die verfügbaren mRNA-Impfstoffe gegen die Delta-Variante in ausreichendem Masse zuverlässig schützen.

 

Brauche ich die Auffrischungsimpfung, um als „vollständig geimpft“ zu gelten?

Im Sinne der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) gelten Sie auch ohne Auffrischungsimpfung als ausreichend geschützt. Die Auffrischungsimpfung mit einer dritten Impfdosis ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht verpflichtend, wird aber von den deutschen Behörden dringend empfohlen.

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