Das Beste an unserer Haushaltshilfe ist, dass unsere Kunden keine Kosten übernehmen müssen. Ab einem Pflegegrad wird alles von der Pflegekasse übernommen. Wir kümmern uns um die Abrechnung, sodass Sie ihren Alltag genießen können.
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Mehr InformationenNehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie unser Team prüfen, ob Sie kostenfreien Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben.
Wir beraten Sie zu unseren Leistungen sowie der Kostenübernahme. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit den Kostenträgern.
Nach Abwicklung aller Formalitäten beginnt umgehend die Betreuung durch eine qualifizierte Haushaltshilfe vor Ort.
Sie können Ihre täglichen Hausarbeiten aufgrund schwerer Krankheit, nach einer Krankenhausbehandlung, bei Schwangerschafts-beschwerden oder unmittelbar nach der Entbindung nicht mehr alleine bestreiten? Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wir sind für Sie da!
Die Folgen eines Unfalls oder einer schweren Operation (z. B. Bandscheibenvorfall, Knochenbruch, Hüftgelenks-OP, Chemotherapie) behindern Sie bei der Bewältigung Ihrer alltäglichen Aufgaben im Haushalt. Dann haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Haushaltshilfe.
Treten während der Schwangerschaft Beschwerden oder Komplikationen auf, die Ihnen die Bewältigung des Haushalts erschweren oder unmöglich machen, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Betreuung und Versorgung von Kindern unter zwölf Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.
Alles was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Die aufgrund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.
Wir kümmern uns im nächsten Schritt um die Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Stimmt diese zu, können Sie unser individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Hilfepaket kostenlos in Anspruch nehmen:
Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie bislang Ihren Haushalt selbst geführt und die Kinder versorgt haben. Umfang und Dauer der Sachleitung richtet sich nach Ihren individuellen Verhältnissen, wie der Schwere Ihrer Erkrankung.
Für uns ist es wichtig, dass Ihnen geholfen wird und Sie entlastet werden, solange bis Sie wieder gesund auf beiden Beinen stehen. Die Agentur für Haushaltshilfe rechnet mit jeder Krankenkasse ab. Sagen Sie uns, wo Sie versichert sind und wir regeln den Rest.
Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Sie bei allen im Haushalt anfallenden Tätigkeiten. Individuell und ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei ist der menschliche Faktor immer zentrales Element unserer Dienstleistung.
Das Beste aber an unserer universellen Dienstleitung ist, dass die Kosten meistens über die Pflegekasse gedeckt sind.
Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Sie bei allen im Haushalt anfallenden Tätigkeiten. Individuell und ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei ist der menschliche Faktor immer zentrales Element unserer Dienstleistung.
Das Beste aber an unserer universellen Dienstleitung ist, dass die Kosten meistens über die Pflegekasse gedeckt sind.
Die Entlastungsleistungen wurden geschaffen, welche jeder Person ab Pflegegrad 1 in Höhe von 131€ monatlich zustehen. Besitzen Sie Ihren Pflegegrad schon länger, ohne seitdem den monatlichen Anspruch von 131 € für Entlastungsleistungen bezogen zu haben, summiert sich das Guthaben bei Ihrer Pflegekasse. Dadurch kann sich die Leistung über ein ganzes Jahr ansammeln und bis zum 30.6. des Folgejahres übertragen werden, sodass Ihnen insgesamt 2.358 € (18 Monate x 131 €) zur Verfügung stehen können.
Füllen Sie einfach und bequem das untenstehende Kontaktformular aus und die zuständigen Teamleiter*innen werden sich schnellstmöglich mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen.
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**Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Geschäftsanbahnung. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit per E-Mail an datenschutz@afh-nrw.de widersprechen. In diesem Fall werden wir die zu Ihnen gespeicherten Daten umgehend fristgerecht löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind. Weitere Informationen, auch etwa über weitere Rechte, die Ihnen zum Schutz Ihrer Daten zustehen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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