Technische Pflegehilfsmittel im Pflegealltag

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
Email

Die Pflege eines Angehörigen ist oft mit großen körperlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Notrufsysteme oder Lagerungshilfen können den Pflegealltag spürbar erleichtern. Sie fördern die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen, lindern Beschwerden und entlasten Pflegepersonen. Doch welche Hilfsmittel gibt es, wer hat einen Anspruch darauf und wie funktioniert die Kostenübernahme durch die Pflegekasse? Definition technischer Pflegehilfsmittel Technische Pflegehilfsmittel sind alle Geräte und Produkte, die dazu dienen, die Pflege von Menschen mit Einschränkungen oder Behinderung zu erleichtern. Sie unterscheiden sich von normalen Alltagsgegenständen, weil sie speziell für die Versorgung von Pflegebedürftigen entwickelt wurden. Unter den Begriff fallen beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen,…

technische Pflegehilfsmittel
Inhaltsverzeichnis

Die Pflege eines Angehörigen ist oft mit großen körperlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Notrufsysteme oder Lagerungshilfen können den Pflegealltag spürbar erleichtern. Sie fördern die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen, lindern Beschwerden und entlasten Pflegepersonen.

Doch welche Hilfsmittel gibt es, wer hat einen Anspruch darauf und wie funktioniert die Kostenübernahme durch die Pflegekasse?

Definition technischer Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind alle Geräte und Produkte, die dazu dienen, die Pflege von Menschen mit Einschränkungen oder Behinderung zu erleichtern. Sie unterscheiden sich von normalen Alltagsgegenständen, weil sie speziell für die Versorgung von Pflegebedürftigen entwickelt wurden.

Unter den Begriff fallen beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme oder Hausnotrufgeräte. Diese Hilfsmittel sollen nicht nur die Arbeit der Pflegepersonen unterstützen, sondern auch die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Sie tragen dazu bei, dass Menschen trotz körperlicher Einschränkungen ihre Lebensführung so selbstbestimmt wie möglich gestalten können.

Besonders im Bereich der häuslichen Pflege spielen diese Geräte eine große Rolle, weil sie Angehörigen und professionellen Pflegekräften die Arbeit erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit sowie die Lebensqualität der Betroffenen erhöhen.

Bedeutung der Pflegehilfsmittel im Alltag

Der Pflegealltag ist oft geprägt von körperlicher Anstrengung, organisatorischen Herausforderungen und hohen emotionalen Belastungen. Hier leisten technische Pflegehilfsmittel eine wichtige Unterstützung: Sie schaffen Erleichterung, reduzieren körperliche Belastungen, beugen Beschwerden vor und bieten mehr Sicherheit für Pflegebedürftige und Pflegepersonen.

Ein Beispiel: Ein höhenverstellbares Pflegebett ermöglicht es, eine pflegebedürftige Person rückenschonend zu versorgen, ohne dass die Pflegekraft sich ständig tief bücken muss. Gleichzeitig profitieren die Betroffenen selbst, da sie bequemer liegen, leichter aufstehen können und sich insgesamt wohler fühlen.

Hilfsmittel übernehmen im Alltag also gleich mehrere Funktionen:

  • Unterstützung der Pflegepersonen
  • Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen
  • Linderung von Beschwerden
  • Verbesserung der Sicherheit und Hygiene

Unterschied – technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte oder Produkte. Beispiele sind Pflegebetten, Notrufsysteme, Lagerungshilfen oder Rollstühle. Sie werden in der Regel einmalig angeschafft oder von der Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dagegen sind Produkte, die regelmäßig benötigt und verbraucht werden. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Sie sind für die tägliche Hygiene und die sichere Durchführung der Pflege unerlässlich.

Die Pflegeversicherung sieht unterschiedliche Regeln für die Kostenübernahme vor: Für Verbrauchsprodukte gibt es monatlich bis zu 42 € Zuschuss nach §40 SGB XI[mfn] §40 SGB XI[/mfn], während technische Geräte einzeln geprüft und genehmigt werden müssen.

Anspruch und Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht grundsätzlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Person ist von der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt und hat einen Pflegegrad.
  • Das Hilfsmittel ist notwendig, um die Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
  • Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.

