Wohnberechtigungsschein (WBS) – Ihr Schlüssel zu bezahlbarem Wohnraum für Senioren und Pflegebedürftige

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Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) kann für viele Menschen der entscheidende Schritt zu bezahlbarem und sicherem Wohnraum sein, besonders für Senioren und pflegebedürftige Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Er ermöglicht den Zugang zu Sozialwohnungen und öffentlich geförderten Mietwohnungen, die speziell für Haushalte mit geringem Einkommen vorgesehen sind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch auf einen WBS hat, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen können, um Ihren Weg zu einem passenden Zuhause zu erleichtern. Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)? Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Person oder ein…

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Inhaltsverzeichnis

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) kann für viele Menschen der entscheidende Schritt zu bezahlbarem und sicherem Wohnraum sein, besonders für Senioren und pflegebedürftige Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Er ermöglicht den Zugang zu Sozialwohnungen und öffentlich geförderten Mietwohnungen, die speziell für Haushalte mit geringem Einkommen vorgesehen sind.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch auf einen WBS hat, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen können, um Ihren Weg zu einem passenden Zuhause zu erleichtern.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Person oder ein Haushalt Anspruch auf eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) hat.

Der Wohnungsberechtigungsschein dient als Zugangsvoraussetzung für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln, also durch staatliche oder kommunale Förderprogramme, gebaut, modernisiert oder vermietet werden. Nur Personen mit einem gültigen WBS dürfen in diese Wohnungen einziehen.

Merkmale und Funktion des WBS:

  • Der WBS weist nach, dass das Einkommen des Haushalts unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.
  • Er wird von der zuständigen Behörde oder dem Wohnungsamt ausgestellt.
  • Der WBS gilt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung.
  • Er enthält Angaben zur Haushaltsgröße, zur zulässigen Wohnungsgröße (z. B. Anzahl der Zimmer, Quadratmeter) und zur Gültigkeitsregion.
  • Ohne diesen Nachweis darf ein Vermieter keine öffentlich geförderte Wohnung an den Bewerber vermieten.

Ziel des WBS

Der Wohnberechtigungsschein soll sicherstellen, dass Menschen mit geringerem Einkommen, Senioren, Pflegebedürftige oder Haushalte mit Kindern bezahlbaren Wohnraum und Sozialwohnungen erhalten können. Damit trägt der Wohnberechtigungsschein entscheidend zur sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt bei.

Kurz gesagt:

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Nachweis über die Wohnberechtigung, also eine staatliche Bestätigung, dass jemand das Recht hat, eine Sozialwohnung zu beziehen.

Bedeutung des WBS für Wohnungssuchende

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein zentrales Instrument der Wohnraumförderung in Deutschland. Sein Hauptziel besteht darin, Wohnraum sozial gerecht zu verteilen und sicherzustellen, dass auch einkommensschwächere Haushalte, Senioren, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnen erhalten.

Er funktioniert als eine Zulassungsvoraussetzung für den Bezug sogenannter Sozialwohnungen, also öffentlich geförderter Wohnungen, die vom Staat oder den Ländern mit finanzieller Unterstützung gebaut oder modernisiert werden. Diese Wohnungen unterliegen Mietpreisbindungen, wodurch sie günstiger vermietet werden als frei finanzierte Wohnungen auf dem offenen Markt.

Durch den WBS wird nicht nur das individuelle Recht auf Wohnraum gestärkt, sondern auch die soziale Durchmischung von Stadtvierteln gefördert. Gerade in Ballungszentren mit hohen Mietpreisen ermöglicht der WBS vielen Bürgerinnen und Bürgern, in ihrer Stadt oder Gemeinde wohnen zu bleiben, anstatt aufgrund steigender Mieten verdrängt zu werden.

Zugleich unterstützt der WBS die öffentliche Hand dabei, Wohnungsfördermittel gezielt einzusetzen. Nur wer nachweislich die Einkommensgrenzen einhält, erhält die Bescheinigung. Dadurch kommt der geförderte Wohnraum tatsächlich den Menschen zugute, die ihn am dringendsten benötigen.

