So viel Hilfe vor Ort wie möglich

Ein faires, rechtskonformes Miteinander gegenüber Kunden, Mitarbeitenden und Partnern haben wir uns auf die Fahne geschrieben. Deshalb setzen wir auf klare Standards und eine vertrauliche Meldestelle für mögliche Hinweise auf Fehlverhalten.

Compliance

Das Fundament des Erfolges der AfH ist das dieser von ihren Kunden entgegengebrachte Vertrauen. Schon deswegen ist ein stets rechts- und regelkonformes Verhalten ihrer Mitarbeiter für die Agentur für Haushaltshilfe essenziell. Darüber hinaus ist dem Unternehmen sehr am Wohl seiner Mitarbeiter, seiner Kunden und sonstigen Vertragspartner gelegen. Daher ist es erforderlich, dass die AfH von möglichem Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter Kenntnis erlangt, um dieses umfassend untersuchen, aufklären und abstellen zu können.

Zu diesem Zweck hat die AfH eine zentrale Meldestelle eingerichtet und Frau Rechtsanwältin Dr. von Coelln zur externen Ombudsperson berufen. Mitarbeiter und Vertragspartner der Agentur für Haushaltshilfe können sich jederzeit vertrauensvoll und auf Wunsch auch anonym an die Ombudsperson wenden und bei dieser potenzielles Fehlverhalten melden.

Den meldenden Personen („Hinweisgebern“) entstehen hierdurch keine Kosten. Zudem sind Hinweisgeber, die solche Meldungen in gutem Glauben abgeben, gesetzlich vor jeder Form der Benachteiligung geschützt, die sie aufgrund ihrer Meldung befürchten könnten. Die Agentur für Haushaltshilfe wird Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot ausnahmslos ahnden.

Die Ombudsperson der Agentur für Haushaltshilfe erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail.

Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln
HEUKING ∙ VON COELLN Rechtsanwälte PartG mbB

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