Wichtig ist, dass das Hilfsmittel nicht primär für die Behandlung von Krankheiten bestimmt ist – dafür wäre die Krankenkasse zuständig. Die Abgrenzung erfolgt also zwischen medizinischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln.

In der Praxis bedeutet dies: Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Hilfsmittel beantragen, sofern sie zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.

Rolle der Pflegekasse

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Jede gesetzlich krankenversicherte Person ist automatisch auch pflegeversichert. Die Leistungen werden über die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse abgewickelt.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel, wenn ein Antrag gestellt und genehmigt wird. Grundlage dafür ist §40 SGB XI, in dem geregelt ist, unter welchen Bedingungen technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bewilligt werden.

Die Rolle der Pflegekasse umfasst:

  • Beratung über mögliche Hilfsmittel
  • Prüfung der Anträge und ggf. Einschaltung des Medizinischen Dienstes
  • Organisation der Versorgung mit geeigneten Produkten
  • Entscheidung über Kostenübernahme oder Zuzahlung

Damit stellt die Pflegekasse sicher, dass pflegebedürftige Menschen die Unterstützung erhalten, die sie für ihre Lebensführung benötigen.

Kostenübernahme und Zuzahlung

Die Frage nach den Kosten spielt in der Pflege eine zentrale Rolle. Viele Familien sind unsicher, welche Ausgaben sie selbst tragen müssen und welche die Pflegekasse übernimmt. Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung unterstützt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sieht das Gesetz nach §40 SGB XI eine feste Pauschale vor. Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten bis zu 42 Euro pro Monat, die sie für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder ähnliche Produkte einsetzen können. Diese Pauschale soll die sichere und hygienische Versorgung im Alltag sicherstellen.

Bei technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten, Notrufsystemen oder Lagerungshilfen ist die Situation etwas komplexer. Hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten entweder vollständig oder stellt die Geräte leihweise zur Verfügung. In manchen Fällen fällt eine Zuzahlung an, die meist 10 % des Kaufpreises, jedoch maximal 25 Euro pro Hilfsmittel beträgt.

Wichtig: Die Kostenübernahme muss in der Regel vor Anschaffung oder Lieferung genehmigt werden. Wer Hilfsmittel ohne vorherige Absprache kauft, riskiert, dass die Pflegekasse die Kosten nicht erstattet.

Antragstellung und Genehmigung

Um von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren zu können, ist ein klar geregelter Ablauf einzuhalten.

  1. Antrag stellen: Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen müssen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Viele Kassen bieten dafür Formulare auf ihrer Seite im Internet an.
  2. Ärztliche Verordnung oder Empfehlung: Manche Hilfsmittel benötigen eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung einer Pflegefachkraft. Diese bestätigt den tatsächlichen Bedarf.
  3. Prüfung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse prüft den Antrag. In bestimmten Fällen schaltet sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein, um die Notwendigkeit zu bewerten.
  4. Genehmigung oder Ablehnung: Nach der Prüfung entscheidet die Pflegekasse über die Kostenübernahme. Im Falle einer Ablehnung können Betroffene Widerspruch einlegen.

Tipp: Wer Unterstützung benötigt, kann sich an Pflegestützpunkte wenden. Diese Beratungsstellen helfen bei der Antragstellung, erklären die Unterschiede zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und geben Hinweise zur optimalen Nutzung der Leistungen.

Beispiele für technische Pflegehilfsmittel

Um die Bedeutung der Hilfsmittel greifbarer zu machen, lohnt sich ein Blick auf konkrete Produkte. Diese erleichtern nicht nur die Arbeit der Pflegepersonen, sondern verbessern die Sicherheit und den Komfort der pflegebedürftigen Person.

Pflegebetten

Ein Pflegebett ist mehr als nur ein Bett. Es lässt sich in der Höhe verstellen, bietet verschiedene Liegepositionen und ermöglicht damit eine rückenschonende Versorgung. Für Pflegebedürftige erleichtert es das Aufstehen, die Lagerung und sorgt für mehr Komfort im Alltag.

Lagerungshilfen

Hierzu gehören Kissen, Rollen oder spezielle Matratzen. Sie helfen, Druckstellen zu vermeiden, Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit zu fördern. Besonders für Menschen mit starker Einschränkung sind Lagerungshilfen ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung.

