Neues Leistungsangebot: Die Agentur für Haushaltshilfe unterstützt Menschen mit ADHS

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Die Agentur für Haushaltshilfe (AfH) erweitert ihr Leistungsspektrum und bietet jetzt Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe für Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) an. Die Mitarbeiter werden aktuell auf das Umgehen mit der neurobiologischen Störung geschult.

Über ADHS

ADHS ist die häufigste psychiatrische Erkrankung des Kindes- und Jugendalters. Aktuell sind rund 5 % der Kinder und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren betroffen. Die Krankheit tritt bei Jungen etwa viermal häufiger auf als bei Mädchen und bei etwa 60 % der Betroffenen bleiben wesentliche Symptome auch im Erwachsenenalter bestehen.

Die Gestaltung des Alltags kann für Betroffene eine große Herausforderung darstellen: Schwierigkeiten bei der Selbstorganisation, Konzentrationsschwächen, emotionale Instabilität sowie häufige soziale Konflikte.

Unterstützung im Alltag

Die Pflege und Zuwendung für ein betroffenes Kind nehmen oft den gesamten Alltag in Anspruch. Dadurch können andere Verpflichtungen, auch im Haushalt, liegen bleiben. Die AfH klärt Erwachsene sowie Eltern von Kindern mit ADHS über ihren Anspruch auf eine Haushaltshilfe auf.

Diese unterstützt Sie bei folgenden Aufgaben:

  • Haushalt (Putzen, Wäsche, Kochen, Einkaufen)
  • Die Kinder spielerisch beschäftigen oder Bewegung ermöglichen
  • Bei der Hausaufgabenbetreuung (auf Wunsch)
  • Die Reizlage im Blick zu behalten – besonders nach der Schule oder Kita

Weniger Stress, mehr Struktur und spürbare Entlastung für Betroffene und Familien: Wir unterstützen Sie mit Herz und Verlässlichkeit und geben hilfreiche Tipps zur Alltagsbewältigung mit ADHS.

Leistungsanspruch für Betroffene

Nach Einstufung eines Pflegegrades können Betroffene Leistungen für qualifizierte Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Der Anspruch auf die Entlastungsleistung besteht, wenn die Störung zu erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten führt (§ 14 SGB XI).

Quellen:

Weitere Informationen finden Sie unter:

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