Gesetzliche Grundlage: Paragraf 5 WoFG

Die rechtliche Basis bildet § 5 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG). Dort wird geregelt, wer als wohnungsberechtigt gilt und unter welchen Voraussetzungen ein WBS ausgestellt werden darf. Die Länder müssen dabei die §§ 6–8 und 10 berücksichtigen.

Zielgruppe des Wohnberechtigungsscheins

Ein WBS richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, deren Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Besonders profitieren davon Senioren, pflegebedürftige Menschen, Alleinerziehende und Zwei-Personen-Haushalte.

Unterschied zwischen WBS 100, WBS 140 und WBS 160

Die verschiedenen WBS-Stufen (100, 140 und 160) zeigen, wie hoch das Einkommen eines Haushalts im Verhältnis zur gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze ist. Diese Einstufung entscheidet darüber, welche Wohnungen Sie mit Ihrem Wohnberechtigungsschein (WBS) anmieten dürfen.

  • WBS 100: volles Einkommen innerhalb der Grenze
  • WBS 140: bis zu 40 % über der Grundgrenze
  • WBS 160: bis zu 60 % über der Grundgrenze

Diese Varianten bestimmen, welche Art von Sozialwohnungen bezogen werden darf.

Einkommensgrenzen und Haushaltsgröße

Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Für eine Einzelperson gelten andere Werte als für Zwei-Personen-Haushalte oder Familien mit Kindern.

Beispiel: Einkommensgrenze für zwei Personen

Ein Zwei-Personen-Haushalt darf ein höheres Einkommen haben als eine Einzelperson. Die genaue Grenze variiert je nach Bundesland und Art des WBS.

Zusätzliche Freibeträge und Abzüge

Bestimmte Aufwendungen, etwa für Pflegebedürftigkeit, Kinderbetreuung oder Krankheitskosten, können bei der Einkommensberechnung abgezogen werden.

Berechnung des maßgeblichen Einkommens

Das Haushaltseinkommen umfasst das Nettoeinkommen aller Haushaltsangehörigen. Es werden regelmäßig auch Renten, Pflegegeld oder Kindergeld berücksichtigt.

Einkommenserklärung und Nachweise

Für den WBS-Antrag sind eine vollständige Einkommenserklärung und entsprechende Nachweise erforderlich, etwa Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Steuerbescheide.

Wer kann einen WBS beantragen?

Jede Person mit Wohnsitz oder geplanter Wohnung in Deutschland kann den WBS beantragen, sofern die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Wohnsitz oder geplanter Wohnort in Deutschland
  • Nachweis eines dauerhaften Aufenthaltsrechts
  • Einhaltung der Einkommensgrenze
  • Keine Eigentumswohnung oder eigenes Haus

Besondere Regelungen für Senioren

Viele Seniorinnen und Senioren verfügen über ein geringeres Einkommen, das sich meist aus Renten, Pensionen oder Leistungen der Pflegeversicherung zusammensetzt. Diese Einkünfte gelten als stabile, regelmäßig nachweisbare Einnahmen und werden vom Wohnungsamt anerkannt.

In der Regel genügt für den Nachweis des Einkommens die Vorlage des aktuellen Rentenbescheids oder einer Pflegegrad-Einstufung, falls eine Pflegebedürftigkeit besteht. Aufwändige Einkommensnachweise wie Lohnabrechnungen oder Steuererklärungen sind größtenteils nicht erforderlich.

Weiterhin können Senioren mit Pflegegrad oder gesundheitlichen Einschränkungen zusätzliche Freibeträge geltend machen, um ihr Einkommen rechnerisch zu senken und damit die Einkommensgrenze für den WBS einzuhalten. Diese Freibeträge dienen dazu, die Mehrkosten für Pflege, Medikamente oder barrierefreies Wohnen zu berücksichtigen.

Wohnberechtigung bei Pflegebedürftigkeit

Menschen mit einem Pflegegrad oder einer chronischen Erkrankung werden im Rahmen des Wohnberechtigungsscheins (WBS) besonders berücksichtigt. Der Gesetzgeber erkennt an, dass Pflegebedürftige oft höhere Lebenshaltungskosten haben, etwa durch Ausgaben für medizinische Betreuung, Pflegehilfsmittel, barrierefreie Umbauten oder assistive Technik.

