Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Die überwiegende Mehrheit der Personen, die sich um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern und gleichzeitig einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, benötigen vor allem eine größere Flexibilität bei der Planung ihrer Zeit. Das Gesetz zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zielt darauf ab, maßgeschneiderte Bedingungen zu schaffen, die den verschiedenen Pflegesituationen gerecht werden. Lesen Sie hier nach, welche Regelungen erlauben, dass pflegende Angehörige sich eine Auszeit von der Arbeitszeit nehmen können, um Pflegebedürftige in ihrem Umfeld zu versorgen. Das Recht auf Pflegezeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gemäß § 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes (Pflege ZG) [mfn]§ 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes (Pflege…









