Der Alltag in der Pflege ist oft ein Marathon ohne Ziellinie. Wenn die eigene Familie die Pflegearbeit übernimmt, stoßen pflegende Angehörige schnell an ihre Grenzen. Ende 2024 waren bereits über 6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, und es wird erwartet, dass diese Zahl bis 2040 auf rund 8 Millionen ansteigt, was etwa 10 Prozent der Bevölkerung entspricht.
Doch die Digitalisierung bietet neue Lösungen. Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, ziehen in die Smartphones ein. Sie sind mehr als nur Apps; sie sind digitale Anker, die Unterstützung bieten, wenn die Belastung zu groß wird. Besonders wichtig ist dabei, dass die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Personen im Mittelpunkt stehen, um passgenaue Hilfestellungen zu ermöglichen.
Was ist eine DiPA? Digitale Pflegeanwendungen erklärt
Eine DiPA ist eine softwarebasierte Anwendung – meist eine Smartphone-App oder eine webbasierte Lösung –, die speziell dafür entwickelt wurde, Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten abzumildern. Sie ist das pflegerische Pendant zur DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung), dem „App auf Rezept“. Dabei steht DiPA für DIgitale PflegeAnwendung. DiPAs können dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder hinauszuzögern, indem sie die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Nutzer gezielt fördern.
Das DiPA-Verzeichnis des BfArM
Damit eine Anwendung als DiPA gilt, muss sie einen strengen Prozess durchlaufen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft jede App auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Datenschutz. Erst nach positiver Prüfung erfolgt die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis. Die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) wurde am 06.10.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und regelt die Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen.
Nach Abschluss des Prüfprozesses steht ab sofort das elektronische Antragsportal zur Verfügung, über das Anträge zur Aufnahme einer DiPA in das DiPA-Verzeichnis eingereicht werden können.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass stand April 2026 noch keine Pflege Apps gibt, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen wurde.
Vorteile von DiPA für Pflegebedürftige und Angehörige
Die Vorteile der digitalen Helfer sind vielfältig. Sie setzen dort an, wo die Herausforderungen am größten sind: bei der Organisation, der Kommunikation und der Erhaltung der Mobilität. Im Pflegebereich könnten zukünftig zahlreiche digitale Angebote zur Verfügung stehen, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken und sowohl geprüfte Anwendungen als auch weitere innovative Lösungen umfassen.
Entlastung im Pflegealltag
Pflegeanwendungen bieten gezielte Unterstützungsleistungen. Sie helfen dabei, Informationen innerhalb der Familie zu teilen, Aufgaben zu koordinieren und Checklisten abzuarbeiten. Das schafft wertvolle Zeit für das Wesentliche: das Miteinander.
Förderung der Selbstständigkeit
Für Pflegebedürftige bieten Apps Übungen zur Sturzprophylaxe oder Gedächtnistraining an. Ziel ist es, die Person so lange wie möglich sicher zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung zu halten.
Vernetzung mit Profis
Ab dem 1. Juli 2025 sind Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben wird die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen weiter ausgebaut. Das bedeutet: Die DiPA auf Ihrem Smartphone kann künftig viel einfacher Daten mit dem Pflegepersonal austauschen, was die Versorgung deutlich verbessert.
Bessere Dokumentation und Transparenz
Digitale Pflegeanwendungen ermöglichen eine kontinuierliche und strukturierte Dokumentation des Pflegeverlaufs. Symptome, Veränderungen im Gesundheitszustand oder erledigte Maßnahmen können direkt festgehalten werden.
Das hat mehrere Vorteile:
- Angehörige behalten jederzeit den Überblick
- Informationen gehen nicht verloren
- Pflegekräfte können fundiertere Entscheidungen treffen
Gerade bei mehreren Beteiligten schafft das eine gemeinsame, verlässliche Informationsbasis.
Kosten und Leistungsanspruch: Wer zahlt die App?
Die gute Nachricht: Wenn ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, übernimmt die Pflegeversicherung auf Antrag die Kosten für gelistete DiPAs bis zu einem Betrag von 40 Euro im Monat. Für die Kostenübernahme müssen entsprechende Anträge gestellt werden; hierbei stehen Beratungsmöglichkeiten zur Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung. Dies ist ein eigenständiger Leistungsanspruch, der nicht mit dem Pflegegeld oder den Sachleistungen verrechnet wird und im Rahmen der Übersicht und Beantragung von Pflegeleistungen berücksichtigt werden sollte.
Funktionen, die den Unterschied machen
Gute Anwendungen zeichnen sich durch intuitive Bedienung und interaktive, oft spielerische („play“) Elemente aus, die die Nutzung im Alltag erleichtern. Sie finden diese oft ganz einfach in der jeweiligen Vertriebsplattform für Anwendungen des Betriebssystems, wobei der Zugang meist über einen Code der Krankenkasse erfolgt.
Wichtige Features im Überblick:
- Pflegegradrechner: Hilft dabei, die aktuelle Situation besser einzuschätzen.
