Kostenübernahme
Wenn Pflege plötzlich zum Thema wird, stehen viele Fragen im Raum, vor allem: Wer übernimmt die Kosten? Erfahren Sie hier kompakt, welche finanziellen Hilfen es gibt und wie wir Sie bei der Abrechnung mit Pflege- und Krankenkasse unterstützen.
Leistungen der Pflegekasse
In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, welche Leistungen die Pflegekasse je nach Bedarf bereitstellt. Alle Angaben beziehen sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung und gelten bundesweit.
Leistungen der Pflegekassen | Monatliches/ jährliches Budget der Pflegekassen | ||||
---|---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Entlastungsleistung* | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Verhinderungspflege** pro Kalenderjahr | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Umwandlungsanspruch des Sachleistungsbetrages (max. 40%) | – | max. 318,40 € | max. 598,80 € | max. 743,60 € | max. 919,60 € |
Pflegesachleistung, häusliche Pflege | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (HiP) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes pro Kalenderjahr (Budget steigt, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenleben) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
* neu Entlastungsbetrag
**ist inklusive Kurzzeitpflege (Entlastungsbudget)
Stand September 2025
Abrechnung über die Pflegekasse
Seit der Reform durch das Pflegestärkungsgesetz II (§§ 14–45b SGB XI) stehen Pflegebedürftigen mehr Mittel für ambulante Hilfe zur Verfügung, nicht nur bei körperlichen Einschränkungen, sondern auch zur Unterstützung im Alltag.
Pflegende Angehörige dürfen zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste beauftragen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten anteilig, abhängig vom Pflegegrad.
Abrechnung über die Krankenkasse
Auch ohne Pflegegrad können Leistungen in Anspruch genommen werden, über eine ärztliche Verordnung nach § 37 Abs. 1a SGB V.
Diese gilt z. B. bei schwerer Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Schwangerschaft und ermöglicht haushaltsnahe Hilfe oder Betreuung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten – wir unterstützen bei Antrag und Abwicklung.
Pflegegeld
Wenn die Pflege im privaten Umfeld übernommen wird, zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad monatlich Pflegegeld aus. Es steht frei zur Verfügung und unterstützt die Pflegeperson.
Entlastungsleistung
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € zur Entlastung im Alltag. Dieser Betrag kann für Unterstützung im Haushalt, Einkäufe oder Betreuung eingesetzt werden, aber nur über anerkannte Dienstleister wie uns. Der Betrag ist nicht auszahlbar und verfällt, wenn er nicht spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt wird.
Flexibles Entlastungsbudget
Private Pflegepersonen leisten jeden Tag Großartiges – doch auch sie brauchen Auszeiten, sei es für Urlaub, Erholung oder bei Krankheit. Damit die Versorgung im häuslichen Umfeld weiterhin zuverlässig gesichert bleibt, unterstützen wir Sie über die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und bieten ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €. Sie können dieses flexibel nutzen, um unsere geschulten Helfer stunden- oder tageweise für die Übernahme des Haushalts, Einkäufe, Wäschepflege oder andere Alltagsaufgaben einzusetzen. Außerdem begleiten und unterstützen wir Pflegebedürftige bei den täglichen Aktivitäten, sodass Pflegepersonen beruhigt Ihre wohlverdiente Pause genießen können.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe?
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können – je nach individueller Situation – von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden. Bei akuter Erkrankung oder nach medizinischen Eingriffen und bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung zahlt in der Regel die Krankenkasse. Besteht eine anerkannte Pflegebedürftigkeit, können die Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Wir unterstützen Sie dabei, die Voraussetzungen zu prüfen, die Verordnung korrekt einzureichen und die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse zu übernehmen. So erhalten Sie schnell und unkompliziert professionelle Unterstützung im Haushalt, während Sie sich auf Ihre Genesung oder Pflege konzentrieren können.
Was ist für die Kostenübernahme notwendig?
Für die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe benötigen Sie in der Regel entweder eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt, sowie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse, oder einen bewilligten Pflegegrad.
Wir beraten Sie umfassend zu Ihren individuellen Optionen und begleiten Sie bei jedem Schritt – von der Beantragung über die Einreichung der notwendigen Unterlagen bis hin zur Klärung aller Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse. So stellen wir sicher, dass Sie schnell und unkompliziert die notwendige Unterstützung im Haushalt erhalten.
Wie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme für Haushaltshilfe?
Der Antrag auf Kostenübernahme muss direkt bei der Krankenkasse oder Pflegekasse eingereicht werden. Bei der Krankenkasse reicht in der Regel die ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe aus, um Unterstützung im Haushalt genehmigen zu lassen. Bei der Pflegekasse benötigen Sie einen bewilligten Pflegegrad – in diesem Fall steht Ihnen die Haushaltshilfe automatisch zu, und ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
Wir unterstützen Sie umfassend bei allen bürokratischen Angelegenheiten, prüfen Ihre Unterlagen und koordinieren die Formalitäten mit der Krankenkasse oder Pflegekasse. So kann Ihre Haushaltshilfe schnell und unkompliziert starten, und Sie erhalten zeitnah professionelle Unterstützung im Alltag.
Wie lange übernimmt die Kasse die Kosten für eine Haushaltshilfe?
Die Dauer der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und der Genehmigung durch die Krankenkasse. Bei akuten Erkrankungen oder nach medizinischen Eingriffen wird die Haushaltshilfe in der Regel für den Zeitraum bewilligt, in dem Sie den Haushalt nicht selbstständig führen können.
Bei Pflegebedürftigkeit können die Leistungen dauerhaft oder wiederkehrend in Anspruch genommen werden, solange ein anerkannter Pflegegrad besteht und das jeweilige Budget, zum Beispiel der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, nicht vollständig ausgeschöpft ist. Wir unterstützen Sie dabei, die Leistungen optimal zu nutzen und die Hilfe im Haushalt effizient zu planen, damit Ihr Alltag zuverlässig entlastet wird.
Muss ich die Haushaltshilfe erst selbst bezahlen?
In den meisten Fällen rechnen wir die Kosten für Ihre Haushaltshilfe direkt mit der Krankenkasse oder Pflegekasse ab. Sie müssen die Leistung also nicht selbst vorfinanzieren.
Sollte in Ausnahmefällen eine Eigenbeteiligung notwendig sein, informieren wir Sie vorab transparent über die Höhe, sodass keine unerwarteten Kosten entstehen. Auf diese Weise können Sie Ihre Haushaltshilfe sorgenfrei nutzen, erhalten schnelle Entlastung im Alltag und können sich vollständig auf Ihre Genesung oder Pflege konzentrieren.