Deshalb kann ein WBS auch dann erteilt werden, wenn das Haushaltseinkommen leicht über der üblichen Einkommensgrenze liegt. Die zuständigen Wohnungsämter berücksichtigen in solchen Fällen individuelle Mehrbedarfe, die mit der Pflege oder Erkrankung verbunden sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Kosten für ambulante Pflegeleistungen oder häusliche Betreuung
  • Ausgaben für medizinische Geräte oder Pflegehilfsmittel
  • Anpassungen der Wohnung für barrierefreies Wohnen (z. B. Einbau von Haltegriffen, bodengleichen Duschen oder Treppenliften)

Auch der Pflegegrad selbst wirkt sich positiv auf die Bewertung des Einkommens aus. Je nach Einstufung (Pflegegrad 1–5) können pauschale Freibeträge gewährt werden, die das anrechenbare Einkommen mindern. Das bedeutet: Menschen mit Pflegebedarf werden steuerlich und sozialrechtlich entlastet, damit sie trotz etwas höherer Einkünfte Zugang zu einer geförderten Wohnung erhalten können.

Regionale Unterschiede in Deutschland

Die Vergabe des WBS wird auf Landesebene geregelt. Jedes Bundesland legt eigene Einkommensgrenzen, Verfahren und Formulare fest.

Baden-Württemberg: Regionale Besonderheiten

In Baden-Württemberg können Wohnberechtigungsscheine über die Gemeindeämter beantragt werden. Es existieren spezielle Richtwerte für Sozialwohnungen und eine klare Staffelung der Wohnungsgrößen.

Nordrhein-Westfalen: WBS für viele Haushalte

In Nordrhein-Westfalen ist der WBS besonders verbreitet. Das Wohnungsamt stellt ihn auf Antrag aus, häufig auch über ein Online-Portal. Hier profitieren Haushalte mit niedrigem Einkommen stark von geförderten Wohnungen.

Berlin: Hohe Nachfrage nach Sozialwohnungen

In Berlin spielt der Wohnberechtigungsschein eine zentrale Rolle, da der Wohnungsmarkt angespannt ist. Viele Wohnungsunternehmen verlangen einen gültigen WBS bereits vor der Besichtigung.

Ablauf der Antragstellung

Die Beantragung des WBS erfolgt bei der zuständigen Stelle der Stadt oder Gemeinde, meist beim Wohnungsamt.

WBS beantragen – Schritt für Schritt

  1. Antragsformular online oder vor Ort anfordern
  2. Unterlagen und Nachweise beifügen
  3. Antrag persönlich, per Post oder per E-Mail einreichen
  4. Bearbeitungszeit abwarten
  5. Erhalt des Wohnberechtigungsscheins

Welche Unterlagen werden benötigt?

Typische Unterlagen sind:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen
  • Mietvertrag oder Angaben zum geplanten Wohnsitz
  • Nachweise über Kinder, Pflegegrad oder Behinderung

Die Behörden können die Angaben zum Haushaltseinkommen oder zur Personenzahl nachprüfen. Falsche Angaben können zum Entzug des WBS führen.

Online-Antrag und digitale Möglichkeiten

In vielen Städten lässt sich der WBS-Antrag bequem über die Internetseite der Kommune ausfüllen. Einige Behörden bieten auch eine E-Mail-Einreichung der Dokumente an.

Bearbeitungszeit und Gebühren

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Ort zwischen zwei und sechs Wochen. Eine kleine Gebühr (überwiegend 10–30 EUR) kann anfallen.

Gültigkeit und Verlängerung des WBS

Ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn weiterhin Anspruch besteht.

Wohnungsgröße und Haushaltsgröße

Die zulässige Wohnfläche richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt. Für eine Person sind etwa 45–50 m² vorgesehen, für zwei Personen rund 60 m².

Beispiel: 2-Zimmer-Wohnung mit WBS

Eine 2-Zimmer-Wohnung kann mit WBS angemietet werden, wenn sie die zulässige Wohnfläche nicht überschreitet. In vielen Fällen sind solche Wohnungen öffentlich gefördert.

