Schonvermögen beim Elternunterhalt – Was Kinder beim Elternunterhalt wissen müssen

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Wenn Eltern im Alter pflegebedürftig werden, steigen die Pflegekosten oft schneller, als die eigene Rente, die Pflegeversicherung oder angespartes Vermögen sie decken können. Viele Familien fragen sich dann: „Wann müssen Kinder zahlen?“, „Wie viel Elternunterhalt ist zumutbar?“ und „Was bedeutet Schonvermögen beim Elternunterhalt?“ Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle wichtigen Regelungen rund um den Elternunterhalt, die Rolle des Schonvermögens, die Einkommensgrenzen nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz und zeigt, welche Vermögenswerte geschützt sind. Ziel ist, Orientierung und Entlastung für alle Menschen zu schaffen, die sich gerade mit einem Pflegefall in der Familie auseinandersetzen. Was bedeutet Elternunterhalt? Elternunterhalt bedeutet, dass erwachsene Kinder…

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Inhaltsverzeichnis

Wenn Eltern im Alter pflegebedürftig werden, steigen die Pflegekosten oft schneller, als die eigene Rente, die Pflegeversicherung oder angespartes Vermögen sie decken können. Viele Familien fragen sich dann: „Wann müssen Kinder zahlen?“, „Wie viel Elternunterhalt ist zumutbar?“ und „Was bedeutet Schonvermögen beim Elternunterhalt?“

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle wichtigen Regelungen rund um den Elternunterhalt, die Rolle des Schonvermögens, die Einkommensgrenzen nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz und zeigt, welche Vermögenswerte geschützt sind. Ziel ist, Orientierung und Entlastung für alle Menschen zu schaffen, die sich gerade mit einem Pflegefall in der Familie auseinandersetzen.

Was bedeutet Elternunterhalt?

Elternunterhalt bedeutet, dass erwachsene Kinder ihre bedürftigen Eltern finanziell unterstützen müssen, wenn diese ihren Lebensunterhalt oder ihre Pflegekosten nicht mehr selbst aus eigenen Mitteln decken können. Der Begriff stammt aus dem Unterhaltsrecht (§ 1601 BGB) und beschreibt eine gesetzliche Pflicht, die jedoch nur in bestimmten Fällen tatsächlich zum Tragen kommt.

In der Praxis wird Elternunterhalt vorwiegend dann relevant, wenn ein pflegedürftiger Elternteil in ein Pflegeheim zieht oder umfangreiche Pflegeleistungen benötigt, die Rente, Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung übersteigen. Reichen die finanziellen Mittel des Elternteils nicht aus, übernimmt zunächst das Sozialamt einen Teil der Kosten. Erst danach prüft es, ob die Kinder leistungsfähig sind und sich an den ungedeckten Ausgaben beteiligen müssen.

Grundprinzip: Kinder unterstützen ihre bedürftigen Eltern

Der Elternunterhalt ist ein Teil des deutschen Sozialrechts und bedeutet, dass erwachsene Kinder finanziell für ihre Eltern einstehen müssen, wenn diese ihren Lebensunterhalt oder ihre Pflegekosten nicht mehr selbst bestreiten können.

Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Eine Unterhaltspflicht entsteht nur, wenn

  • der Elternteil bedürftig ist,
  • die eigenen Einkünfte, die Rente, das Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen,
  • der Sozialhilfeträger (z. B. das Sozialamt) Leistungen wie Hilfe zur Pflege übernimmt
  • und das Kind leistungsfähig ist.

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, prüft das Sozialamt, ob ein Kind Elternunterhalt zahlen muss.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Die 100 000-EUR-Grenze

Seit 2020 gilt eine klare Regelung: Kinder müssen in der Regel erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100 000 EUR Elternunterhalt zahlen. Damit wurden viele Angehörige entlastet, die zuvor auch mit deutlich geringeren Einkünften zur Zahlung herangezogen werden konnten.

Was bedeutet Jahresbruttoeinkommen genau?

Das Jahresbruttoeinkommen umfasst sämtliche Einkünfte, zum Beispiel:

  • Gehalt (brutto)
  • Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Einnahmen aus Vermietung
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Kapitalerträge

Liegt das gesamte Bruttojahreseinkommen unter der Einkommensgrenze von 100 000 EUR, entfällt die Unterhaltspflicht vollständig.

Beispielrechnung

  • Einkommen Kind: 72.000 € brutto/Jahr → keine Unterhaltspflicht
  • Einkommen Kind: 118.000 € brutto/Jahr → Kind wird grundsätzlich herangezogen, aber erst nach Berücksichtigung des Schonvermögens und Selbstbehalts.