Notrufsysteme & Hausnotruf

Elektronische Notrufsysteme geben Sicherheit, vor allem für alleinlebende Menschen. Mit einem Knopfdruck können sie im Notfall Hilfe rufen. Das Hausnotrufsystem verbindet direkt mit einer Notrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Hilfsmittel zur Mobilität

Rollstühle, Gehhilfen oder Aufstehhilfen unterstützen Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Sie fördern die Selbstständigkeit und ermöglichen weiterhin eine aktive Teilnahme am Leben.

Pflegehilfsmittel zur Körperpflege: Hygiene im Pflegealltag

Dusch- und Toilettenstühle oder spezielle Haltegriffe helfen bei der täglichen Körperpflege. Sie erhöhen die Sicherheit im Badezimmer und erleichtern die Arbeit der Pflegepersonen.

Das Hilfsmittelverzeichnis als Orientierung

Das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis ist eine wichtige Informationsquelle für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonen. Es wird vom GKV-Spitzenverband geführt und enthält eine detaillierte Liste aller Hilfsmittel, die von der Pflegeversicherung oder Krankenkassen übernommen werden können.

Hier sind nicht nur die einzelnen Produkte aufgeführt, sondern auch deren Einsatzbereiche, mögliche Voraussetzungen und Hinweise zur Kostenübernahme. Für viele Familien ist das Hilfsmittelverzeichnis eine wertvolle Orientierungshilfe, um sich im komplexen System der Leistungen zurechtzufinden.

Pflegekassen nutzen das Verzeichnis als Grundlage für ihre Entscheidungen. Wenn ein bestimmtes Hilfsmittel dort gelistet ist, steigen die Chancen auf eine Genehmigung erheblich.

Versorgung im häuslichen Bereich

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben. Damit dies gelingt, sind technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unverzichtbar. Sie tragen dazu bei, die häusliche Pflege sicherer, effizienter und komfortabler zu gestalten.

Beispiel: Wer eine pflegebedürftige Person zuhause versorgt, braucht häufig Pflegebetten, Lagerungshilfen oder auch Notrufsysteme. Diese Geräte erleichtern die Pflege erheblich und schaffen Sicherheit für die pflegende Person. Gleichzeitig sorgen Produkte wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe für hygienische Bedingungen.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt in der Regel über spezialisierte Sanitätshäuser, die in engem Austausch mit der Pflegekasse stehen. Nach Genehmigung werden die benötigten Geräte geliefert, aufgebaut und erklärt. Auf diese Weise sind sie sofort einsatzbereit und können optimal genutzt werden.

Erleichterung der Pflege für Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur emotional herausfordernd, sondern oft auch körperlich belastend. Hier leisten technische Pflegehilfsmittel wertvolle Unterstützung.

Ein höhenverstellbares Pflegebett beispielsweise ermöglicht es, eine pflegebedürftige Person auf rückenschonender Höhe zu versorgen. Lagerungshilfen erleichtern die Umlagerung und verhindern, dass pflegende Angehörige schwere körperliche Arbeiten alleine bewältigen müssen. Auch ein Hausnotruf nimmt viel Druck von den Schultern: Angehörige wissen, dass im Ernstfall sofort Hilfe verständigt wird.

Diese Hilfsmittel führen nicht nur zu einer Erleichterung der Pflege, sondern auch zu einer spürbaren Linderung von Beschwerden auf Seiten der pflegenden Angehörigen. Rückenprobleme, Überlastungen oder dauerhafte Schmerzen können so vermieden werden.

Linderung von Beschwerden der Pflegebedürftigen

Ein zentrales Ziel der Pflege ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Viele Hilfsmittel sind gezielt darauf ausgerichtet, Beschwerden zu verringern oder ihre Folgen abzumildern.

  • Dekubitusmatratzen verhindern schmerzhafte Druckgeschwüre und bieten eine schonende Lagerung.
  • Lagerungshilfen tragen dazu bei, Schmerzen zu reduzieren und die Beweglichkeit zu fördern.
  • Notrufsysteme sorgen für Sicherheit und geben das gute Gefühl, jederzeit Hilfe rufen zu können.

