10 Tage Sonderurlaub für Pflegende Angehörige
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10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige: Anspruch, Voraussetzungen und Beantragung

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, müssen Familien kurzfristig organisieren, wie Pflege und Beruf zusammenpassen. Der 10‑tägige Sonderurlaub für pflegende Angehörige (kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz) ermöglicht es, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben (Freistellung von der Arbeit), um eine akute Pflegesituation zu organisieren oder die Betreuung sicherzustellen.​ In dieser Zeit besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung (Urlaub). Der Verdienstausfall kann in der Regel über Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.​ Somit brauchen Sie sich als pflegender Angehöriger keine Sorgen um den Ausfall Ihres Einkommens zu machen. Ausgangssituation pflegende Angehörige…