Was passiert bei mehr als 100.000 EUR Einkommen?

Erreicht das Einkommen eines Kindes mehr als 100.000 EUR, bedeutet das nicht, dass es automatisch einen hohen Unterhaltsbetrag zahlen muss.

Stattdessen folgt eine detaillierte Prüfung:

  • Wie hoch ist das bereinigte Einkommen?
  • Welche Kosten (z. B. Kredite, Kinderbetreuung, Krankheitskosten) können abgezogen werden?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Wie viel Schonvermögen steht dem Kind zu?

Der Selbstbehalt

Der Selbstbehalt dient dazu, dem Kind seinen eigenen Lebensstandard zu sichern. Er liegt gegenwärtig bei rund 2.000 bis 2.200 EUR monatlich, inklusive Wohnkosten. Bei Ehepaaren liegt der Familienselbstbehalt entsprechend höher.

Ehepartner und gemeinsames Einkommen

Lebt das unterhaltspflichtige Kind in einer Ehe, wird das Einkommen des Ehepartners teilweise berücksichtigt, allerdings sehr moderat. Niemand muss das finanzielle Fundament der eigenen Familie gefährden.

Warum das Schonvermögen so wichtig ist

Das Schonvermögen bezeichnet den Teil des Vermögens, den ein Kind trotz Unterhaltspflicht behalten darf, ohne dass er für die Finanzierung der Eltern eingesetzt werden muss.

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Schonvermögen schützt die Zukunft des Kindes

Es soll verhindern, dass Kinder

  • ihre Altersvorsorge,
  • ihr Wohneigentum,
  • konkrete Rücklagen,
  • oder ihre finanzielle Existenz

aufgeben müssen, um einen Elternteil im Pflegeheim oder während eines Aufenthalts im Heim zu unterstützen.

Welche Vermögenswerte sind geschützt?

Wohneigentum

Zum geschützten Vermögen zählt in der Regel das selbstbewohnte Haus oder die Eigentumswohnung. Kinder müssen ihr Wohneigentum nicht verkaufen, um die Pflege ihrer Eltern zu finanzieren.

Altersvorsorge

Diese Posten gehören zum Schonvermögen:

  • Riester- und Rürup-Renten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Private Rentenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Rücklagen für die eigene Rentenlücke

Gerichte erkennen regelmäßig 5 % des Bruttoeinkommens pro Arbeitsjahr als angemessene Altersvorsorge an.

Rücklagen für Notfälle

Auch ein Notgroschen wird geschützt, häufig 10.000 bis 25.000 EUR, je nach Lebenssituation.

Zwangsverwertungsverbote

Werte, die nur mit Verlust oder unverhältnismäßigem Aufwand verkauft werden könnten (z. B. Betriebsvermögen), bleiben ebenfalls unberührt.

Vermögen vs. Einkommen: Wo liegt der Unterschied?

Vermögen und Einkommen werden beim Elternunterhalt klar voneinander unterschieden und diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, ob Kinder überhaupt zur Zahlung herangezogen werden können. Während das Einkommen angibt, welche regelmäßigen Mittel einem Menschen monatlich oder jährlich zufließen, etwa Lohn, Mieteinnahmen oder Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, beschreibt das Vermögen all das, was bereits angespart oder vorhanden ist: Bankguthaben, Immobilien, Rücklagen oder Wertpapiere.

Für die Prüfung des Elternunterhalts bedeutet das:

Das Einkommen spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob ein Kind leistungsfähig ist, insbesondere im Hinblick auf die 100.000-Euro-Einkommensgrenze des Angehörigen-Entlastungsgesetzes. Das Vermögen hingegen wird nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt und ist durch das sogenannte Schonvermögen in großen Teilen geschützt. Viele wichtige Vermögenswerte, unter anderem die Altersvorsorge oder das selbst genutzte Haus, dürfen nicht herangezogen werden.

Einkommen

Dazu zählen alle regelmäßigen Einnahmen:

  • Gehalt
  • Mieteinnahmen
  • Unternehmensgewinne
  • Kapitalerträge

Vermögen

Das Vermögen besteht aus vorhandenen Mittel, z. B.:

  • Bankguthaben
  • Immobilien
  • Wertpapiere
  • Fahrzeuge
  • Rücklagen

Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen getrennt. Das Schonvermögen betrifft dabei nur das Vermögen, nicht das laufende Einkommen. Erfahren Sie jetzt mehr zum Thema „Aging in Place – Alt werden im eigenen Zuhause“!

Wie berechnet das Sozialamt den Elternunterhalt?