Die Linderung von Beschwerden bedeutet nicht nur weniger Schmerzen, sondern auch mehr Selbstvertrauen und Selbstständigkeit. Pflegebedürftige können ihren Alltag aktiver gestalten, weil sie sich sicherer fühlen und Unterstützung jederzeit verfügbar ist.

Selbstständigkeit und Lebensqualität

Der Erhalt von Selbstständigkeit ist für viele pflegebedürftige Menschen ein großes Anliegen. Niemand möchte das Gefühl haben, vollständig auf andere angewiesen zu sein. Technische Pflegehilfsmittel spielen hier eine entscheidende Rolle.

Diese Unterstützung fördert die Lebensqualität auf mehreren Ebenen:

  • Physisch, indem Schmerzen reduziert und Bewegungen erleichtert werden.
  • Psychisch, indem Betroffene mehr Kontrolle über ihre Lebensführung behalten.
  • Sozial, weil sie weiterhin aktiv am Leben teilnehmen können.

Die Rolle der Pflegefachkraft

Eine Pflegefachkraft ist nicht nur für die medizinische Versorgung zuständig, sondern auch eine wichtige Ansprechpartnerin im Bereich der Pflegehilfsmittel. Sie kennt den tatsächlichen Bedarf der Pflegebedürftigen und kann einschätzen, welche Geräte oder Produkte notwendig sind.

Ihre Aufgaben in diesem Zusammenhang sind vielfältig:

  • Beratung der Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel
  • Erstellung von Empfehlungen für die Pflegekasse
  • Anleitung zur sicheren Anwendung der Hilfsmittel

Die Einbindung einer Pflegefachkraft stellt sicher, dass die Pflegehilfsmittel optimal genutzt werden. Sie trägt dazu bei, Fehlkäufe zu vermeiden und die Arbeit der Pflegepersonen erheblich zu erleichtern.

Ärztliche Verordnung – wann notwendig?

Nicht jedes Hilfsmittel erfordert eine ärztliche Verordnung. Für viele Produkte reicht ein Antrag bei der Pflegekasse mit einer Begründung durch eine Pflegefachkraft.

Allerdings gilt: Bei umfangreicheren oder kostenintensiven Hilfsmitteln ist ein ärztliches Attest in der Regel notwendig. Beispiele sind:

  • Rollstühle oder elektrische Aufstehhilfen
  • Pflegebetten mit speziellen Funktionen
  • Antidekubitusmatratzen

Die ärztliche Verordnung dient der Pflegekasse als Nachweis, dass ein medizinisch begründeter Pflegebedarf vorliegt. Damit wird die Genehmigung erleichtert, und die Betroffenen erhalten schneller die notwendige Unterstützung.

Überblick über die Leistungen

Die Pflegeversicherung bietet eine breite Palette an Leistungen im Zusammenhang mit Hilfsmitteln. Dazu gehören:

  1. Bereitstellung technischer Geräte – z. B. Pflegebetten, Notrufsysteme oder Lagerungshilfen. Diese werden entweder leihweise zur Verfügung gestellt oder dauerhaft finanziert.
  2. Monatliche Pauschale für Verbrauchsprodukte – bis zu 42 € für Artikel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Schutzschürzen.
  3. Beratung und Information – über das Hilfsmittelverzeichnis, Pflegestützpunkte oder direkte Ansprechpartner bei der Pflegekasse.
  4. Unterstützung bei Antragstellung und Organisation – damit Hilfsmittel schnell und unkompliziert zur Verfügung stehen.

Die Leistungen sind darauf ausgelegt, die Versorgung im Alltag zu verbessern, Beschwerden zu lindern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Ähnliche Artikel
Kururlaub für Senioren in Deutschland: Anspruch, Gesundheit und Erholung im Alter
Kururlaub für Senioren: Erholung und Gesundheitsförderung
Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe bei Arthritis
Wenn die Gelenke schmerzen: Alltagsbegleitung bei Arthritis

Sie suchen Unterstützung im Haushalt oder Alltag?

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

*Pflichtfelder
**Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Geschäftsanbahnung. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit per E-Mail an datenschutz@agfh.de widersprechen. In diesem Fall werden wir die zu Ihnen gespeicherten Daten umgehend fristgerecht löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind.

Weitere Informationen, auch etwa über weitere Rechte, die Ihnen zum Schutz Ihrer Daten zustehen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.