Bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen handelt es sich um Unterstützungsleistungen für Senioren, Schwangere und Hilfebedürftige Menschen. Die Betreuungskräfte unterstützen Sie für einige Stunden im Monat bei verschiedenen Tätigkeiten wie zum Beispiel
- – Hilfe im Haushalt
- – Bei Bedarf Begleitung von Arztbesuchen
- – Unterstützung bei Behördengänge
- – Hobbys pflegen, spazieren gehen
- – Unterstützung beim An- und Ausziehen
- – Versorgung von Haustieren
- – Pflege Ihrer Pflanzen
Seit dem 01. Januar 2017 haben Pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 1 einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, dieser beträgt 125,00€ monatlich und kann für hauswirtschaftliche Leistungen verwendet werden. Wenn der Betrag nicht genutzt wurde, wird dieser bei der Krankenkasse angesammelt, jedoch verfällt er zum 30.06. des Folgejahres.
Der Pflege- oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung.