Haushaltshilfe nach einer Operation

Ein Krankenhausaufenthalt und damit verbundene körperliche Einschränkungen können uns urplötzlich treffen.
In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf Hilfe, sodass Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Anspruch auf Haushaltshilfe

Sollten Sie nach einem Unfall, einer Operation oder durch eine schwere Krankheit gesundheitlich eingeschränkt sein, sodass Sie Ihren Haushalt nicht mehr allein bewältigt bekommen, kann der Arzt Ihnen eine Haushaltshilfe verordnen. (§ 38 SGB V)
Selbstverständlich unterstützen wir Sie schon ab der Antragsstellung und helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf Hilfe einfach und schnell bei der Kasse geltend zu machen.

Unsere geschulten und qualifizierten Helfer sorgen für Entlastung und geben Ihnen Struktur und Lebensqualität zurück, sodass Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Natürlich hört die Unterstützung nicht nur bei Ihnen auf – auch Ihre Angehörigen werden entlastet. So bieten wir beispielsweise auch Betreuung und Versorgung von Kindern unter zwölf Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.*

*(ausgenommen sind hierbei die Bundesländer Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, das Saarland und Sachsen.)

Gründe für Unterstützungsbedarf

Haushaltshilfe per ärztlicher Verordnung

Ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt kann uns vor unerwartete körperliche Herausforderungen stellen. Ganz egal, ob nach einem Unfall, einer Operation oder durch eine schwere Krankheit, manchmal ist es nicht möglich sich sofort um all die kleinen und großen Aufgaben des Alltags zu kümmern. Sollten Sie durch Ihre Gesundheit eine solche körperliche Beeinträchtigung erfahren, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe.

Diese können Sie ganz unkompliziert mithilfe einer entsprechenden ärztlichen Verordnung gemäß §38 SGB V beantragen. Dabei unterstützen unsere qualifizierten Mitarbeiter selbstverständlich gerne, um sicherzustellen, dass Sie schnell und reibungslos die Hilfe erhalten, die Ihnen zusteht.

Teil unserer umfassenden Hilfeleistungen sind beispielsweise:

*(ausgenommen sind hierbei die Bundesländer Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, das Saarland und Sachsen.)

Natürlich werden die Leistungen an Ihre individuellen Bedürfnisse für Betreuung zu Hause angepasst, sodass Sie bestmöglich versorgt werden können. Stück für Stück verbessern wir Ihre Lebensqualität und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen.

Da wir Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung nur temporär betreuen, ist es neben der ärztlichen Verordnung Voraussetzung, dass Sie bisher in der Lage waren ihren Haushalt eigenständig zu führen und Ihre Kinder selbstständig zu versorgen. Wenn Sie dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades.

Häufige Fragen zur ärztlichen Verordnung

Grundsätzlich hat jede Person Anspruch auf eine Haushaltshilfe, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt, die die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V bestätigt, und diese Verordnung von der Krankenkasse genehmigt wurde. Dies gilt insbesondere, wenn Sie nach einem Unfall oder einer Operation vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbstständig zu führen.

Die Agentur für Haushaltshilfe unterstützt Sie bei allen Schritten: Wir helfen Ihnen, die ärztliche Verordnung korrekt einzureichen, klären die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse und organisieren die passende Hilfe im Haushalt. So stellen wir sicher, dass Sie nach einem Unfall oder medizinischen Eingriff schnell und zuverlässig entlastet werden, Ihre Haushaltsaufgaben professionell betreut werden und Sie sich voll auf Ihre Genesung und Erholung konzentrieren können.

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nicht automatisch nach jeder Operation. Entscheidend ist, dass die Haushaltsführung durch Ihre gesundheitliche Situation eingeschränkt ist und Ihr behandelnder Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V bescheinigt. Diese ärztliche Verordnung muss anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Typische Fälle, in denen eine Haushaltshilfe übernommen wird, sind Operationen, nach denen Sie vorübergehend körperlich eingeschränkt sind, längerfristige Rehabilitation oder komplizierte Eingriffe, bei denen Sie Ihre alltäglichen Aufgaben nicht selbstständig bewältigen können. Unsere Helferinnen und Helfer übernehmen dann alle notwendigen Aufgaben im Haushalt – von Reinigung, Wäschepflege und Einkäufen bis hin zu organisatorischen Tätigkeiten –, damit Ihr Alltag reibungslos weiterläuft und Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Sofern die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Haushaltshilfe erfüllt sind – also eine ärztliche Verordnung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V vorliegt und die Haushaltsführung durch die gesundheitliche Einschränkung eingeschränkt ist – können auch privat Versicherte die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Wir von der Agentur für Haushaltshilfe unterstützen Sie dabei, den Antrag korrekt zu stellen, alle notwendigen Unterlagen einzureichen und die Kommunikation mit Ihrer privaten Krankenkasse zu koordinieren. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie nach einer Operation schnell und unkompliziert professionelle Unterstützung im Haushalt erhalten – von Reinigung, Einkäufen, Wäschepflege bis zu organisatorischen Aufgaben – damit Sie sich vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Auch während oder nach einer Reha-Maßnahme können Sie Anspruch auf professionelle Haushaltshilfe haben. Voraussetzung ist, dass Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine ärztliche Verordnung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V ausstellt und diese Verordnung anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird.

Unsere Helferinnen und Helfer übernehmen in diesem Zeitraum alle notwendigen Aufgaben im Haushalt – von Reinigung, Wäschepflege und Einkäufen bis hin zu organisatorischen Tätigkeiten –, sodass Sie sich voll auf Ihre Erholung und Nachsorge konzentrieren können. Wir unterstützen Sie zudem bei der Antragstellung und der Kommunikation mit der Krankenkasse, um eine schnelle und unkomplizierte Kostenübernahme zu gewährleisten. Auf diese Weise erhalten Sie zuverlässige Entlastung und können den Alltag nach der Reha gut organisiert gestalten.

Die Dauer der Unterstützung hängt von Ihrer individuellen Situation, der Schwere der Operation oder des Unfalls sowie von den Empfehlungen Ihres behandelnden Arztes ab. In der Regel richtet sich die Haushaltshilfe nach dem Zeitraum, in dem Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbstständig zu führen.

Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite: von der Beantragung der Haushaltshilfe über die Einreichung der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse bis hin zur Organisation der praktischen Unterstützung im Haushalt. So stellen wir sicher, dass Sie genau die Hilfe erhalten, die Sie benötigen – für die Dauer, die Ihrer Genesung und Ihrem Alltag entspricht. Unsere geschulten Helferinnen und Helfer übernehmen Aufgaben wie Einkäufe, Wäschepflege, Reinigung und organisatorische Tätigkeiten, sodass Ihr Haushalt während Ihrer Erholungsphase zuverlässig betreut wird.

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