Die Berechnung des Elternunterhalts durch das Sozialamt folgt einem klar strukturierten Verfahren, allerdings ist es für viele Betroffene auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar. Wenn ein pflegebedürftiger Elternteil die hohen Pflege- oder Heimkosten nicht mehr allein tragen kann, übernimmt zunächst der Sozialhilfeträger einen Teil der Ausgaben.

Erst danach prüft das Amt, ob ein Kind finanziell leistungsfähig ist und sich beteiligen muss. Dabei geht es nicht um eine pauschale Forderung, sondern um eine individuelle, sorgfältige Analyse von Bedarf, Einkommen, Abzügen, Selbstbehalt und Schonvermögen.

Wer muss für pflegebedürftige Eltern zahlen? Schritt-für-Schritt-Prüfung

Bedarf der Eltern

Was kostet die Pflege?

  • Pflegeheim: oft 2000–3800 Euro Eigenanteil
  • Häusliche Pflege: unterschiedlich je nach Pflegedienst
  • Zusätzliche Kosten: Medikamente, Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung

Abzug aller Leistungen

  • Rente
  • Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen
  • Zuschüsse der Pflegeversicherung
  • Leistungen der Krankenkasse
  • Eigenes Vermögen des Elternteils

Reicht dies nicht aus, springt das Sozialamt ein.

Regress beim Kind

Nur wenn der Sozialhilfeträger Geld vorstreckt, prüft er die Kinder.

Bereinigung des Einkommens

Abzug wichtiger Posten:

  • Kredite
  • Kinderbetreuung
  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Krankheitskosten
  • Versicherungen
  • Altersvorsorge

Prüfung des Schonvermögens

Erst danach entscheidet sich, ob überhaupt Unterhalt verlangt werden kann.

Welche Leistungen übernimmt das Sozialamt?

Wenn der Elternteil Pflege braucht und die eigenen Mittel nicht reichen, übernimmt das Sozialamt einen Teil der Kosten, z. B.

Übernimmt das Sozialamt alle Kosten?

Nicht vollständig. Oft bleibt ein Eigenanteil, den der Elternteil oder das Sozialamt trägt. Das Amt kann dann Regress beim Kind suchen, aber nur, wenn dieses über der 100.000-Euro-Grenze liegt.

Welche Vermögenswerte sind nicht geschützt?

Nicht jeder Vermögensbestandteil fällt unter das Schonvermögen, und genau hier entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten. Viele Kinder fragen sich, ob sie Ersparnisse, Wertgegenstände oder zusätzliche Immobilien einsetzen müssen, wenn das Sozialamt wegen möglicher Elternunterhaltspflichten an sie herantritt.

Während zentrale Bereiche wie Altersvorsorge oder selbstgenutztes Wohneigentum geschützt sind, gibt es durchaus Vermögenswerte, die als verwertbar gelten und deshalb bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können.

Luxuswerte

  • Oldtimer
  • Zweitimmobilien
  • Wertvolle Sammlungen

Diese können unter Umständen verwertet werden.

Hohe liquide Mittel

Sehr hohe Geldreserven können anteilig berücksichtigt werden – allerdings erst nach Abzug der angemessenen Rücklagen.

Beispiel: Berechnung in der Praxis

Eine Person verdient 140.000 Euro brutto jährlich. Die Mutter lebt im Pflegeheim, es fehlen monatlich 800 Euro zur Deckung.

Berechnung:

  • Bereinigtes Einkommen nach Abzügen: 4.000 Euro
  • Selbstbehalt: ca. 2.200 Euro
  • Leistungsfähigkeit: 1.800 Euro. Das Kind könnte maximal 800 Euro zahlen, nicht mehr.

Das Schonvermögen (z. B. 100.000 Euro Altersvorsorge + Eigentumswohnung) bleibt unangetastet.

Rolle von Ehe, Familie und Haushaltskosten

Ehepartner

Der Ehepartner muss keinen Unterhalt zahlen, sein Einkommen wird nur zur Ermittlung der Haushaltskosten einbezogen.

Eigene Kinder

Der Unterhalt gegenüber den eigenen Kindern hat immer Vorrang.

Haushaltskosten

Mieten, Kredite und Lebenshaltungskosten reduzieren das bereinigte Einkommen.

Unterschiede zwischen Elternunterhalt, Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist ein zentrales Element des deutschen Sozialrechts und soll Menschen unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sie greift unabhängig vom Alter immer dann, wenn Einkommen, Vermögen und Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern nicht ausreichen. Für ältere oder dauerhaft erwerbsgeminderte Personen umfasst sie auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ein Existenzminimum sicherstellt.