- Arzneimittel-Management: Erinnert an die Einnahme wichtiger Medikamente.
- Direkter Kontakt: Schnittstellen zu Pflegediensten oder Beratungsstellen.
- Wissen & Ratgeber: Schnelle Antworten auf dringende Fragen direkt auf dem Smartphone.
Was sind DiGA?
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind medizinische Apps oder Webanwendungen, die gezielt zur Erkennung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten eingesetzt werden.
Wichtig:
- Sie sind keine Fitness-Apps, sondern zertifizierte Medizinprodukte
- Sie können von Ärztinnen, Ärzten oder Psychotherapeut:innen verordnet werden
- Alternativ können Patient:innen sie auch direkt bei der Krankenkasse beantragen
Typische Einsatzbereiche sind z. B.:
- Depressionen oder Angststörungen
- Diabetes oder Bluthochdruck
- chronische Schmerzen
Das DiGA-Verzeichnis
Das DiGA-Verzeichnis ist eine offizielle Liste aller zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Es wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Was steht im Verzeichnis?
Zu jeder DiGA finden sich dort wichtige Informationen wie:
- Einsatzgebiet (z. B. Depression, Rückenschmerzen)
- medizinischer Nutzen
- Zielgruppe und Altersgrenzen
- Nutzungsdauer
Diese Informationen helfen Ärzt:innen und Patient:innen, die passende Anwendung auszuwählen.
Vorteile des DiGA-Verzeichnisses
Das Verzeichnis ist mehr als nur eine Liste, es ist auch ein Qualitätssiegel für geprüfte Anwendungen:
Das DiGA-Verzeichnis ist weit mehr als nur eine einfache Auflistung digitaler Anwendungen, es fungiert zugleich als verlässliches Qualitätssiegel für geprüfte Gesundheitslösungen. Nur Anwendungen, die strenge Anforderungen erfüllen, werden aufgenommen. Dazu zählen insbesondere ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit, eine benutzerfreundliche Gestaltung sowie ein nachgewiesener medizinischer Nutzen.
Gleichzeitig sorgt das Verzeichnis für Transparenz: Patientinnen und Patienten können sich umfassend informieren, da alle relevanten Inhalte öffentlich zugänglich sind. Dazu gehören klare Beschreibungen der Wirkweise, nachvollziehbare Einsatzbereiche und die Möglichkeit, verschiedene Anwendungen miteinander zu vergleichen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Aktualisierung. Das Verzeichnis wird regelmäßig überprüft und angepasst: neue DiGA werden aufgenommen, während Anwendungen, die den Anforderungen nicht mehr entsprechen, wieder entfernt werden können. So bleibt die Qualität dauerhaft gesichert.
Darüber hinaus trägt das Verzeichnis zur Förderung von Innovation bei. Hersteller sind verpflichtet, den Nutzen ihrer Anwendungen wissenschaftlich zu belegen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur wirksame und evidenzbasierte digitale Therapien in die Versorgung gelangen.
Wer übernimmt die Kosten für DiGA?
Ein zentraler Vorteil von DiGA: Sie sind für viele Menschen kostenlos nutzbar.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
- Haben einen Rechtsanspruch auf DiGA
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig, wenn die App im DiGA-Verzeichnis gelistet ist
- Es gibt keine Zuzahlung
Voraussetzungen:
- ärztliche Verordnung oder
- Genehmigung durch die Krankenkasse
Privatversicherte (PKV)
- Kostenübernahme ist tarifabhängig
- häufig nach Einzelfallprüfung möglich
Herausforderungen und Stand der Digitalisierung
Obwohl das Pflegesystem in Deutschland große Schritte macht, gibt es noch Hürden. Die Digitalisierung erfordert von älteren Menschen und ihren Helfern neues Wissen und den Mut, digitale Geräte in den Alltag zu integrieren.
Datensicherheit geht vor
Viele Nutzer haben Sorgen bezüglich ihrer Daten. Hier gibt das BfArM Entwarnung: Nur geprüfte und hochsichere Apps schaffen es in das Verzeichnis. Ihre sensiblen Gesundheits-Informationen sind geschützt.
Fazit: Digitale Hilfe als Chance begreifen
Die Pflege der Zukunft wird zunehmend digital begleitet, und genau darin liegt eine große Chance. Ob bei der Organisation des Pflegealltags, der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder der unkomplizierten Beantragung von Leistungen: DiPAs können zukünftig spürbare Entlastung im Alltag schaffen. Versicherungspartner unterstützen dabei aktiv die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen und bieten pflegenden Angehörigen umfassende Hilfestellung.
Dabei gilt: Digitale Anwendungen ersetzen keine menschliche Nähe oder Zuwendung. Aber sie nehmen viele organisatorische Aufgaben ab, schaffen Struktur und geben Sicherheit, für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige.
Wer frühzeitig auf passende digitale Lösungen setzt, kann den Pflegealltag langfristig einfacher, transparenter und selbstbestimmter gestalten.
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder medizinisches Fachpersonal.
