Verschlimmerungsantrag bei Schwerbehinderung – Antrag, Ablauf und Risiken
Wenn sich der Gesundheitszustand nachhaltig verschlechtert, reicht der bisherige Feststellungsbescheid oft nicht mehr aus, um die tatsächlichen Beeinträchtigungen im Alltag abzubilden. In diesem Fall bietet das deutsche Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX die Möglichkeit einer Neufeststellung. Ein sogenannter Verschlimmerungsantrag zielt darauf ab, einen höheren Grad der Behinderung (GdB) oder zusätzliche Merkzeichen zu erhalten. Da das Versorgungsamt hierbei jedoch den gesamten Status prüft, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Was ist ein Verschlimmerungsantrag? Rechtlich gesehen handelt es sich beim „Verschlimmerungsantrag“ um einen Neufeststellungsantrag nach § 152 SGB IX. Er wird gestellt, wenn nach einem bereits erfolgten Erstantrag neue Gesundheitsstörungen aufgetreten sind oder…