Dazu gehören Kosten für Ernährung, Kleidung, Strom, Unterkunft und medizinische Versorgung. Das Sozialamt prüft dabei die individuelle Lebenssituation und springt ein, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege ist eine besondere Form der Sozialhilfe und richtet sich ausschließlich an pflegebedürftige Personen, die ihren Bedarf trotz Leistungen der Pflegeversicherung nicht decken können. Sie übernimmt unter anderem:

  • Kosten für ambulante Pflegedienste,
  • den Aufenthalt im Pflegeheim,
  • hauswirtschaftliche Unterstützung
  • sowie notwendige Betreuung und Hilfsmittel.

Reichen Rente, Pflegegeld und eigenes Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt zusätzliche Unterstützung gewähren. Die Hilfe zur Pflege stellt somit sicher, dass pflegebedürftige Menschen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, eine angemessene Versorgung erhalten.

Elternunterhalt

Elternunterhalt wird erst dann relevant, wenn das Sozialamt für einen pflegebedürftigen Elternteil Leistungen erbringt, also finanziell einspringt. Das Amt prüft anschließend, ob und in welchem Umfang die Kinder finanziell leistungsfähig sind, sich an den ungedeckten Kosten zu beteiligen.

Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt hierbei jedoch die klare Grenze: Nur Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro können überhaupt herangezogen werden. Zudem schützt das Schonvermögen wichtige Vermögenswerte wie Altersvorsorge oder selbstgenutztes Wohneigentum.

Häufige Fragen – kompakte Antworten

Müssen Kinder zahlen?

Nur, wenn das Einkommen mehr als 100.000 EUR brutto beträgt, und auch dann werden noch weitere Faktoren betrachtet.

Zählt das Vermögen beim Elternunterhalt?

Ja, aber das Schonvermögen ist geschützt.

Muss ich mein Haus verkaufen?

Nein, selbstbewohntes Wohneigentum ist geschützt.

Muss ich mein Erspartes einsetzen?

In der Regel nur überschüssige Mittel, nicht die Altersvorsorge.

Muss ich zahlen, wenn mein Bruder unter der Grenze liegt?

Unterhaltspflichtig ist immer jede Person einzeln, Geschwister haften nicht gemeinsam.

Praktische Tipps für Familien

Familien sollten klären:

  • Wünsche zur Pflege
  • Finanzen des Elternteils
  • mögliche Pflegeformen

Rechtzeitig Rücklagen bilden

Für die eigene Zukunft sind Rücklagen wichtig und vom Staat geschützt.

Pflegeversicherung prüfen

  • Zusatzversicherungen
  • Pflege-Bahr
  • Private Pflegezusatzpolicen

Unterstützung einholen

  • Pflegeberatung der Pflegekassen
  • Beratungsstellen der Kommunen
  • Sozialdienste in Krankenhäusern
  • Rechtsberatung bei komplizierten Fällen

Die wichtigsten Punkte zum Schonvermögen auf einen Blick

  • Kinder unter 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen zahlen keinen Elternunterhalt.
  • Auch bei mehr als 100.000 Euro ist das Schonvermögen geschützt.
  • Haus, Altersvorsorge, Rücklagen und Grundbedürfnisse bleiben unangetastet.
  • Die Berechnung ist individuell – viele Positionen mindern das Einkommen.
  • Das Sozialamt kann nur dann Rückgriff nehmen, wenn es selbst Leistungen erbringt.

Fazit: Sicherheit für Kinder, Unterstützung für Eltern

Der Elternunterhalt ist eine sensible Schnittstelle zwischen Familie, Sozialrecht und den realen Belastungen eines Pflegefalls. Viele Menschen befürchten, für hohe Pflege- oder Heimkosten ihrer pflegedürftigen Eltern aufkommen zu müssen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz und die klaren Regeln zum Schonvermögen sorgen jedoch dafür, dass die finanzielle Verantwortung auf angemessenem Niveau bleibt.

Kinder müssen ihre eigene Lebensqualität, ihre Altersvorsorge und ihr Wohneigentum nicht für die Pflege ihrer Eltern aufs Spiel setzen. Gleichzeitig stellt der Staat sicher, dass pflegebedürftige Personen durch Sozialleistungen weiterhin gut versorgt werden.

Dieser Ratgeber bietet die wichtigsten Informationen, Regelungen und Tipps, um Familien Orientierung und Sicherheit zu geben. Bei weiteren Fragen lohnt sich eine individuell zugeschnittene Beratung, denn jeder Fall ist einzigartig.

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