Tipps zur erfolgreichen Wohnungssuche

  • WBS frühzeitig beantragen
  • Mehrere Wohnungsämter kontaktieren
  • Wohnungsanzeigen mit Hinweis auf WBS prüfen
  • Kontakte zu Vermietern und Genossenschaften pflegen

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein – zwei verschiedene, aber ergänzende Hilfen

Das Wohngeld und der Wohnberechtigungsschein (WBS) verfolgen ein gemeinsames Ziel: Menschen mit geringem Einkommen sollen bezahlbar wohnen können. Dennoch handelt es sich um zwei unterschiedliche Unterstützungsformen, die sich in ihrer Funktion und Anwendung klar unterscheiden, die sich aber gegenseitig ergänzen können.

Das Wohngeld ist eine laufende finanzielle Unterstützung des Staates, die monatlich gezahlt wird, um die Mietbelastung zu senken. Es richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die zwar keine Sozialwohnung bewohnen, aber dennoch mit den Mietkosten überfordert sind. Das Wohngeld wird auf Antrag beim zuständigen Wohngeldamt gewährt und hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe der Miete,
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • Gesamtes Haushaltseinkommen.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) hingegen ist kein Geldbetrag, sondern eine Bescheinigung, die den Zugang zu geförderten Wohnungen ermöglicht. Mit einem WBS darf man in eine Wohnung einziehen, deren Miete bereits durch staatliche Förderung reduziert ist.

Kombination von Wohngeld und WBS

In manchen Fällen ist es möglich und sinnvoll, beides zu kombinieren. Wenn eine Person mit einem WBS eine Sozialwohnung bezieht, aber die Miete trotz Förderung immer noch zu hoch für das Einkommen ist, kann zusätzlich Wohngeld beantragt werden. So werden die Wohnkosten weiter reduziert und das Budget des Haushalts entlastet.

WBS bei Umzug in ein anderes Bundesland

Beim Umzug in ein anderes Bundesland muss häufig ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden, da jedes Land eigene Regelungen hat.

Verlust oder Änderung des WBS

Bei Verlust kann der WBS neu ausgestellt werden. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, muss dies dem Wohnungsamt mitgeteilt werden.

Vorteile eines Wohnberechtigungsscheins

Ein WBS bietet viele Vorteile:

  • Zugang zu Sozialwohnungen
  • niedrigere Mieten
  • Sicherheit bei der Wohnungssuche
  • Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen

Wichtige Grenzen des WBS:

  • Der WBS vermittelt keine Wohnung automatisch, die aktive Wohnungssuche bleibt Aufgabe des Bürgers.
  • Der Schein gilt in der Regel nur für ein Jahr und muss danach erneuert werden.
  • Er ist meist nur im Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde.
  • Die Wohnungsgröße ist begrenzt, sie richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt.
  • Der WBS ist an Einkommensgrenzen gebunden; bei Überschreitung entfällt der Anspruch.
  • Die Zahl der verfügbaren Sozialwohnungen ist vielerorts begrenzt, besonders in Ballungsräumen.

Der WBS-Rechner als Orientierungshilfe

Wer unsicher ist, ob er die Einkommensvoraussetzungen erfüllt, kann einen WBS-Rechner nutzen. Diese Online-Tools sind auf vielen Internetseiten der Städte und Bundesländer verfügbar.
Dort können Interessierte ihr Haushaltseinkommen, die Haushaltsgröße und den Wohnort eingeben, um zu prüfen, ob sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

Der WBS-Rechner ersetzt zwar keine verbindliche Prüfung durch das Wohnungsamt, bietet aber eine gute erste Orientierung, insbesondere für Menschen, die wissen möchten, ob sich ein Antrag lohnt.

Fazit: Chancen und Unterstützung für Bürger

Der Wohnberechtigungsschein ist ein wichtiger Schlüssel zu bezahlbarem Wohnraum. Gerade für Senioren, pflegebedürftige Personen und Haushalte mit geringem Einkommen bietet er echte Chancen auf ein sicheres Zuhause.

Mit der richtigen Beratung, vollständigen Unterlagen und etwas Geduld gelingt der WBS-Antrag meist problemlos ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem fairen und sicheren Wohnen in Deutschland.

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